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Swiss Observer

Schweiz führt Bundesregister zur Bekämpfung der Geldwäscherei ein

Neues Bundesregistersystem zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter von Briefkastenfirmen im Rahmen einer wichtigen Initiative zur Bekämpfung der Geldwäscherei genehmigt

Schweiz führt Bundesregister zur Bekämpfung der Geldwäscherei ein
AISWI swissinfo.ch

Mit einem wegweisenden Schritt zur Stärkung ihrer finanziellen Integrität hat die Schweiz die Schaffung eines Bundesregisters zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von Briefkastenfirmen genehmigt. Diese bedeutende Entwicklung markiert einen entscheidenden Schritt in den laufenden Bemühungen des Landes, Geldwäscherei und Finanzkriminalität zu bekämpfen. Das neue System soll verhindern, dass Kriminelle das Schweizer Finanzsystem mithilfe undurchsichtiger Unternehmensstrukturen und Briefkastenfirmen ausnutzen.

Die Initiative bedeutet einen grundlegenden Wandel im Umgang der Schweiz mit finanzieller Transparenz. Sie baut auf dem Ruf des Landes als globales Finanzzentrum auf und trägt zugleich internationalen Bedenken hinsichtlich der finanziellen Geheimhaltung Rechnung.

Umsetzung und technische Einzelheiten

Das neue Bundesregister wird als elektronisches System unter der Aufsicht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements umgesetzt. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:

  • eine nicht öffentliche elektronische Datenbank mit Informationen über wirtschaftlich Berechtigte
  • eine Offenlegungspflicht für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind
  • sichere Protokolle für die Datenverwaltung zum Schutz sensibler Informationen

Unternehmen müssen die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten offenlegen und regelmässig aktualisieren. So soll sichergestellt werden, dass das Register aktuell bleibt und seine Funktion bei der Bekämpfung der Geldwäscherei wirksam erfüllt.

Internationaler Kontext und Einhaltung der Vorgaben

Der Entscheid der Schweiz fällt in eine Zeit weltweiter Initiativen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Gemäss parlamentarischen Quellen verfügen weltweit bereits 167 von 196 Ländern über irgendeine Form eines Systems zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter. Die Schweizer Initiative entspricht den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und hilft dem Land, eine mögliche Aufnahme auf die graue Liste zu vermeiden.

Mit dieser Reform rückt die Schweiz näher an internationale Standards heran und behält zugleich ihren eigenen Ansatz im Bereich der Finanzdienstleistungen bei. Der Schritt zeigt, dass sich die Schweiz zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Finanzkriminalität bekennt und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Finanzwesen bewahren will.

Gesetzgebungsverfahren und nächste Schritte

Das Gesetz wurde in der grossen Kammer mit deutlicher Mehrheit angenommen: 117 Stimmen dafür und 63 dagegen. Die Vorlage, die zuvor vom Ständerat geändert worden war, geht nun für letzte Anpassungen an die obere Kammer zurück.

Zu den wichtigsten Aspekten des Gesetzgebungsverfahrens gehören:

  • die Bereinigung der Differenzen zwischen den Fassungen von Nationalrat und Ständerat
  • die separate Behandlung der Vorschriften für Rechtsberaterinnen und Rechtsberater
  • der Zeitplan für die Umsetzung und Übergangsfristen

Die breite Unterstützung im Parlament deutet darauf hin, dass die Notwendigkeit dieser Reform des Schweizer Finanzregulierungsrahmens weithin anerkannt wird.