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Swiss Observer

Schweizer Regierung anerkennt historisches Verbrechen an nomadischen Gemeinschaften

Die Bundesbehörden erkennen die Verfolgung von Sinti und Jenischen offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Damit wird die zwangsweise Wegnahme von Kindern zwischen 1926 und 1973 aufgearbeitet.

Schweizer Regierung anerkennt historisches Verbrechen an nomadischen Gemeinschaften
AIThe Local Switzerland

In einer wegweisenden Anerkennung hat die Schweizer Regierung die systematische Verfolgung von Sinti und Jenischen im 20. Jahrhundert nach geltendem Völkerrecht offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Diese historische Erklärung im Jahr 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Geschichte, in dem nomadische Gemeinschaften systematischer Diskriminierung und der Trennung von ihren Familien ausgesetzt waren.

Mit der Stellungnahme übernimmt die Regierung formell Verantwortung für Handlungen, die grundlegende Menschenrechte und die Prinzipien des Rechtsstaats verletzten. Diese Anerkennung erfolgt nach jahrelangem Einsatz von Überlebendengruppen und Menschenrechtsorganisationen.

Das Ausmass der Verfolgung

Das Ausmass der Verfolgung ist offiziell dokumentiert: Schätzungsweise 2'000 Kinder wurden zwischen 1926 und 1973 gewaltsam ihren Familien weggenommen. Betroffen waren gezielt die Gemeinschaften der Jenischen und Sinti, deren nomadische Lebensweise als unvereinbar mit den damaligen gesellschaftlichen Normen der Schweiz galt.

Die Folgen gingen über die Wegnahme von Kindern hinaus. Erwachsene, die als Minderjährige in Pflegefamilien untergebracht worden waren, waren weiteren diskriminierenden Massnahmen ausgesetzt, darunter Zwangsbeistandschaften, die Unterbringung in Institutionen, Heiratsverbote und in einigen Fällen Zwangssterilisationen. Diese systematischen Handlungen betrafen mehrere Generationen der Gemeinschaften und führten zu anhaltenden Traumata und kulturellen Brüchen.

Die Rolle von Pro Juventute

Die Stiftung Pro Juventute war mit ihrem Programm «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» die Hauptakteurin dieser systematischen Verfolgung. In enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden war die Organisation dafür verantwortlich, rund 600 jenische Kinder ihren Familien wegzunehmen.

Das Vorgehen der Stiftung war Teil eines umfassenderen institutionellen Gefüges, zu dem auch religiöse Wohltätigkeitsorganisationen und staatliche Behörden gehörten. Sie alle handelten aufgrund der fehlgeleiteten Vorstellung, Kinder zu «schützen», indem sie von ihrem kulturellen Erbe getrennt wurden. Die Regierung hat nun anerkannt, dass diese Handlungen unter eindeutiger Verletzung der Rechtsgrundsätze und der Menschenrechte erfolgten.

Reaktion der Regierung und Wiedergutmachung

Die Schweizer Regierung hat ihre Entschuldigung aus dem Jahr 2013 bei den Opfern und ihren Familien bekräftigt und die Rolle des Staates bei der Ermöglichung dieser Menschenrechtsverletzungen anerkannt. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat den Vertreterinnen und Vertretern der Sinti und Jenischen persönlich die Anteilnahme der Regierung ausgesprochen.

Über die symbolische Anerkennung hinaus hat die Regierung konkrete Massnahmen umgesetzt, darunter finanzielle Unterstützung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sowie Unterstützung für Organisationen der Sinti und Jenischen. Die Bundesbehörden haben sich zu einem weiteren Dialog mit den betroffenen Gemeinschaften verpflichtet und planen, bis Ende 2025 den zusätzlichen Bedarf für die historische Aufarbeitung zu beurteilen.