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Swiss Observer

Parlament stimmt für die Abschaffung der Verjährung bei Mord

Mit einer bedeutenden Gesetzesreform hat das Schweizer Parlament einer Motion zugestimmt, die Mord unverjährbar machen soll. Damit würde die derzeitige Verjährungsfrist von 30 Jahren für dieses Verbrechen aufgehoben.

Parlament stimmt für die Abschaffung der Verjährung bei Mord
AISWI swissinfo.ch

Für Mörderinnen und Mörder in der Schweiz ist die Uhr offiziell stehen geblieben. In einem wegweisenden Entscheid, der die Strafrechtslandschaft des Landes grundlegend verändert, hat der Nationalrat dafür gestimmt, die 30-jährige Verjährungsfrist für Mord abzuschaffen. Damit wird unmissverständlich klargemacht: Die Zeit wird die Schuld am schwersten Verbrechen nicht länger auslöschen.

Jahrzehntelang konnten Mörderinnen und Mörder nach Schweizer Recht straffrei bleiben, wenn sie sich drei Jahrzehnte lang der Justiz entzogen. Diese Ära geht zu Ende. Mit der Annahme der Motion stellt das Parlament sicher, dass Mord unverjährbar wird, und bringt das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz mit einer strengeren, kompromisslosen Vorstellung von Gerechtigkeit in Einklang. Die Botschaft an die Täterinnen und Täter ist unmissverständlich und endgültig: Es gibt keine Ziellinie, keinen sicheren Zufluchtsort und kein Datum im Kalender, das Straffreiheit garantiert. Dieser Entscheid markiert einen grundlegenden Wandel in der Schweizer Strafjustiz: Die dauerhafte Rechenschaftspflicht der Täterinnen und Täter erhält Vorrang vor dem Rechtsfrieden.

Rechtsbündnis setzt sich gegen Kommission durch

Dieser Erfolg der Hardliner war keineswegs sicher. In Bern entbrannte ein politisches Tauziehen, denn die Mehrheit der Rechtskommission hatte ausdrücklich beantragt, die Verjährungsfrist beizubehalten. Sie plädierte für den Status quo, wurde jedoch von einer starken Allianz aus Mitte und Rechts überstimmt.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) führte den Vorstoss an, unterstützt von der FDP und der Mitte. Gemeinsam bildeten sie einen geschlossenen Block, der die Empfehlung der Kommission zu Fall brachte. Diese Abstimmung macht die zunehmende Spaltung in der Schweizer Politik sichtbar: Auf der einen Seite stehen jene, die an traditionellen Rechtsgrundsätzen und dem Rechtsfrieden festhalten wollen, auf der anderen eine wachsende Bewegung, die eine zeitlich unbegrenzte Rechenschaftspflicht fordert. Der Minderheitsantrag im Nationalrat wurde zum Mehrheitswillen des Landes. Das zeigt: Wenn sich Mitte und Rechts zusammenschliessen, können sie die Regeln trotz des Widerstands einer Kommission neu schreiben.

Die harte Initiative aus St. Gallen

Der Anstoss zu dieser weitreichenden Reform kam nicht aus dem Bundeshaus, sondern aus dem Kanton St. Gallen. Eine Standesinitiative verlangte als Erstes die vollständige Abschaffung der 30-jährigen Verjährungsfrist für alle Straftaten, die mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Forderung aus St. Gallen war weitreichend und zielte auf eine umfassende Reform des Strafgesetzbuchs.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) begrenzte den Geltungsbereich erfolgreich auf Mord. Dennoch geht die Vorlage inhaltlich auf die Forderung St. Gallens nach einer härteren Strafverfolgung zurück. Das zeigt, wie wichtig die Kantone als Impulsgeber für Veränderungen auf Bundesebene sind. St. Gallen setzte sich erfolgreich mit dem Argument durch, dass die Schwere eines Tötungsdelikts so gross sei, dass das staatliche Recht zur Strafverfolgung niemals erlöschen dürfe. Die endgültige Vorlage ist zwar enger gefasst als die ursprüngliche Forderung, doch der Kanton hat Bern erfolgreich zum Handeln gezwungen.

Gesetzgeberisches Hin und Her geht weiter

Trotz der klaren Abstimmung zu Mord ist die Vorlage noch nicht endgültig beschlossen. Sie geht nun zurück an den Ständerat, wo sie erneut beraten wird. Der Nationalrat stimmte nicht nur über Mord ab, sondern passte in derselben Vorlage auch die Verjährungsfristen für andere Straftaten an. Dadurch entstand eine Abweichung, die bereinigt werden muss.

Aus diesem verfahrensrechtlichen Grund steht der Reform noch eine letzte Hürde bevor. Der Ständerat, der der Änderung zu Mord vor einem Jahr zugestimmt hatte, muss nun die zusätzlichen Anpassungen des Nationalrats prüfen. Der Kern der Vorlage, die zeitlich unbegrenzte Strafverfolgung bei Mord, scheint angesichts der früheren Zustimmung des Ständerats gesichert. Die Einzelheiten zu anderen Straftaten müssen jedoch noch aufeinander abgestimmt werden. Das Parlament befindet sich auf der Zielgeraden eines Prozesses, der das Schweizer Justizsystem dauerhaft im Umgang mit seinen gefährlichsten Straftäterinnen und Straftätern verschärfen wird.