Schweiz
Schweizer Innovatoren droht der Ausschluss von EU-Beschaffungsaufträgen für Technologien
Schweizer Unternehmen könnten von einem geplanten EU-Programm für die öffentliche Beschaffung experimenteller Technologien ausgeschlossen werden, darunter Spitalrobotik und Systeme mit künstlicher Intelligenz. Der Entscheid könnte die forschungsorientierte Schweizer Wirtschaft treffen und eine Lücke im Verhältnis des Landes zur EU offenlegen.

Schweizer Unternehmen drohen den Zugang zu einem neuen europäischen Markt für experimentelle Technologien zu verlieren. Die Europäische Kommission bereitet Regeln vor, um öffentliche Beschaffungsgelder in Produkte zu lenken, die öffentliche Stellen kaufen möchten, die aber noch nicht kommerziell erhältlich sind. Dazu gehören etwa Spitalroboter und Systeme mit künstlicher Intelligenz für die Abfallentsorgung. Schweizer Firmen könnten gemäss dem Vorschlag von der Teilnahme ausgeschlossen werden, weil der Schweiz ein Abkommen fehlt, das dieses Programm abdeckt.
Der Zeitpunkt ist bedeutsam. Am 10. September 2026 stimmte der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments dem umfassenderen Vertragspaket Schweiz-EU mit grosser Mehrheit zu. Der Ausschuss unterstützte zudem eine Entschliessung, in der die Abkommen als «ausgewogenes Gesamtpaket» bezeichnet werden. Die Verträge müssen in Brüssel noch weitere Genehmigungsverfahren durchlaufen und in Bern ratifiziert werden.
Dieser parallele Prozess legt eine praktische Lücke im Verhältnis der Schweiz zur EU offen. Schweizer Unternehmen arbeiten eng mit europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Institutionen zusammen. Der Zugang zu einem Beschaffungsprogramm könnte jedoch vom rechtlichen Status des Landes abhängen und nicht von der Qualität seiner Technologie. Die vorgeschlagenen Regeln würden Anbietern aus der EU und Ländern mit einschlägigen Abkommen den Vorzug geben. Für forschungsintensive Unternehmen könnte der Verlust früher öffentlicher Aufträge bedeuten, dass ihnen Teststandorte, Referenzkunden und ein Zugang zu europäischen Märkten entgehen.
Brüssel will die Lücke zwischen Prototyp und Markt schliessen
Laut Europäischer Kommission fliessen derzeit von je 100 Euro, die in Europa öffentlich beschafft werden, nur 0,60 Euro in innovative Projekte. Brüssel will diesen Anteil erhöhen, indem Städte, Spitäler und andere öffentliche Stellen leichter Technologien in Auftrag geben können, die noch entwickelt werden.
Das Programm richtet sich an eine schwierige Phase der Kommerzialisierung. Ein Unternehmen verfügt möglicherweise über einen funktionsfähigen Prototyp, aber noch über keinen etablierten Markt und keinen öffentlichen Kunden, der bereit ist, die Kosten und Risiken des ersten Einsatzes zu tragen. Ein Spitalroboter, der beispielsweise im Rahmen eines öffentlichen Beschaffungsauftrags getestet wird, könnte die nötigen Praxiserfahrungen sammeln, um private Investitionen anzuziehen und später weitere Aufträge zu gewinnen.
Die Kommission argumentiert, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit nötig sei, weil wichtige Technologien für einen einzelnen Mitgliedstaat zu teuer sein könnten. Gemäss ihrem Vorschlag wären 50 % der Mittel der EU oder Ländern mit einschlägigen Abkommen vorbehalten. Dazu gehören die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Länder auf dem Balkan. Die Schweiz fällt derzeit nicht unter diesen Rahmen.
Die Kommission hat erklärt, der Ausschluss richte sich nicht gezielt gegen die Schweiz. Für Schweizer Unternehmen wären die Folgen dennoch unmittelbar. Eine Firma in Zürich, Basel oder Lausanne könnte gemeinsam mit europäischen Partnern ein Produkt entwickeln und trotzdem nicht um den öffentlichen Auftrag konkurrieren, der dessen Nutzen belegen würde.
Industrie warnt: Europa könnte Schweizer Fachwissen verlieren
Schweizer Branchenverbände sagen, dass auch Europa Fachwissen verlieren würde, wenn Schweizer Anbieter vom Programm ausgeschlossen bleiben. Stefan Brubacher, Direktor von Swissmem, bezeichnete den Vorschlag als schädlich für die Schweiz und die EU. «Schweizer Unternehmen und Universitäten gehören zu den besten und wichtigsten Partnern, dazu zählt auch unsere Forschungsinfrastruktur», sagte er. «Unsere Unternehmen können in diesem Bereich viel beitragen.»
Swissmem vertritt die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Diese Branchen sind stark auf Forschungsnetzwerke und internationale Kunden angewiesen. Ihre Sorge gilt weniger einer einzelnen Ausschreibung als dem kumulierten Nutzen einer Teilnahme. Frühe öffentliche Beschaffungsaufträge können Testumgebungen, Leistungsdaten und eine öffentliche Referenz bieten, die einer jungen Technologie den Übergang in die kommerzielle Produktion erleichtern.
Der vorgeschlagene Vorzug wirft auch für Schweizer Forschungseinrichtungen Fragen auf. Universitäten und Unternehmen könnten weiterhin mit europäischen Partnern zusammenarbeiten, während der Zugang zu den Mitteln für die praktische Umsetzung beschränkt bleibt. Das könnte europäische Behörden dazu bewegen, Anbieter aus anderen berechtigten Ländern auszuwählen, selbst wenn eine Schweizer Firma ein besseres Produkt anbietet oder bereits mit dem betreffenden Forschungsteam zusammenarbeitet.
Brubacher sagte, Schweizer Vertreter müssten die EU nun davon überzeugen, die Schweiz in die Regeln aufzunehmen. Die Verhandlungsposition des Landes werde von der breiteren Vertragsdebatte in Bern und Brüssel geprägt.
Vertragsratifizierung könnte den Weg wieder öffnen
Eine Ratifizierung der neuen bilateralen Abkommen könnte Schweizer Unternehmen letztlich Zugang zu den Beschaffungsregeln verschaffen, sagen Quellen in Brüssel. Der Vorschlag der Europäischen Kommission verknüpft damit eine technische Frage des Marktzugangs mit dem umfassenderen politischen Verhältnis der Schweiz zur EU.
Die Schweizer Regierung und die Europäische Kommission verhandelten die neuen bilateralen Verträge 2024. Das Paket soll die bestehende Zusammenarbeit stabilisieren und ausbauen. Brüssel und Bern führen nun die parlamentarischen Ratifizierungsverfahren durch. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmte dem Paket am 10. September 2026 ohne Debatte zu und empfahl dem gesamten Parlament, es anzunehmen. Wann die Plenarabstimmung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Die Schweiz muss ihr eigenes Genehmigungsverfahren noch bewältigen. Das Vertragspaket wird in Bern politisch geprüft. Dabei gibt es auch Bedenken dazu, wie sich engere Beziehungen zur EU auf die nationale Entscheidungsfindung und die Kantone auswirken könnten. Bis die Abkommen in Kraft treten, bleiben Schweizer Firmen auf die bestehenden Regelungen der EU und auf mögliche Übergangsentscheide Brüssels angewiesen.
Für Unternehmen, die Spitaltechnologie, künstliche Intelligenz und andere forschungsintensive Produkte entwickeln, ist der Zeitplan wichtig. Möglichkeiten zur öffentlichen Beschaffung ergeben sich aus öffentlichen Budgets und Ausschreibungen, nicht nur aus diplomatischen Ankündigungen. Ein verspäteter rechtlicher Zugang könnte dazu führen, dass Schweizer Innovatoren zusehen müssen, wie europäische Kunden konkurrierende Systeme testen, während Bern und Brüssel das Vertragsverfahren abschliessen.