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Swiss Observer

Schweizer Gericht erklärt ausländische Osteopathiediplome weitgehend für gleichwertig und ordnet Brückenkurs an

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Schweizerischen Roten Kreuzes aufgehoben und entschieden, dass ein Osteopathiediplom aus Deutschland einer Schweizer Qualifikation weitgehend gleichwertig ist. Das Gericht erkannte eine Lücke in der Ausbildung zur «Erstversorgerin» beziehungsweise zum «Erstversorger» und ordnete an, eine gezielte Ausgleichsmassnahme einzurichten, anstatt die Anerkennung vollständig zu verweigern.

Schweizer Gericht erklärt ausländische Osteopathiediplome weitgehend für gleichwertig und ordnet Brückenkurs an
AISWI swissinfo.ch

Das höchste Verwaltungsgericht der Schweiz hat dem medizinischen Establishment soeben einen schweren Schock versetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen restriktiven Entscheid des Schweizerischen Roten Kreuzes vom Januar 2024 offiziell aufgehoben und entschieden, dass ausländische Osteopathiediplome, insbesondere jene aus Deutschland, den Schweizer Standards weitgehend gleichwertig sind. Dieses wegweisende Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit und reisst damit die Barriere nieder, die qualifizierten Fachpersonen den Zugang zum Schweizer Markt verwehrte. Während das Schweizerische Rote Kreuz diesen Fachpersonen zuvor die Tür verschlossen hatte, erklärt das Gericht nun, dass eine vollständige Verweigerung rechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Das ist nicht nur ein Erfolg für eine einzelne Fachperson, sondern ein Auftrag für eine offenere und wettbewerbsfähigere Gesundheitsversorgung. Das Urteil signalisiert einen dramatischen Wandel in der Bewertung internationaler Fachkenntnisse durch die Schweiz und zwingt die Behörden, pauschale Ablehnungen durch differenzierte Integrationslösungen zu ersetzen.

Die Lücke in der Erstversorgung schliessen

Zwischen einem deutschen Diplom und der Schweizer Anerkennung besteht eine einzige Lücke: die zentrale Rolle der «Erstversorgerin» beziehungsweise des «Erstversorgers». In der Schweiz sind Osteopathinnen und Osteopathen nicht bloss Therapeutinnen und Therapeuten, sondern auch Fachpersonen, die an vorderster Front Diagnosen stellen. Das Gericht räumte ein, dass die deutsche Ausbildung zwar anspruchsvoll ist, die Studierenden aber nicht ausreichend darauf vorbereitet, diese wichtige Erstdiagnose zu stellen. Statt die gesamte Qualifikation abzulehnen, hat das Gericht jedoch eine gezielte Lösung angeordnet. Das Schweizerische Rote Kreuz muss nun eine spezifische Ausgleichsmassnahme, einen Brückenkurs, entwickeln, um genau diese Lücke zu schliessen. Dieser präzise Ansatz stellt sicher, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in der Schweiz gewahrt bleibt, und trägt zugleich dem Umstand Rechnung, dass 90 Prozent des ausländischen Lehrplans unseren hohen Standards entsprechen. Indem das Gericht diesen einzigen Mangel benannt hat, hat es ausländischen Fachkräften einen klaren und gangbaren Weg eröffnet, ihre Fähigkeiten in der Schweiz unter Beweis zu stellen.

Das Rote Kreuz steht vor einer regulatorischen Neuausrichtung

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) steht nun vor einer umfassenden administrativen Aufgabe. Als vom Bund zugelassene Stelle für die Anerkennung von Qualifikationen ist seine bisherige strikte Haltung als unverhältnismässig entlarvt worden. Das SRK ist nun direkt angewiesen, unverzüglich die nötigen Strukturen für diese neuen Ausgleichsmassnahmen aufzubauen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine rechtliche Verpflichtung, die den Arbeitsablauf des SRK grundlegend verändern wird. Jahrelang fungierte die Organisation als Torwächterin, doch dieses Urteil macht sie zur Wegbereiterin der Integration. Der Druck wächst, denn Hunderte von Fachpersonen, die derzeit mit befristeten oder eingeschränkten Bewilligungen arbeiten, sehen in diesem Präzedenzfall den Schlüssel zu ihrem vollen Berufsstatus. Das SRK muss nun von einer Kultur des Ausschlusses zu einer aktiven Beurteilung übergehen und sicherstellen, dass das Label «Swiss Made» im Gesundheitswesen für Qualität steht und nicht als Mittel des Protektionismus dient.

Schweizer medizinische Standards zukunftssicher machen

Dieses Urteil ist ein wichtiger Weckruf für die Zukunft des Schweizer Gesundheitswesens. Angesichts der alternden Bevölkerung und der stark steigenden Nachfrage nach muskuloskelettaler Versorgung kann es sich die Schweiz nicht leisten, hochqualifizierte Fachpersonen wegen geringfügiger bürokratischer Abweichungen abzuweisen. Indem das Gericht einen Brückenkurs statt eines vollständigen Ausschlusses angeordnet hat, schützt es das Modell der Erstversorgung, das das Schweizer Gesundheitswesen zu einem der besten der Welt macht, und trägt zugleich dem Fachkräftemangel Rechnung. Der Entscheid setzt einen wichtigen Präzedenzfall für weitere medizinische Bereiche, von der Physiotherapie bis zur spezialisierten Pflege. Die Botschaft ist klar: Die Schweiz steht herausragenden Fachkräften offen, sofern sie die Lücke schliessen können. Die Integration im Ausland ausgebildeter Osteopathinnen und Osteopathen dürfte künftig die Wartezeiten verkürzen und eine vielfältigere, stärkere medizinische Gemeinschaft fördern. Die Zeit eines abgeschotteten medizinischen Arbeitsmarkts geht zu Ende, die Zeit einer sorgfältigen und fairen Integration hat begonnen.