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Swiss Observer

Regierung bereit zur Offenlegung von COVID-19-Impfstoffverträgen nach Gerichtsurteil

Die Schweizer Regierung wird gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Offenlegung ihrer COVID-19-Impfstoff-Kaufverträge anordnet, nicht Berufung einlegen. Das Bundesamt für Gesundheit gab an, dass Impfstoffhersteller zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen immer noch Berufung einlegen können.

Regierung bereit zur Offenlegung von COVID-19-Impfstoffverträgen nach Gerichtsurteil
AISWI swissinfo.ch

Das Schweigen um die Pandemie-Ausgaben der Schweiz beginnt endlich zu bröckeln. In einem entscheidenden Schritt, der einen grossen Sieg für die Transparenz darstellt, hat die Schweizer Regierung offiziell angekündigt, dass sie gegen die Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegung der COVID-19-Impfstoff-Kaufverträge nicht Berufung einlegen wird. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das diese Dokumente seit dem Höhepunkt der Pandemie verbissen gehütet hat, hat faktisch das Handtuch geworfen.

Dieser am Montag bestätigte Entscheid signalisiert eine massive Verschiebung im Berner Umgang mit der öffentlichen Rechenschaftspflicht. Jahrelang lautete das Narrativ, dass Vertraulichkeit absolut notwendig sei; heute ist dieses Narrativ zusammengebrochen. Die Weigerung der Regierung, gegen das Urteil vom Februar vorzugehen, zeigt eine widerwillige Akzeptanz dessen, dass die Ära der Pandemie-Notmassnahmen und der damit einhergehenden Geheimhaltung definitiv vorbei ist. Während der Staat jedoch einen Schritt zurücktritt, ist der Kampf um die ungeschwärzte Wahrheit noch nicht vollständig gewonnen, da der Schatten korporativer Interventionen bei der Veröffentlichung dieser kritischen Dokumente immer noch gross ist.

Juristisches Donnerwetter: Keine gültigen Ausreden

Das Bundesverwaltungsgericht machte in seinem Februar-Urteil kein Geheimnis daraus: Die Ausreden der Regierung für die Geheimhaltung wurden zerlegt. Das Gericht stellte kategorisch fest, dass es keine ausserordentlichen Gründe gibt, die der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Verträgen verweigern würden. Das langjährige Argument des BAG, dass die Offenlegung von Preis- und Lieferdetails die aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefährden würde, wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Dies ist eine scharfe Rüge für die Verwaltung. Das Gericht fand keinerlei Beweise dafür, dass Transparenz bezüglich der Preisgestaltung oder der Lieferbedingungen dem Ansehen des Landes schaden würde. Indem das Gericht entschied, dass die Standardanforderungen für Geheimhaltung nicht erfüllt waren, hat die Justiz das Transparenzgesetz über die bürokratische Vorsicht gestellt. Dieses Urteil bestätigt die Kläger, die, nachdem sie Ende 2023 vom BAG blockiert worden waren, sich weigerten, ein "Nein" als Antwort zu akzeptieren. Die Botschaft vom Richterstuhl ist kristallklar: Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als vage staatliche Befürchtungen.

Gegenschlag der Pharma: Die letzte Hürde

Während die Regierung aus dem Ring gestiegen ist, könnten die Schwergewichte der Pharmaindustrie noch einen Schlag führen. Das BAG hat ausdrücklich davor gewarnt, dass Impfstoffhersteller, einschliesslich Giganten wie Moderna, Pfizer und AstraZeneca, das Recht behalten, gegen die Entscheidung zur Offenlegung Berufung einzulegen. Ihr potenzielles rechtliches Argument? Der Schutz von beruflichen, kommerziellen und herstellungstechnischen Geheimnissen.

Dies bereitet die Bühne für einen hochkarätigen juristischen Kampf der Konzerne. Diese Unternehmen, die während der globalen Krise Verträge in Milliardenhöhe gesichert haben, haben ein grosses Interesse daran, ihre Preisstrukturen und Haftungsklauseln aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Sollten sie sich für eine Berufung entscheiden, könnten sie die Veröffentlichung der Informationen um Monate oder sogar länger verzögern. Die Regierung ist beiseitegetreten, aber der Schleier der Konzerne bleibt vorerst intakt. Die Öffentlichkeit muss nun abwarten, ob Big Pharma seine immensen Ressourcen nutzen wird, um die Schweizer Öffentlichkeit über die Details der Geschäfte, die die Pandemie-Reaktion prägten, im Dunkeln zu lassen.

Von der Schwärzung zur Enthüllung

Der Weg zu diesem Moment war mit schwarzer Tinte gepflastert. Im Jahr 2022 veröffentlichte das BAG Versionen von Verträgen mit Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac, die so stark geschwärzt waren, dass viele wichtige Details unsichtbar blieben. Damals argumentierten Beamte, dass eine vollständige Offenlegung die Fähigkeit der Schweiz beeinträchtigen würde, in zukünftigen Pandemien effektiv zu verhandeln, eine defensive Haltung, die nun aufgegeben wurde.

Dieser Kurswechsel stellt eine kritische Entwicklung in der Schweizer Regierungsführung dar. Die Angst vor einer "schwachen Verhandlungsposition" wurde durch das gesetzliche Mandat zur Transparenz abgelöst. Da wir uns weiter von den Krisenjahren der frühen 2020er Jahre entfernen, verflüchtigt sich die Rechtfertigung für die Geheimhaltung im Notfall. Die Enthüllung dieser ungeschwärzten Texte wird nicht nur Licht auf die finanziellen Kosten der Pandemie werfen, sondern auch einen starken Präzedenzfall dafür schaffen, wie die Schweizer Regierung die Transparenz bei der Beschaffung in Krisenzeiten handhabt. Die schwarzen Marker werden weggelegt; die Frage bleibt: Was genau haben sie verborgen?