Luftfahrt
Schweizer Ständerat lehnt Steuer auf Kurzstreckenflüge ab
Der Ständerat hat einen Vorschlag für eine Steuer auf Kurzstreckenflüge abgelehnt, trotz Rekordzahlen bei den Passagieren und der Argumente, dass einige Strecken problemlos durch die Bahn ersetzt werden könnten.

Mit 20 zu 17 Stimmen hat der Ständerat die Bestrebungen von Basel-Stadt gebremst, Kurzstreckenflüge zu besteuern. Der Entscheid fiel am Mittwoch, 16. September, nachdem die Grüne Parlamentarierin Maya Graf argumentiert hatte, das Wachstum der Schweizer Luftfahrt verursache Kosten für die Bevölkerung und das Klima. Der Ständerat lehnte den Antrag ab, die Initiative weiterzuverfolgen. Damit liegt der nächste parlamentarische Entscheid beim Nationalrat.
Graf verwies auf Rekordzahlen bei den Passagieren an Schweizer Flughäfen im Juli, in einem Sommer mit hohen Temperaturen. Sie hob zudem die tägliche Lärmbelastung rund um den Flughafen Basel-Mülhausen hervor, der eine der am dichtesten besiedelten Metropolregionen der Schweiz bedient. Einige Kurzstreckenflüge böten der Wirtschaft, dem Tourismus oder dem Freizeitbereich der Region ihrer Ansicht nach wenig zusätzlichen Nutzen, während die Ziele mit dem Zug erreichbar blieben.
Die Initiative verlangte eine Lenkungsabgabe auf Tickets für Flugstrecken, die mit der Bahn angemessen bedient werden könnten. Die Urheber verzichteten auf eine feste Kilometergrenze, durch die alle Strecken gleicher Distanz gleich behandelt worden wären, obwohl sich die Bahnverbindungen stark unterscheiden. Mit der Ablehnung verhindert der Ständerat vorerst eine neue nationale Massnahme, die gezielt kurze Flugreisen durch Bahnreisen ersetzen sollte.
Basel verknüpft Flughafenlärm mit Bahn-Alternativen
Die geografische Lage Basels rückte den Lärm und den Zugang zur Bahn ins Zentrum der Debatte. Der Flughafen Basel-Mülhausen liegt in Frankreich, bedient aber die grenzüberschreitende Metropolregion. Dadurch ist die Luftfahrtpolitik besonders sensibel gegenüber nationalen Grenzen. Die Bevölkerung in und um die Stadt lebt mit dem Flugverkehr, während Reisende mehrere nahe gelegene europäische Ziele mit der Bahn erreichen können.
Graf argumentierte, dass der wirtschaftliche Nutzen jeder Kurzstreckenverbindung nicht einfach vorausgesetzt werden sollte. Wo Züge eine praktische Alternative bieten, könnte eine Ticketabgabe Reiseentscheidungen beeinflussen und Fahrten verhindern, die nur einen begrenzten Mehrwert schaffen. Der Vorschlag stellte deshalb auf die Erreichbarkeit ab, statt alle Flüge unterhalb einer bestimmten Distanz für unnötig zu erklären.
Die Behörden hätten für diesen Ansatz die Strecken einzeln beurteilen müssen. Ein Ziel mit häufigen Direktverbindungen per Bahn hätte unter die Regelung fallen können, eine ähnlich weit entfernte Stadt mit schlechten Verbindungen dagegen möglicherweise nicht. In der Vorlage werden weder der vorgeschlagene Steuersatz noch die betroffenen Strecken oder die Verwendung der Einnahmen genannt.
Für Basel verbindet die Frage die lokale Lebensqualität mit der nationalen Klimapolitik. Der Fluglärm ist vor Ort spürbar, während die Emissionen von Kurzstreckenflügen über den Flughafen und den Kanton hinausreichen. Der Entscheid des Ständerats lässt diese konkurrierenden Kosten vorerst ausserhalb einer gezielten Steuer auf Kurzstreckenflüge.
Grenzüberschreitende Flughäfen erschweren die Klimadebatte
Die Gegner warnten, eine Steuer nur in der Schweiz könnte Passagiere lediglich auf andere Flughäfen umlenken, statt das Fliegen zu reduzieren. Der FDP-Vertreter Severin Brüngger sagte, Reisende könnten auf Flughäfen in Nachbarländern ausweichen, insbesondere auf den EuroAirport Basel-Mülhausen. Sein Einwand verweist auf die praktischen Schwierigkeiten einer Regulierung der Luftfahrt in einem Land, das von grossen ausländischen Flughäfen umgeben und eng in grenzüberschreitende Verkehrsnetze eingebunden ist.
Brüngger argumentierte zudem, wirksame Massnahmen erforderten internationale Koordination. Die Besteuerung von Flugtreibstoff, der Wettbewerb zwischen Flughäfen und das Verhalten der Passagiere reichen alle über die Schweizer Grenzen hinaus. Eine Massnahme an Schweizer Flughäfen könnte andere Auswirkungen haben als eine Regelung in den Nachbarstaaten, insbesondere für Reisende, die ausländische Terminals mit dem Auto oder der Bahn erreichen können.
Die SP-Ständerätin Eva Herzog wies die Ansicht zurück, dass internationale Koordination die Schweiz vom Handeln abhalten sollte. Sie verwies auf das Verbot von Kurzstreckenflügen in Frankreich und die belgische Steuer auf Flüge von weniger als 500 Kilometern als Beleg dafür, dass nationale Massnahmen möglich sind. Diese Beispiele wurden zu einem zentralen Bestandteil der Debatte im Ständerat, auch wenn sich die Mehrheit letztlich den Gegnern der Initiative anschloss.
Die Debatte machte eine bekannte Bruchlinie in der Schweizer Klimapolitik sichtbar: Sollen nationale Massnahmen umgesetzt werden, solange umfassendere internationale Abkommen fehlen, oder besteht die Gefahr, dass uneinheitliche Regeln Aktivitäten verlagern, ohne die Emissionen zu senken?
Abstimmung im Nationalrat entscheidet über die nächste Etappe
Die Niederlage des Vorschlags beendet die Debatte über die Schweizer Luftfahrt nicht. Der Nationalrat muss noch über die Initiative von Basel-Stadt entscheiden, auch wenn die Abstimmung im Ständerat zeigt, dass eine nationale Steuer auf Kurzstreckenflüge einen schwierigen Weg vor sich hat. Bei weiteren parlamentarischen Beratungen müssen das Risiko einer Verlagerung von Passagieren auf ausländische Flughäfen, die Reichweite der Schweizer Gesetzgebung und die praktische Definition einer mit der Bahn gut erreichbaren Strecke behandelt werden.
Der Ständerat lehnte auch eine separate Petition ab, die ein Verbot von Privatjets in der Schweiz forderte. Diese Abstimmung unterstreicht die Zurückhaltung der Kammer gegenüber gezielten Einschränkungen der Luftfahrt mit den am Mittwoch diskutierten Massnahmen. Die grundlegenderen Fragen zu Flughafenlärm, steigenden Passagierzahlen und dem Verhältnis zwischen Flug- und Bahnreisen bleiben damit offen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner Basels ist das unmittelbare Ergebnis klar: Auf den Entscheid des Ständerats folgt keine neue Schweizer Steuer auf Kurzstreckenflüge. Für Klimaaktivistinnen und -aktivisten bleibt die Frage nach einer Lenkungsabgabe offen. Für Fluggesellschaften und Flughäfen bleibt der grenzüberschreitende Wettbewerb ein entscheidendes Argument gegen einseitige Massnahmen.
Wie es in der Schweiz weitergeht, hängt vom Nationalrat ab und davon, ob Kantone und politische Entscheidungsträger andere Instrumente einsetzen, um Reisen vom Flugzeug auf die Bahn zu verlagern. Die Vorlage enthält keinen Zeitplan für die Debatte im Nationalrat und keine Angaben zu einer alternativen Massnahme des Bundes.