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Swiss Observer

Zur Wahrung der Neutralität erwägt die Schweiz, die Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine auszuweiten

Die Schweizer Regierung erwägt, ihre Notstandsbefugnisse gesetzlich zu verankern, um die Ausfuhr von Gütern in die Ukraine einzuschränken, die im Konflikt eingesetzt werden könnten. Zwar hat die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen, zugleich aber auch den Handel mit der Ukraine eingeschränkt, um ihre Neutralität zu wahren. Nun will der Bundesrat diese Politik formalisieren.

Zur Wahrung der Neutralität erwägt die Schweiz, die Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine auszuweiten
AISWI swissinfo.ch

Nach vier Jahren, in denen sich die Schweizer Regierung mit Notverordnungen durch das geopolitische Minenfeld manövriert hat, will sie ihre umstrittenen Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine nun dauerhaft gesetzlich verankern. Während der Bundesrat rasch die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland übernommen hat, ringt er zugleich mit einem selbst auferlegten Auftrag, Ausfuhren in das von der Aggression betroffene Land einzuschränken. Damit soll eine starre Auslegung der Neutralität gesetzlich verankert werden, die Kyjiw unter dem Deckmantel der «Gleichbehandlung» benachteiligt.

Derzeit sanktioniert die Schweiz Russland gestützt auf das geltende Embargogesetz. Da es für die Ukraine keinen entsprechenden Rechtsmechanismus gibt, hat die Regierung ihre verfassungsmässigen Notstandsbefugnisse genutzt, um bestimmte Ausfuhren zu blockieren. Nun beabsichtigt der Bundesrat, diese Notmassnahmen zu formalisieren und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Schweiz rechtlich dazu verpflichten würde, den Handel mit der Ukraine ebenso einzuschränken wie mit Russland. Dieser Vorstoss verdeutlicht ein krasses Paradoxon der Schweizer Aussenpolitik: Der Aggressor wird wegen der Verletzung des Völkerrechts sanktioniert, während der Verteidiger eingeschränkt wird, um innenpolitischen Neutralitätsdogmen Genüge zu tun.

Das Dilemma der Dual-Use-Güter

Die Beschränkungen gehen weit über tödliche Waffen hinaus und schneiden die Ukraine auch von wichtigen Verteidigungs- und Logistikgütern ab. Das Verbot richtet sich gegen eine breite Palette von «Dual-Use»-Gütern, also Waren, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen. Dazu gehören wichtige Schutzausrüstungen wie Schutzwesten, Helme und Tarnnetze sowie industrielle Güter wie Flugtreibstoff und bestimmte Chemikalien.

Laut Bundesrat gibt es «keine andere Wahl». Er argumentiert, das im Neutralitätsrecht verankerte Prinzip der Gleichbehandlung verpflichte die Schweiz, die Ausfuhr und Durchfuhr kriegsrelevanter Güter an alle Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts einzuschränken. Indem Bern die Handelsbedürfnisse des Angreifers denen des angegriffenen Landes gleichsetzt, hält es eine strikte Blockade von Materialien aufrecht, die der Verteidigung der Ukraine dienen könnten. Diese bürokratische Starrheit sorgt dafür, dass zwar russische Panzer sanktioniert werden, ukrainischen Soldaten aber in der Schweiz hergestellte Helme vorenthalten bleiben. Dadurch entsteht eine erhebliche Lücke bei der humanitären und defensiven Unterstützung.

Rechtsexperten stellen die Begründung infrage

Renommierte Rechtswissenschaftler zerpflücken die Begründung der Regierung und bezeichnen das Argument der «Gleichbehandlung» als Entscheidung und nicht als Notwendigkeit. Jörg Künzli, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern, sagt, die Regierung weigere sich, Zugeständnisse zu machen. Das führe zu einer Politik, die «zum Nachteil der Ukraine» wirke.

Künzli argumentiert, die Auslegung des Bundesrats lasse den Kontext eines klaren Angriffskriegs ausser Acht. Seiner Ansicht nach könnte und sollte die Schweiz die Neutralität im Lichte des Gewaltverbots der UNO-Charta auslegen. Es gebe einen vertretbaren Weg: Sanktionen strikt auf Waffenausfuhren nach dem Kriegsmaterialgesetz zu beschränken und den freien Handel mit anderen Gütern zuzulassen. «Das wäre mit dem Kernprinzip der Neutralität durchaus zu rechtfertigen», sagt Künzli. Indem die Regierung auf diese Flexibilität verzichte, entscheide sie sich für einen Ansatz mit maximalen Einschränkungen, der den Aggressor Russland und den Verteidiger Ukraine moralisch und rechtlich gleichsetze.

Der Wille der Bevölkerung gegen politische Dogmen

Zwischen dem juristischen Vorgehen des Bundesrats und dem Willen der Schweizer Bevölkerung tut sich eine immer grössere Kluft auf. Während die Regierung daran arbeitet, die Handelsbeschränkungen gesetzlich festzuschreiben, zeigen jüngste Umfragen, dass die Bevölkerung zu deutlich weitergehender Unterstützung für Kyjiw bereit ist. Die Daten deuten darauf hin, dass eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer nicht nur humanitäre Hilfe, sondern auch direkte militärische Unterstützung für die Ukraine befürwortet. Dies steht in direktem Widerspruch zum Bestreben der Regierung, die Beschränkungen zu verschärfen.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der öffentlichen Vernehmlassung. Dieser Prozess dürfte zum Schauplatz einer Auseinandersetzung um die Ausrichtung der Schweizer Aussenpolitik werden. Während sich politische Parteien, Wirtschaftsverbände und die Öffentlichkeit dazu äussern, steht der Bundesrat vor einer entscheidenden Prüfung. Hält er an einer starren, isolationistischen Auslegung der Neutralität fest, oder wird der unübersehbare Druck aus der Bevölkerung einen Kurswechsel erzwingen? Der Ausgang der Vernehmlassung wird darüber entscheiden, ob sich die Schweiz weiterhin im Herzen Europas abseits hält oder ihre Gesetze mit den moralischen Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringt.