Wohnen
Zürcher Schlichtungsbehörde entscheidet gegen Massenkündigungen
Die Schlichtungsbehörde erklärt die Kündigung von 105 Mietwohnungen in den Zürcher «Sugus-Häusern» für missbräuchlich und stoppt damit vorübergehend die geplante Massenkündigung zugunsten einer Totalsanierung.

In einem wegweisenden Entscheid hat die Zürcher Schlichtungsbehörde gegen die Massenkündigung der Mietverhältnisse in den ikonischen «Sugus-Häusern» entschieden und die Kündigung von 105 Mietwohnungen für missbräuchlich erklärt. Der bedeutende Entscheid verschafft Hunderten Bewohnerinnen und Bewohnern vorübergehend Erleichterung, denen der Verlust ihres Zuhauses im Zentrum von Zürich drohte.
Hintergrund und Kontext
Der Streit begann im Dezember 2024, als die Bewohnerinnen und Bewohner von drei Gebäuden der insgesamt neun Häuser umfassenden Sugus-Siedlung Kündigungen erhielten. Die Pläne der Eigentümerschaft für eine Totalsanierung stiessen bei den Mieterinnen und Mietern sofort auf Widerstand und fanden breite Unterstützung in der Bevölkerung. Die Gebäude sind für ihr charakteristisches Erscheinungsbild bekannt und liegen strategisch zwischen der Hardbrücke und dem Zürcher Hauptbahnhof. Sie sind zu einem Symbol für die anhaltenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt der Stadt geworden.
Auswirkungen auf die Wohnungskrise in Zürich
Der Fall verdeutlicht die prekäre Wohnraumsituation in Zürich: Von 10 000 Wohnungen stehen nur sieben leer. Das ist die tiefste Leerstandsquote der Schweiz. Die geplante Massenkündigung in den Sugus-Häusern löste im Dezember 2024 grosse Proteste aus. Tausende demonstrierten gegen die zunehmende Wohnungskrise. Der Entscheid ist ein wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der Mieterrechte angesichts des wachsenden Drucks auf den Wohnungsmarkt der Stadt.
Nächste Schritte und Rechtsverfahren
Der Vermieter hat nun 20 Tage Zeit, um den Entscheid der Schlichtungsbehörde anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt er ihn ab, muss er innerhalb von 30 Tagen Klage beim Gericht einreichen. Der aktuelle Entscheid bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern zwar vorübergehenden Schutz, der endgültige Ausgang ist jedoch weiterhin ungewiss. Der Fall wird aufmerksam verfolgt, da er wichtige Präzedenzfälle für ähnliche Situationen in den zunehmend unter Druck stehenden städtischen Wohnungsmärkten der Schweiz schaffen könnte.