Recht
Erstmals Schweizer Bürger wegen Kampfes in der Ukraine verurteilt
In einem wegweisenden Fall hat ein Schweizer Militärgericht einen Bürger verurteilt, weil er als Freiwilliger in der Ukraine gekämpft hat. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für rund 15 ähnliche Fälle, die derzeit untersucht werden, und hat die Debatte über das Schweizer Recht und die Neutralität neu entfacht.

Die Schweizer Neutralität ist nicht mehr bloss ein diplomatisches Konzept; sie hat offiziell ihr erstes Opfer vor Gericht gefordert. In einem wegweisenden Urteil, das die Unklarheit rund um den Dienst in ausländischen Streitkräften beseitigt, hat ein Militärgericht in der Nähe von Zürich einen schweizerisch-israelischen Doppelbürger verurteilt, weil er als Freiwilliger in der Ukraine gekämpft hat. Das ist keine Warnung, sondern ein direkter juristischer Schlag. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Damit wurde erstmals ein Schweizer Bürger strafrechtlich dafür belangt, im Konflikt gegen Russland zu den Waffen gegriffen zu haben.
Das Urteil erschüttert die Schweizer Rechtslandschaft. Die öffentliche Meinung mag sich zwar zugunsten Kyjiws neigen, doch der Wortlaut des Gesetzes bleibt unerbittlich. Der Dienst in einer ausländischen Armee ist gemäss dem Schweizer Militärstrafgesetz strikt verboten. Das Gesetz soll die entschiedene und historisch gewachsene Neutralität des Landes schützen. Dieses Urteil zeigt, dass die Justiz nicht nachgibt, selbst angesichts eines Krieges, den viele als Kampf für die Freiheit Europas verstehen. Der Staat hat eine klare Grenze gezogen: Die Staatsbürgerschaft ist mit Einschränkungen verbunden, die an der ukrainischen Grenze nicht aufgehoben werden.
Fünfzehn im Visier: Die Ermittlungen weiten sich aus
Diese Verurteilung ist nur die Spitze des Eisbergs. Derzeit sind 15 ähnliche Fälle in der Ermittlungsphase, womit rund ein Dutzend weitere Schweizer Bürger direkt im Visier der Justiz stehen. Die Verurteilung des schweizerisch-israelischen Doppelbürgers dient als düstere Blaupause für die anstehenden Verfahren. Die Behörden drücken kein Auge zu, sondern gehen Verstössen gegen das Militärrecht aktiv nach.
Das Ausmass dieses Vorgehens macht eine erhebliche Spannung innerhalb der Schweizer Bevölkerung sichtbar. Trotz drohender Haft verlassen Bürger weiterhin die Sicherheit der Alpen, um in den Schützengräben des Donbas zu kämpfen. Die Militärjustiz, die von den Zivilgerichten getrennt ist, arbeitet nun mit erhöhtem Tempo. Da die Schweiz für alle wehrfähigen Männer die Wehrpflicht durchsetzt, fallen diese Freiwilligen klar in die Zuständigkeit der Militärgerichte, spezialisierter Gerichte zur Durchsetzung von Disziplin und Rechenschaftspflicht. Während diese 15 Fälle voranschreiten, ist mit einer Reihe von Urteilen zu rechnen, die die Belastbarkeit der Schweizer Doktrin der Nichteinmischung weiter auf die Probe stellen werden.
Moralisches Minenfeld: Recht gegen Gewissen
Der Zusammenprall zwischen starren Gesetzen und moralischen Geboten war noch nie so heftig. Patrick Hofstetter, ein bekannter Dozent an der Militärakademie der ETH Zürich, sagt, dass diese Frage heikel am Schnittpunkt von öffentlicher Meinung, Recht und individuellem Gewissen liegt. Während der rechtliche Rahmen «sehr klar» ist und den Dienst verbietet, ist die moralische Lage ein chaotisches Grau.
Die Schweiz ringt mit einer tiefgreifenden Identitätskrise. Einerseits verlangt das Gesetz absolute Neutralität und Nichtbeteiligung. Andererseits verspüren einzelne Bürger den moralischen Zwang, demokratische Werte im Ausland zu verteidigen. Hofstetter weist darauf hin, dass manche dieses Verhalten als rücksichtslose Gefährdung der Schweizer Neutralität verurteilen, während andere es als heldenhaft betrachten. Das Gericht kümmert sich jedoch wenig um Heldentum, sondern um das Gesetz. Die Justiz setzt faktisch eine Trennung zwischen persönlicher Moral und Bürgerpflicht durch und urteilt, dass ein Schweizer Pass die praktische Umsetzung des eigenen geopolitischen Gewissens verbietet.
Dem Staat die Stirn bieten: Freiwillige nehmen die Folgen in Kauf
Obwohl in Zürich das Urteil gefallen ist, sind Schweizer weiterhin in der Ukraine im Einsatz. Die drohende Haft hat die entschlossensten Freiwilligen nicht abgeschreckt. Ein Schweizer Kämpfer, der derzeit im Konfliktgebiet aktiv ist, erklärte trotzig, er sei voll und ganz «bereit, eine Freiheitsstrafe zu verbüssen». Seine Kritik an der Heimat ist scharf und schneidend: «Ich habe Menschen aus aller Welt getroffen ... und nur in wenigen Ländern haben die Behörden Bürgern Probleme bereitet, die sich entschieden haben, in der Ukraine für Freiheit und Unabhängigkeit zu kämpfen.»
Diese Haltung macht die wachsende Kluft zwischen dem Staatsapparat und seinen kämpferischsten Bürgern sichtbar. Während die Regierung diplomatische Abschirmung priorisiert, setzen diese Personen auf Taten. Die Ratlosigkeit des Freiwilligen, «Ich verstehe nicht, weshalb das für die Schweiz ein Problem sein sollte», spiegelt die wachsende Überzeugung jener wider, die meinen, Neutralität dürfe angesichts von Aggression nicht mit Passivität gleichgesetzt werden. Während die übrigen 15 Fälle auf eine Verhandlung zusteuern, sieht sich die Schweiz mit einer unbequemen Realität konfrontiert: Sie kann diese Freiwilligen ins Gefängnis bringen, aber ihre Überzeugung kann sie ihnen nicht gesetzlich nehmen.