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Swiss Observer

Schweiz plant höhere Bussen für Velofahrende, die ihr Telefon benutzen

Die Schweizer Regierung will die Bussen für Velofahrende erhöhen, die während der Fahrt ein Telefon benutzen. Damit rücken abgelenktes Velofahren und die Verkehrssicherheit erneut in den Fokus.

Schweiz plant höhere Bussen für Velofahrende, die ihr Telefon benutzen
AIThe Local Switzerland

Eine Busse von 40 Franken könnte für Velofahrende, die in der Schweiz ihr Telefon benutzen, bald teurer werden. Das Bundesamt für Strassen, kurz ASTRA, erwägt eine Erhöhung für Personen, die sich während der Fahrt ein Telefon ans Ohr halten oder es benutzen. Die Behörden haben die neue Höhe noch nicht festgelegt. Zunächst muss der Vorschlag ein Vernehmlassungsverfahren durchlaufen.

Die Initiative reagiert auf ein Problem, das die Regierung als zunehmende Ablenkung beim Velofahren beschreibt. Laut dem Ausgangsartikel registrierte das ASTRA im Jahr 2025 184 schwere Unfälle, die es auf rücksichtsloses oder abgelenktes Velofahren zurückführt. Die Behörde strebt «gezielte Massnahmen gegen die Nutzung von Smartphones und andere Ablenkungsquellen» an.

Der Vorschlag soll landesweit gelten und verleiht einer Debatte neuen Schub, die in Schweizer Städten bereits vertraut ist. Velos und E-Bikes teilen sich zunehmend überfüllte Strassen mit Autos, Trams und Fussgängern, während Mobiltelefone um die Aufmerksamkeit der Fahrenden konkurrieren. Die Regierung hat weder einen Zeitplan für die Vernehmlassung angekündigt noch bekannt gegeben, wie hoch die angepasste Busse ausfallen könnte. Bis eine neue Regelung in Kraft tritt, bleibt die aktuelle Busse für die Handynutzung bei 40 Franken.

Vor der Fahrt die Regeln kennen

Die geplante Erhöhung wäre Teil eines umfassenderen Bussensystems für den Veloverkehr in der Schweiz. Wer eine rote Ampel missachtet, muss derzeit mit 60 Franken Busse rechnen. Das entspricht der aufgeführten Busse für Velofahren ohne Licht auf einer unbeleuchteten Strasse. Das Fahren auf dem Trottoir kann 40 Franken kosten, während das Befahren einer Fussgängerzone oder das Missachten eines signalisierten Velowegs mit einer Busse von 30 Franken geahndet werden kann.

Die Regeln verpflichten Velofahrende auch, bei Stoppsignalen anzuhalten. Wer das nicht tut, muss mit einer Busse von 30 Franken rechnen. Bei Fussgängerstreifen müssen Velofahrende nicht nur Personen den Vortritt lassen, die bereits die Strasse überqueren, sondern auch Fussgängern, die am Trottoirrand stehen und klar die Absicht zeigen, die Strasse zu überqueren. Die aufgeführte Busse beträgt 40 Franken.

Das Schweizer Recht erlaubt das Rechtsabbiegen bei gewissen roten Ampeln, wenn ein gelber Pfeil mit Velosymbol dies gestattet. Velofahrende müssen trotzdem den Vortritt gewähren und dürfen Autos und Fussgänger weder gefährden noch behindern. Diese Ausnahme erlaubt es nicht, andere rote Ampeln als unverbindlich zu behandeln. Die Regeln schränken auch Kopfhörer und andere Audiogeräte ein, die die Wahrnehmung des umliegenden Verkehrs beeinträchtigen können.

Pro Velo wehrt sich

Pro Velo bereitet sich darauf vor, gegen das strengere Vorgehen der Regierung vorzugehen. Die nationale Veloverkehrsorganisation hat sich gegen die geplante Erhöhung und andere strengere Massnahmen gegen Velofahrende ausgesprochen. Sie hat angekündigt, den Vorschlag zu bekämpfen, aber noch nicht erklärt, ob sie während der Vernehmlassung eine formelle Stellungnahme einreichen, eine öffentliche Kampagne führen oder auf andere Weise Widerstand leisten wird.

Dieser Widerstand stellt die Massnahme vor ein politisches Hindernis, noch bevor die Behörden über eine endgültige Bussenhöhe entscheiden. Die Regierung muss darlegen, wie eine höhere Busse die Sicherheit verbessern würde und wie die Polizei die Regel einheitlich durchsetzen könnte. Das Ausgangsmaterial enthält keine regionale Aufschlüsselung der 184 schweren Unfälle. Daher zeigt es nicht, ob das Problem vor allem in grossen Städten, auf Pendlerstrecken oder in mehreren Kantonen auftritt.

Die Debatte betrifft auch die Durchsetzung der Regeln. Es kann schwierig sein, eine Person, die sich ein Telefon ans Ohr hält, von jemandem zu unterscheiden, der eine Freisprechanlage benutzt oder ein zulässiges Gerät am Velo überprüft. Eine klare rechtliche Definition und verhältnismässige Bussen werden wichtig sein, falls die Vernehmlassung weitergeführt wird. Das ASTRA hat weder die geplante Bussenhöhe noch das detaillierte Durchsetzungsmodell bekannt gegeben.

Telefone sind nicht die einzige Ablenkung

Die Regeln gegen Ablenkung beschränken sich nicht auf Smartphones. Die Schweizer Velorichtlinien warnen vor Kopfhörern und Ohrstöpseln, weil Audiowiedergabe die Wahrnehmung des Verkehrs beeinträchtigen kann. Dahinter steht dieselbe Sicherheitsüberlegung wie beim Vorschlag des ASTRA: Velofahrende müssen Fahrzeuge, Klingeln und Fussgänger hören sowie auf veränderte Strassenverhältnisse reagieren können.

Velofahrende müssen zudem die signalisierten Velowege benutzen und die vorgeschriebene Fahrtrichtung einhalten. Gemäss den im Ausgangsmaterial beschriebenen Regeln ist das Fahren nebeneinander grundsätzlich auf Velowege beschränkt. Das Fahren auf dem Trottoir bleibt verboten. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren, wenn kein Veloweg und kein Velostreifen vorhanden ist.

Fussgängerzonen sind ein weiterer möglicher Konfliktpunkt. Auf einigen Schweizer Einkaufsstrassen und in historischen Zentren ist der Fahrzeugverkehr teilweise erlaubt. Velofahrende müssen dort jedoch möglicherweise im Schritttempo fahren oder absteigen, wenn die Signalisation dies vorschreibt. Die aufgeführte Busse für das Fahren in einer Fussgängerzone beträgt 30 Franken.

Diese Regeln gelten zusätzlich zu den Ausrüstungsvorschriften. Velolichter sind in der Nacht und am Abend obligatorisch, auch auf gut beleuchteten Strassen. Laut Ausgangsmaterial müssen E-Bikes zudem tagsüber mit Licht fahren. Die Bussen reichen von 40 Franken auf einer beleuchteten Strasse bis zu 60 Franken auf einer unbeleuchteten Strasse.

Die Vernehmlassung gibt die Richtung vor

Als Nächstes folgt die Vernehmlassung, nicht eine sofortige Erhöhung der Busse. Das ASTRA hat die politische Richtung vorgegeben, aber die Regierung hat weder eine endgültige Bussenhöhe veröffentlicht noch bestätigt, wann die neue Busse in Kraft treten könnte. Im Vernehmlassungsverfahren erhalten Kantone, Veloverkehrsorganisationen und andere interessierte Gruppen Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Für Velofahrende bleiben die bestehenden Regeln während dieses Verfahrens unverändert. Die Benutzung eines Telefons während der Fahrt kostet derzeit 40 Franken Busse. Das Überfahren einer roten Ampel kann 60 Franken kosten, und wer bei einem Stoppsignal nicht anhält, muss mit einer Busse von 30 Franken rechnen. Die Polizei kann auch Regeln zu Trottoirs, Fussgängerstreifen, Velowegen, Lichtern und Audiogeräten durchsetzen.

Der Vorschlag ordnet das abgelenkte Velofahren in eine breitere Diskussion über die Verkehrssicherheit in der Schweiz ein. Seine tatsächlichen Auswirkungen hängen von der endgültigen Bussenhöhe, dem Wortlaut der Regel und ihrer Durchsetzung im Alltag ab. Der Widerstand von Pro Velo deutet auf einen Streit darüber hin, wie die Schweiz die Verantwortung der Velofahrenden mit Bussen und einer praktikablen Durchsetzung in Einklang bringen soll. Die Unfallzahl des ASTRA liefert der Regierung eine messbare Grundlage für Massnahmen. Die Vernehmlassung wird zeigen, ob daraus eine höhere Busse folgt.