Politik
Schweizer Parlament genehmigt neues nationales Kinderbetreuungsgeld
Der Nationalrat unterstützt den Vorschlag des Ständerats für ein Kinderbetreuungsgeld für Kinder bis zum Alter von acht Jahren. Dies markiert einen bedeutenden Wandel in der Familienförderung.

Angesichts des näher rückenden Ablaufs des heutigen Schweizer Fördersystems für die Kinderbetreuung Ende 2026 hat das Parlament endlich gehandelt. Am Dienstag sprach sich der Nationalrat klar für das Modell des Ständerats für ein neues nationales Kinderbetreuungsgeld aus. Damit vollzieht sich ein entscheidender Wandel in der Unterstützung erwerbstätiger Familien. Dabei geht es nicht bloss um eine bürokratische Anpassung, sondern um eine grundlegende Neugestaltung der Familienpolitik, die eine Finanzierungslücke verhindern soll.
Seit 2003 betreibt der Bund ein befristetes Förderprogramm. Nun, da eine dauerhafte Lösung dringend nötig ist, ist der Nationalrat von seiner ursprünglichen Forderung aus dem Jahr 2023 nach einer direkten Finanzierung durch den Bund abgerückt, die der Bundesrat als zu teuer eingestuft hatte, und hat einem von den Kantonen finanzierten Betreuungsgeld zugestimmt. Der Kompromiss hat jedoch einen entscheidenden Haken: Der Nationalrat will den Bund nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen und besteht darauf, die Programmvereinbarungen beizubehalten, um Qualität und Zugänglichkeit in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Der Entscheid signalisiert einen seltenen Moment der Übereinstimmung in Bern, doch der weitere Weg bleibt von politischen Spannungen geprägt.
Ein Rettungsanker von 200 Millionen Franken
Das Parlament hat für die Verankerung dieser neuen Programmvereinbarungen für vier Jahre 200 Millionen Franken an Bundesmitteln zugesagt. Diese Finanzspritze ist eine direkte Herausforderung an die Sparbefürworter und soll sicherstellen, dass der Bund seinen Worten Taten folgen lässt. «Der Bund sollte nicht nur die Regeln vorgeben, sondern auch einen ‹angemessenen› finanziellen Beitrag leisten», erklärte Katja Christ von den Grünliberalen. Damit brachte sie die Auffassung zum Ausdruck, dass die Aufsicht über die Einhaltung der Regeln auch einen finanziellen Beitrag voraussetzt.
Bei dieser Finanzierung geht es nicht bloss darum, den Betrieb aufrechtzuerhalten, sondern auch darum, regionale Ungleichheiten gezielt zu bekämpfen. Der Mitberichterstatter Dominik Blunschy von der Mitte betonte, dass diese Vereinbarungen entscheidend seien, um die Chancengleichheit in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Derzeit gibt es im Land deutliche Unterschiede beim Angebot an Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder mit Behinderungen. Mit der Zusage dieser Finanzierung für vier Jahre versucht der Nationalrat, gleiche Voraussetzungen zu schaffen und eine einheitliche Qualität und Zugänglichkeit durchzusetzen, was den Kantonen allein bisher nicht überall gelungen ist.
Die neue Ausgangslage
Das neue Betreuungsgeld zieht eine klare Grenze: Es gilt ausschliesslich für Kinder bis zum Alter von acht Jahren, die in einer Institution betreut werden. Die Leistung ist gezielt für erwerbstätige Eltern sowie für Eltern in Ausbildung oder Weiterbildung vorgesehen und soll die Erwerbsbeteiligung fördern. Der Mindestbetrag beträgt 100 Franken pro Monat, für jedes weitere Kind kommen 50 Franken hinzu. Das ist eine spürbare, wenn auch bescheidene Entlastung für Familien, die mit einigen der höchsten Kinderbetreuungskosten Europas konfrontiert sind.
Bei den Anspruchsvoraussetzungen ist es jedoch zu einem erheblichen Konflikt gekommen. Der Ständerat hatte zuvor auf einer Schutzklausel bestanden, wonach die Einrichtungen in der Schweiz liegen und eine Landessprache verwenden müssen. Der Nationalrat hat diese Bedingungen abgelehnt und damit die Warnung von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider berücksichtigt. Sie warnte, ein Ausschluss von Einrichtungen im grenznahen Ausland könnte im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zu einem diplomatischen Streit mit der Europäischen Union führen. Mit der Streichung dieser Einschränkungen hat der Nationalrat die Rechtssicherheit über protektionistische Anliegen gestellt.
Der ideologische Graben
Während Mitte und Linke einen sozialpolitischen Erfolg feiern, hält die politische Rechte entschieden dagegen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und Teile der FDP versuchten gemeinsam, die Programmvereinbarungen und die Bundeshilfe zu Fall zu bringen, scheiterten jedoch. Ihre Argumentation stützt sich auf den traditionellen Schweizer Föderalismus: «Die Verantwortung für die familienergänzende Kinderbetreuung liegt bei den Kantonen», sagte die FDP-Politikerin Bettina Balmer und wandte sich gegen eine Ausweitung der Aufsicht durch den Bund.
Auch der Bundesrat unter der Leitung von Baume-Schneider hatte sich wegen der Kosten zunächst gegen die Programmvereinbarungen ausgesprochen. Doch das parlamentarische Bündnis aus Mitte, Linken und Grünliberalen erwies sich als zu stark. Die Abstimmung macht deutlich, dass sich die Kluft in der Schweizer Politik vertieft: zwischen jenen, die die Kinderbetreuung als wichtige nationale Infrastruktur betrachten, und jenen, die sie als private oder kantonale Angelegenheit sehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, ob diese Intervention des Bundes Familien in der Schweiz tatsächlich die versprochene Entlastung bringt, ohne die Bürokratie aufzublähen.