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Swiss Observer

Bund will längere Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus fördern

Der Bundesrat stellt neue Initiativen vor, um Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu ermutigen, über das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren hinaus zu arbeiten. Damit sollen die demografischen Herausforderungen angegangen und die Nachhaltigkeit des Rentensystems gesichert werden.

Bund will längere Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus fördern
AIThe Local Switzerland

Der Schweizer Bundesrat hat eine wegweisende Initiative vorgestellt, die Einwohnerinnen und Einwohner dazu ermutigen soll, über das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren hinaus erwerbstätig zu bleiben. Dieser freiwillige Ansatz markiert einen bedeutenden Kurswechsel in der Schweizer Rentenpolitik. Im Mittelpunkt stehen Anreize für eine Weiterbeschäftigung statt einer obligatorischen Erhöhung des Rentenalters. Die Initiative ist Teil einer umfassenderen Strategie, um dem demografischen Wandel des Landes zu begegnen und die langfristige Nachhaltigkeit des Rentensystems zu gewährleisten.

Demografische Herausforderungen und finanzieller Druck

Die Schweiz steht vor erheblichen demografischen Herausforderungen, welche die Stabilität ihres Rentensystems gefährden. Laut Avenir Suisse dürfte die Zahl der Rentnerinnen und Rentner bis 2035 um 61 Prozent steigen, während die erwerbstätige Bevölkerung nur um 7 Prozent wachsen wird. Dieses ausgeprägte Ungleichgewicht stellt eine erhebliche Gefahr für das AHV-System dar. Prognosen zufolge wird es bis 2030 ein Defizit von 2,5 Milliarden Franken aufweisen. Die Situation wird durch die steigende Lebenserwartung und die bevorstehende Pensionierung der Babyboomer-Generation zusätzlich verschärft. Bis 2035 dürfte die Zahl der Rentenbeziehenden 3 Millionen erreichen.

Vorgeschlagene Reformmassnahmen

Das Reformpaket des Bundesrats umfasst mehrere wichtige Massnahmen, um eine längere Erwerbstätigkeit zu fördern. Derzeit müssen Erwerbstätige, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, auf Einkommen von mehr als 16 800 Franken pro Jahr Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Bund plant, diesen beitragsbefreiten Betrag zu erhöhen und die AHV-Beitragsobergrenze ab dem Alter von 70 Jahren aufzuheben. Diese Änderungen sollen eine Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung finanziell attraktiver machen und zugleich die individuelle Wahlfreiheit wahren. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betonte: «Wir sollten die Menschen selbst entscheiden lassen, wie lange sie arbeiten möchten.»

Reaktion der Öffentlichkeit und Umsetzung

Der Ansatz des Bundes trägt der öffentlichen Meinung Rechnung, insbesondere nach der Volksabstimmung vom März 2024, bei der 74,7 Prozent der Stimmenden eine obligatorische Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre ablehnten. Der neue freiwillige Ansatz, der auf Anreize statt auf Vorschriften setzt, dürfte für die Schweizer Bevölkerung eher akzeptabel sein. Der Bund hat auch alternative Finanzierungsvorschläge wie Finanztransaktions- und Erbschaftssteuern verworfen. Stattdessen setzt er auf bewährte Mechanismen wie Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer.

Ausblick und Auswirkungen

Während der unmittelbare Schwerpunkt auf der Umsetzung dieser freiwilligen Massnahmen liegt, räumt der Bund ein, dass künftig umfassendere Reformen nötig sein könnten. Der Bundesrat prüft vorübergehende Massnahmen, um die kritische Phase der Pensionierungen der Babyboomer-Generation zu bewältigen, und könnte automatische Korrekturmechanismen für Ungleichgewichte im System einführen. Der Erfolg dieser Reformen wird entscheidend dafür sein, ob in künftigen Reformzyklen weitergehende Änderungen, darunter mögliche Anpassungen des Rentenalters, erforderlich werden.