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Swiss Observer

Lombard Odier im Geldwäschereifall Karimova zu 3 Millionen Franken Busse verurteilt

Das Schweizerische Bundesstrafgericht hat die Genfer Privatbank Lombard Odier zu einer Busse von 3 Millionen Franken verurteilt. Es befand, dass die Bank unzureichende organisatorische Massnahmen getroffen hatte, um Geldwäscherei im Zusammenhang mit Gulnara Karimova, der Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans, zu verhindern.

Lombard Odier im Geldwäschereifall Karimova zu 3 Millionen Franken Busse verurteilt
AISWI swissinfo.ch

Eine Busse von 3 Millionen Franken schwebt nun über Lombard Odier: Das Schweizerische Bundesstrafgericht hat ein vernichtendes Urteil gegen die Genfer Privatbank gefällt. Das Gericht urteilte unmissverständlich: Das Institut habe es versäumt, die notwendigen organisatorischen Schutzmassnahmen umzusetzen, um ein umfangreiches Geldwäschereisystem zu unterbinden. Das ist nicht bloss ein Klaps auf die Finger, sondern eine öffentliche Anklage wegen eines systemischen Versagens in einem der renommiertesten Finanzhäuser der Schweiz. Während die Bank mit diesem Reputationsschaden ringt, löst das Urteil im Genferseeraum eine Schockwelle aus und zeigt, dass selbst die etabliertesten Namen nicht ausserhalb der Reichweite der Bundesanwaltschaft stehen. Im Zentrum des Falls steht Gulnara Karimova, die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, deren Schatten seit über einem Jahrzehnt über der Schweizer Finanzwelt liegt. Das Urteil bestätigt, dass die internen Abwehrmechanismen der Bank angesichts der Korruption auf höchster Ebene nicht bloss schwach, sondern praktisch nicht vorhanden waren. Die Zeit des Wegschauens ist offiziell vorbei. An ihre Stelle treten die Forderungen nach vollständiger Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Die Spur der 400 Millionen Franken

Vermögenswerte aus illegalen Geschäften im Umfang von über 400 Millionen Franken werden eingezogen, während die Schweizer Behörden die finanziellen Überreste von «The Office» zerschlagen wollen, einer mutmasslich von Karimova geführten kriminellen Organisation. Diese astronomische Summe zeigt das enorme Ausmass des Vermögens, das unbemerkt an den Compliance-Beauftragten vorbei über Schweizer Konten floss. Gleichzeitig mit der Busse gegen die Bank wurde ein ehemaliger Vermögensverwalter der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Diese Verurteilung einer Einzelperson erinnert eindringlich daran, dass persönliche Verantwortlichkeit ein Grundpfeiler des Schweizer Rechts bleibt, auch wenn institutionelles Versagen vorliegt. Der Entscheid des Gerichts, einen derart hohen Betrag einzuziehen, unterstreicht die Schwere der Tat. Lombard Odier muss zwar die Busse von 3 Millionen Franken bezahlen, doch der Verlust der verwalteten Vermögenswerte bedeutet einen deutlich grösseren finanziellen Schaden und beeinträchtigt das Ansehen der Bank stärker. Die Komplexität der Transaktionen deutet auf ein ausgeklügeltes Netzwerk hin, das darauf ausgelegt war, die üblichen Kontrollen zu umgehen. Die Schweizer Justiz hat das Geflecht jedoch entwirrt und dem Staat fast eine halbe Milliarde Franken zurückgeführt.

Institutionelles Versagen trifft auf kriminelle Absichten

«The Office» war eine kriminelle Machtzentrale, und die Schweiz war ihr bevorzugter Tresor. Gulnara Karimova, die in Usbekistan bis 2028 eine Haftstrafe verbüsst, stand im Zentrum eines Verfahrens, in dem ihr Veruntreuung, Korruption und die Führung einer kriminellen Organisation vorgeworfen wurden. In einer umstrittenen Wendung wurde das Verfahren gegen Karimova selbst in der Schweiz jedoch wegen Verjährung eingestellt. Diese juristische Besonderheit schafft einen scharfen Kontrast: Während die Hauptbeschuldigte einer Verurteilung in der Schweiz entgeht, muss sich die Bank, die ihre Transaktionen ermöglichte, verantworten. Das Gericht befand, dass die internen Strukturen von Lombard Odier grundsätzlich unzureichend waren, um die Warnsignale im Zusammenhang mit «The Office» zu erkennen. Das Urteil legt eine kritische Schwachstelle im Privatbankensektor offen, in dem vermögende Kundinnen und Kunden oft weniger genau geprüft werden, als es nötig wäre. Der «rechte Arm» der Organisation lebt weiterhin im Exil in Russland und entzieht sich internationalen Haftbefehlen. Das Schweizer Gericht hat jedoch klargemacht, dass Institutionen, die solchen Personen die nötige Infrastruktur bereitstellen, nach höchsten rechtlichen Massstäben zur Verantwortung gezogen werden.

Warnschuss für das Herz des Schweizer Finanzplatzes

Dieses Urteil ist ein Wendepunkt für den Schweizer Finanzplatz und zeigt, dass die Vorstellung, man sei «zu gross, um zu scheitern», bei strafbarer Fahrlässigkeit nicht gilt. Die Busse von 3 Millionen Franken gegen Lombard Odier ist eine unmissverständliche Botschaft an jedes Verwaltungsratsmitglied in Zürich und Genf: Organisatorisches Versagen ist strafbar. Während die Schweiz ihr Image als sauberer, transparenter globaler Finanzplatz weiter aufpoliert, sind Fälle wie der Karimova-Skandal schmerzhafte, aber notwendige reinigende Massnahmen. Die Folgen sind unmittelbar. Banken in der ganzen Schweiz überprüfen nun in aller Eile ihre internen Massnahmen, aus Sorge, als Nächste ins Visier des Bundesstrafgerichts zu geraten. Die Botschaft ist einfach: Wer sich nicht anpasst, muss die Konsequenzen tragen. Die Verjährungsfrist mag die Hauptarchitektin des Systems vor einer Verurteilung geschützt haben, doch das Schweizer Rechtssystem hat gezeigt, dass es weiterhin das Herzstück der Strukturen treffen kann, die solche Verbrechen ermöglichen. Künftig wird die Prüfung politisch exponierter Personen (PEP) ein beispielloses Ausmass erreichen. So soll sichergestellt werden, dass die Alpenrepublik eine Bastion der Integrität bleibt und nicht zum Tummelplatz für Korruption wird.