Schweiz
Verheiratete Paare in der Schweiz können ab 2027 Doppelnamen führen
Verheiratete Paare in der Schweiz können ab dem 1. Januar 2027 einen offiziellen Doppelnamen annehmen, nachdem die Regierung das Datum für eine Änderung des Zivilgesetzbuches festgelegt hat. Auch bereits verheiratete Paare können ein Gesuch stellen, doch die neue Regelung erlaubt es Kindern nicht, Doppelnamen zu tragen.
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