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Swiss Observer

Schweizer Parlament will Verjährungsfrist für Mord abschaffen

Das Parlament hat sich nach jahrelanger Debatte und einer Standesinitiative aus St. Gallen darauf geeinigt, die Verjährungsfrist für Mord abzuschaffen. Der Artikel erläutert die Gesetzesänderung, ihren Zusammenhang mit Fortschritten in der DNA-Analyse und die noch ausstehenden Schritte bis zu ihrem Inkrafttreten.

Schweizer Parlament will Verjährungsfrist für Mord abschaffen
AISWI swissinfo.ch

Mord soll in der Schweiz künftig unverjährbar sein. Nationalrat und Ständerat haben sich darauf geeinigt, die Verjährungsfrist für Mord abzuschaffen. Damit endet ein mehrjähriger Gesetzgebungsstreit.

Der Entscheid fiel am Mittwoch, 16. September 2026, im Ständerat. Dort setzte sich eine Minderheit der Rechtskommission dafür ein, an den bisherigen Positionen der beiden Kammern festzuhalten. Das Parlament hatte der Reform bereits im März 2025 beziehungsweise im März 2026 zugestimmt.

Die Änderung ist bedeutsam, weil ein Mordfall auch dann noch verfolgt werden könnte, wenn die Ermittlerinnen und Ermittler erst viele Jahre nach der Tat eine verdächtige Person identifizieren. Nach der geplanten Reform würde der Zeitablauf den Staat nicht mehr automatisch daran hindern, Anklage wegen Mordes zu erheben.

Die Massnahme ist noch nicht in Kraft. Die Vorlage muss noch die Schlussabstimmung in der Bundesversammlung passieren. Die Quelle nennt weder ein Datum für diese Abstimmung noch einen Zeitpunkt, ab dem die neue Regel gelten soll. Bis das Parlament diesen Schritt abgeschlossen hat, gilt das bisherige Schweizer Strafrecht.

Die Einigung ist die jüngste Etappe einer Debatte, die mit einem Vorstoss aus St. Gallen begann und beide Kammern des Schweizer Parlaments durchlief.

St. Gallen verknüpft Reform mit Fortschritten bei der DNA-Analyse

Eine Standesinitiative aus St. Gallen von 2019 gab den politischen Anstoss zur Reform. Der Kanton vertrat die Ansicht, das Schweizer Strafrecht müsse den Möglichkeiten moderner forensischer Untersuchungen Rechnung tragen.

Als St. Gallen seine Standesinitiative einreichte, verwies der Kanton auf Fortschritte in der DNA-Analyse. An einem Tatort sichergestelltes genetisches Material kann noch lange nach einer Straftat Ermittlungsansätze liefern, sofern die Spuren erhalten geblieben, gesichert und zuverlässig untersucht worden sind. Das Argument der Initiative lautete, dass ältere Fälle nicht allein deshalb unbringbar werden sollten, weil sich die wissenschaftlichen Methoden im Laufe der Zeit verbessert haben.

Anschliessend durchlief der Vorschlag während Jahren das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Nationalrat und Ständerat sprachen sich jeweils für die Abschaffung der Verjährungsfrist aus, bevor sich die beiden Kammern in der Frage einigten. Dem jüngsten Entscheid des Ständerats war ein Streit innerhalb seiner Rechtskommission vorausgegangen. Dort setzte sich eine Minderheit dafür durch, an den zuvor von beiden Kammern beschlossenen Positionen festzuhalten.

Die Reform verbindet somit eine kantonale Initiative mit einer nationalen Reaktion auf den technologischen Wandel. Die Richtung, die das Parlament einschlägt, geht aus den in der Quelle genannten Abstimmungen klar hervor: Mord soll zu den Straftaten gehören, die in der Schweiz nicht verjähren. Die Schlussabstimmung im Parlament steht noch aus.

Vor der Einigung und dem Inkrafttreten steht noch die Schlussabstimmung

Die Reform hat die wichtigste politische Hürde genommen, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Bevor die Vorlage umgesetzt werden kann, muss die Bundesversammlung noch die Schlussabstimmung durchführen.

Dieser letzte Schritt ist wichtig, denn die Einigung im Parlament ändert das Strafgesetzbuch nicht von selbst. Die Quelle nennt weder ein Datum für die Schlussabstimmung noch ein Inkraftsetzungsdatum oder einen weiteren Verfahrenszeitplan. Diese Angaben werden darüber entscheiden, ab wann Staatsanwaltschaften und Gerichte die neue Regel anwenden können.

Der in der Quelle beschriebene parlamentarische Ablauf zeigt einen schrittweisen Prozess. St. Gallen reichte seine Initiative 2019 ein. Nationalrat und Ständerat stimmten später für die Abschaffung der Verjährungsfrist, im März 2025 beziehungsweise im März 2026. Am 16. September 2026 bekräftigte der Ständerat die früheren Beschlüsse, nachdem sich eine Minderheit in seiner Rechtskommission durchgesetzt hatte.

Nach der Abstimmung in der Bundesversammlung hängen die rechtlichen Folgen vom verabschiedeten Wortlaut und den Übergangsbestimmungen ab. Der vorliegende Bericht sagt nicht, ob der endgültige Text Fälle regeln wird, die bereits von der geltenden Verjährungsfrist betroffen sind. Ebenso wenig nennt er Sonderregeln für Ermittlungen, die vor Inkrafttreten der Reform eröffnet wurden. Diese Fragen sind Teil des noch ausstehenden Verfahrens.

Alte Fälle könnten weiterhin strafrechtlich verfolgt werden

Schweizer Ermittlerinnen und Ermittler könnten auch künftig Mordfälle verfolgen, die dank forensischer Durchbrüche entdeckt werden. Das ist die praktische Folge, die im Zentrum der Reformdebatte steht. Die Quelle nennt jedoch weder konkrete Fälle noch eine geschätzte Zahl möglicher Strafverfolgungen.

Das Argument aus St. Gallen gründet auf der veränderten zeitlichen Verfügbarkeit von Beweismitteln. Die DNA-Analyse kann den Ermittlungsbehörden Instrumente an die Hand geben, die zum Zeitpunkt eines älteren Tötungsdelikts noch nicht verfügbar waren. Eine biologische Spur, ein gesichertes Beweisstück oder ein späterer Vergleich kann noch Jahre nach den ursprünglichen Ermittlungen relevant werden. Der Einsatz solcher Technologien garantiert keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft müsste weiterhin zulässige Beweise vorlegen, und die Gerichte müssten den Fall nach den Regeln des Schweizer Strafprozessrechts beurteilen.

Für die Angehörigen von Opfern könnte die geplante Änderung einen Rechtsweg über die geltende Verjährungsfrist hinaus offenhalten. Für die Ermittlungsbehörden würde bei Mordfällen eine Frist wegfallen. Qualität und Erhaltung der Beweise blieben jedoch zentrale praktische Einschränkungen.

Das Parlament hat sich auf die Stossrichtung geeinigt. Die genaue rechtliche Wirkung wird erst nach der Schlussabstimmung der Bundesversammlung und der Veröffentlichung der endgültigen Bestimmungen feststehen. Bis dahin bleibt die Reform eine geplante Änderung des Strafrechts, die auf eine Standesinitiative aus St. Gallen zurückgeht und durch Fortschritte in der DNA-Analyse vorangetrieben wurde.