Bankenwesen
Schweiz verschärft nach den Lehren aus dem Fall Credit Suisse die Bankenregulierung
Die Schweizer Regierung stellt ein umfassendes Reformpaket für den Bankensektor vor. Es umfasst strengere Kapitalanforderungen und erweiterte Aufsichtsbefugnisse und stützt sich auf die Lehren aus dem Fall Credit Suisse.

Die Schweiz schreibt das Regelwerk für die globale Finanzwelt neu. Mit einem entschlossenen Schritt, der das Ende der Ära des «Laissez-faire» signalisiert, hat der Bundesrat ein umfassendes Reformpaket vorgestellt, das eine weitere Katastrophe nach dem Vorbild der Credit Suisse verhindern soll. Dies ist nicht bloss ein Vorschlag, sondern ein Auftrag. Am Freitag hat die Regierung zentrale Massnahmen beschlossen, die grundlegend verändern, wie systemrelevante Banken innerhalb unserer Landesgrenzen operieren. Damit zieht sie eine klare Grenze gegenüber unternehmerischer Verantwortungslosigkeit.
Die Reformen stützen sich direkt auf den vernichtenden Bericht zur Bankenstabilität vom April 2024 und die Untersuchung der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Debakel der Credit Suisse. Die Botschaft ist klar: Stabilität ist nicht verhandelbar. Die Reformen zielen auf das Herz des Finanzsystems und führen strengere Eigenmittelanforderungen sowie eine beispiellose Transparenz ein. Die Regierung handelt rasch und eröffnet umgehend Vernehmlassungen, damit der Schweizer Finanzplatz robust, widerstandsfähig und vor allem rechenschaftspflichtig bleibt.
Festung Schweiz: Kapital abschirmen
Die Ära der teilweisen Kapitalisierung ist vorbei. In einem Schritt, der in den Verwaltungsräten für Aufsehen sorgen dürfte, verlangt der Bundesrat von den systemrelevanten Banken, insbesondere von der Grossbank UBS, den Buchwert ihrer ausländischen Tochtergesellschaften vollständig, also zu 100 Prozent, vom harten Eigenkapital abzuziehen. Bisher profitierten die Banken von einer weniger strengen Regelung, die nur einen teilweisen Abzug vorsah. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Die Logik ist hart, aber notwendig: Verluste im Ausland dürfen die Solvenz der Schweizer Muttergesellschaft nie wieder gefährden. Mit dem vollständigen Abzug errichtet die Regierung faktisch eine Brandschutzmauer um die Schweizer Wirtschaft. Zwar verlangt der Bundesrat keine allgemeine Erhöhung des Eigenkapitals für alle Banken, doch mit dieser gezielten Massnahme wird sichergestellt, dass das Eigenkapital der Muttergesellschaft nicht durch ausländische Risiken belastet wird. So sieht die «Festung Schweiz» in der Praxis aus: Die Stabilität im Inland hat Vorrang vor den Risiken einer globalen Expansion.
Die Aufsicht erhält Biss: Mehr Befugnisse für die FINMA
Jahrelang wurde die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA von Kritikern als zahnloser Tiger verspottet. Damit ist jetzt Schluss. Im Rahmen der neuen Regelung erhält die Aufsichtsbehörde die Befugnis, direkt Bussen zu verhängen. Dieses entscheidende Instrument fehlte ihr bisher. Die Vorgabe des Bundesrats ist eindeutig: Wenn sich eine Bank Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, folgen finanzielle, unmittelbare und empfindliche Konsequenzen.
Die Reformen gehen jedoch über Geldstrafen hinaus. Die Regierung setzt eine Kultur der persönlichen Verantwortung durch. Banken müssen künftig gesetzlich festlegen, welche konkreten Personen für Entscheidungen verantwortlich sind. Damit soll die «kollektive Verantwortungslosigkeit» beendet werden, die grosse Institute oft prägt. Dieses «Senior Managers Regime» bedeutet, dass sich niemand mehr verstecken kann. Bei Fehlverhalten wissen die Aufsichtsbehörden genau, an wessen Tür sie klopfen müssen, und können früher und entschiedener eingreifen als je zuvor.
Das Ende der Straflosigkeit: Millionen zurückfordern
Die Vergütung von Führungskräften ist künftig kein garantierter Geldsegen mehr. Der Bundesrat geht direkt gegen die Bonuskultur vor, die zu den Hochrisikoverhalten beitrug, welche zum Niedergang der Credit Suisse führten. Ein vollständiges Verbot lehnt die Regierung ab. Sie befürchtet, höhere feste Löhne könnten die Banken in Krisen weniger flexibel machen. Stattdessen führt sie für die vier systemrelevanten Banken UBS, PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank obligatorische Sperrfristen für Boni ein.
Die Botschaft an die Banker ist unmissverständlich: Euer Geld ist gefährdet. Bei Fehlverhalten müssen bereits zugesprochene, aber noch nicht ausbezahlte Boni gekürzt oder ganz gestrichen werden. Noch einschneidender: Die Reformen ermöglichen es, bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückzufordern. Wenn eine Führungskraft eine Bank schlecht führt, wird sie finanziell zur Verantwortung gezogen und muss möglicherweise Millionen zurückzahlen. So werden die persönlichen finanziellen Risiken mit der langfristigen Gesundheit des Instituts in Einklang gebracht. Führungskräfte müssen dadurch über das nächste Quartal hinausdenken.
Der Weg bis 2027: Eine neue Finanzära
Die Zeit drängt. Die Regierung hat bereits die erste Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung eröffnet. Sie dauert bis zum 29. September und zeigt, dass es sich nicht um ferne Pläne, sondern um unmittelbar bevorstehende Veränderungen handelt. Die Reformen werden den Finanzsektor jedoch schrittweise erfassen. Zentrale Bestimmungen zu Liquidität und Berichterstattung sollen frühestens ab Januar 2027 gelten.
Die Banken müssen sich schon bald auf eine anspruchsvolle neue Realität einstellen. Sie müssen detaillierte Szenarien und Analysen einreichen, damit die FINMA ihre Liquiditätslage jederzeit beurteilen kann. Weitere Vernehmlassungen zu den Kapitalanforderungen für ausländische Tochtergesellschaften sind für diesen Herbst geplant. Zusätzliche Vorschriften sollen in der ersten Hälfte des Jahres 2026 folgen. Der Zeitplan ist ehrgeizig, der Umfang beträchtlich und die Folgen sind dauerhaft. Die Schweiz schafft eine neue finanzielle Identität: Stabilität hat ihren Preis, und «too big to fail» bedeutet nicht länger «zu gross, um bestraft zu werden».