Politik
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Abstimmung zum Rentenalter der Frauen ab
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Grünen Partei und der Sozialistischen Frauenpartei gegen die Aufhebung der Volksabstimmung von 2022 zur Erhöhung des Rentenalters der Frauen ab. Es beruft sich trotz Bedenken bezüglich der Informationen auf die Rechtssicherheit.

Der Hammer ist gefallen, das Urteil ist endgültig: Das Schweizerische Bundesgericht hat das Begehren, die umstrittene Abstimmung von 2022 zum Rentenalter der Frauen aufzuheben, kategorisch abgewiesen. Die Richterinnen und Richter wiesen die weitreichenden Beschwerden der Grünen Partei und der Sozialistischen Frauenpartei ab. Damit ist jeder Rechtsweg versperrt, um den Entscheid zur Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre anzufechten.
Das Gericht wies die Fakten nicht zurück, sondern räumte der Stabilität Vorrang ein. Während die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer mit Nachdruck versuchten, die Abstimmungsergebnisse wegen Täuschung für ungültig erklären zu lassen, signalisierte die Justiz, dass sich das staatliche Räderwerk nicht einfach zurückdrehen lässt. Das Urteil markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Schweizer Demokratie: Sind die Gesetzgebungsprozesse einmal in Gang gesetzt, braucht es mehr als den Nachweis eines Fehlers, um sie aufzuhalten. Es muss auch die erhebliche Trägheit bereits in Kraft gesetzter Gesetze überwunden werden.
Demokratie vor Gericht: Der Skandal um Fehlinformationen
Die Stimmberechtigten seien angeblich getäuscht worden, und die Integrität der Urnen wurde infrage gestellt. Im Zentrum der Beschwerde stand ein erstaunliches Eingeständnis: Der Bundesrat hatte vor der Volksabstimmung vom September 2022 irreführende Angaben zur finanziellen Lage der Altersvorsorge gemacht. Die Grüne Partei und die Sozialistische Frauenpartei argumentierten, es handle sich nicht bloss um einen Bürofehler, sondern um eine Verletzung der politischen Rechte, die das äusserst knappe Ergebnis beeinflusst habe.
Während der Verhandlung scheuten die Richterinnen und Richter nicht davor zurück, über die Schwere dieser Verletzung zu diskutieren. Das Gericht setzte sich mit der unbequemen Tatsache auseinander, dass die Stimmberechtigten ihre Stimmen auf Grundlage fehlerhafter Zahlen abgegeben hatten. Obwohl die Richterinnen und Richter die Wolke der Fehlinformationen über der Abstimmung anerkannten, konnten sie sich in ihrem endgültigen Urteil nicht darauf einigen, wie dieser Verstoss einzuordnen sei. Das Schweigen des Urteils zu diesem konkreten Punkt spricht Bände und lässt eine beunruhigende Frage über der Schweizer Politlandschaft schweben: Wie viel Fehlinformation ist zu viel?
Die Falle der «Rechtssicherheit»
Die Rechtssicherheit hat Vorrang vor der Behebung eines demokratischen Mangels. Die Weigerung des Gerichts, die Abstimmung aufzuheben, beruht auf einem komplexen Geflecht gesetzlicher Abhängigkeiten. Die Änderung des Rentengesetzes (AHV 21) war keine eigenständige Massnahme, sondern untrennbar mit einem separaten Reformpaket verbunden, das eine Erhöhung der Mehrwertsteuer umfasste. Die eine Reform aufzuheben, würde auch die andere zu Fall bringen und ein rechtliches Vakuum schaffen, das das Gericht nicht öffnen wollte.
Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass sich dieser Schritt praktisch nicht rückgängig machen lasse. Entscheidend ist, dass die mit der Reform verbundene Mehrwertsteuererhöhung seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Wirtschaftlich gesehen werden die Steuern bereits erhoben und die Budgets sind festgelegt. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit jeder Aufhebung entgegenstand. Im Grunde seien die Reformen inzwischen «zu gross, um zu scheitern». Die Justiz sah sich deshalb gezwungen, eine fehlerhafte Abstimmung aufrechtzuerhalten, statt das administrative Chaos zu riskieren, das die Rücknahme einer umgesetzten Steuererhöhung mit sich bringen würde.
Kein Zurück: Die Realität für Frauen
Die Zeit läuft, und für Frauen in der ganzen Schweiz steht der Zeitplan nun fest. Nachdem die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre ab 2025 umgesetzt. Dieses Urteil macht die letzte Hoffnung der Gegnerinnen und Gegner zunichte, die Massnahme aufzuschieben oder zu stoppen. Der Staatsapparat konzentriert sich nun vollständig auf die Umsetzung, weitere gerichtliche Hürden gibt es nicht mehr.
Dieser Entscheid sendet eine deutliche Botschaft über die Beständigkeit bereits beschlossener Reformen in der Schweiz. Die Debatte über die Fairness des Abstimmungskampfs mag in politischen Kreisen weitergehen, doch die praktischen Folgen treten unmittelbar ein und lassen sich nicht rückgängig machen. Frauen müssen sich nun auf ein längeres Arbeitsleben einstellen, denn die Angleichung des Rentenalters wird zum geltenden Recht. Die Kontroverse mag fortbestehen, doch die Regelung ist nun dauerhaft.