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Swiss Observer

Genf lehnt neue Stelle zur Überwachung von Airbnb-Vermietungen ab

Das Genfer Kantonsparlament hat einen Vorschlag abgelehnt, eine neue Stelle zur Überwachung von Kurzzeitvermietungen wie Airbnb zu schaffen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sagten, ein neues IT-System reiche aus, obwohl Bedenken bestehen, dass Ferienvermietungen Wohnungen dem langfristigen Mietmarkt entziehen.

Genf lehnt neue Stelle zur Überwachung von Airbnb-Vermietungen ab
AISWI swissinfo.ch

Das Genfer Kantonsparlament hat einen Vorschlag für eine neue Stelle zur Überwachung von Kurzzeitvermietungen abgelehnt, darunter Airbnb-Inserate. Die Aufsicht soll nun einem neuen IT-System überlassen werden, das nach Ansicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausreicht.

Der Vorschlag bezog sich auf ein wohnungspolitisches Anliegen: Ferienvermietungen könnten dem langfristigen Mietmarkt Wohnungen entziehen. In der Debatte ging es deshalb darum, wie Genf Kurzzeitvermietungen überwachen soll und welchen Druck sie auf das Angebot an Wohnungen für langfristige Mieterinnen und Mieter ausüben könnten.

Auf den IT-Weg setzen

Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für einen IT-gestützten Ansatz statt für die Schaffung einer neuen Aufsichtsstelle aus. Sie vertraten die Ansicht, ein neues System reiche zur Überwachung von Kurzzeitvermietungen aus.

Damit bleibt der Vorschlag auf die Mittel zur Überwachung ausgerichtet: Das Genfer Parlament lehnte eine separate Stelle ab und zog es vor, sich auf das IT-System zu stützen. Der Entscheid betrifft Vermietungen wie jene über Airbnb, die im Zentrum des Streits über die Nutzung von Wohnungen für kurze Aufenthalte stehen.

Wohnungen dem Mietmarkt erhalten

Die Sorge gilt dem Verlust von Wohnungen auf dem langfristigen Mietmarkt. Gegner von Kurzzeitvermietungen befürchten, dass Ferienvermietungen die Zahl der Wohnungen verringern, die Menschen für längere Mietverhältnisse zur Verfügung stehen.

Diese Sorge bildete den Hintergrund für den Vorschlag, eine eigene Aufsichtsstelle einzurichten. Der Parlamentsentscheid verwirft diese institutionelle Lösung und belässt das IT-System als den Ansatz, den die Parlamentarierinnen und Parlamentarier für ausreichend halten. Im Zentrum steht weiterhin die Frage, wie Genf Kurzzeitvermietungen angesichts der Bedenken zu ihren Auswirkungen auf den langfristigen Wohnungsmarkt überwacht.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt im Blick behalten

Die Aufsicht über Kurzzeitvermietungen in Genf soll nun dem IT-System übertragen werden, das die Parlamentarierinnen und Parlamentarier als ausreichend beurteilt haben. Das Parlament hat den Vorschlag zur Schaffung einer neuen Stelle abgelehnt, obwohl Bedenken bestehen, dass Ferienvermietungen Wohnungen dem langfristigen Mietmarkt entziehen.

Für Genf ist der Streitpunkt nun klar umrissen: Soll die Überwachung über das neue System oder durch eine separate Stelle erfolgen? Der Entscheid des Kantonsparlaments verwirft den Vorschlag, während das zugrunde liegende wohnungspolitische Anliegen Teil der Debatte über Kurzzeitvermietungen bleibt.