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Swiss Observer

Schweizer Kantone beantragen umfangreiche Wolfsabschüsse

Sechs Kantone beantragen, über 30 Wolfsrudel zu dezimieren. Drei Regionen verlangen die vollständige Beseitigung von Rudeln, da die Sorgen um Nutztiere zunehmen.

Schweizer Kantone beantragen umfangreiche Wolfsabschüsse
AISWI swissinfo.ch

Sechs Schweizer Kantone haben eine aggressive, koordinierte Initiative lanciert, um den Wolfsbestand des Landes drastisch zu reduzieren. Damit markieren sie einen entscheidenden Wendepunkt im Umgang mit der alpinen Tierwelt. Als Zeichen für einen grundlegenden Wechsel von passiver Beobachtung zu aktiver Regulierung haben die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin, Schwyz und St. Gallen die Bundesbehörden offiziell zum Eingreifen aufgefordert. Es handelt sich nicht um eine geringfügige Anpassung, sondern um eine umfassende Mobilisierung, die landesweit auf über 30 Wolfsrudel abzielt.

Die Dringlichkeit ist spürbar. Die kantonalen Behörden sind nicht länger bereit, den Status quo hinzunehmen. Sie verweisen auf die entscheidende Notwendigkeit, Nutztiere zu schützen und das empfindliche ökologische Gleichgewicht zu wahren. Mit dem revidierten Jagdgesetz nutzen die Kantone alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, um dem Anstieg der Raubtierbestände direkt entgegenzutreten. Das beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereichte Gesuch ist ein gemeinsames Vorgehen der Schweizer Bergregionen, die vor Beginn der Wintersaison sofortiges Handeln verlangen. Der Umfang des Gesuchs unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage vor Ort, wo das Zusammenleben von Wölfen und Landwirtschaft einen kritischen Punkt erreicht hat.

Abschussliste: Rudel sollen vollständig beseitigt werden

Die Einzelheiten des Vorschlags zeigen eine kompromisslose Strategie: Drei ganze Rudel sollen vollständig beseitigt werden. Dieser Ansatz der Nulltoleranz richtet sich gegen bestimmte Gruppen, die als zu problematisch gelten, um sie mit Teilmassnahmen zu kontrollieren. Der Kanton Waadt hat ein solches Rudel identifiziert, während der Kanton Wallis, oft im Zentrum der Wolfsdebatte, die vollständige Beseitigung von zwei Rudeln verlangt. Dies ist eine deutliche Verschärfung gegenüber den Vorjahren und spiegelt die härtere Haltung in Regionen wider, in denen Angriffe auf Nutztiere die grössten wirtschaftlichen und emotionalen Schäden verursacht haben.

Für die übrigen Rudel ist der Plan ebenso weitreichend. Der Vorschlag verlangt die Erlaubnis, zwei Drittel aller im Jahr 2025 geborenen Jungwölfe zu schiessen. Mit dieser gezielten Reduktion des jüngsten Jahrgangs soll das Bestandswachstum an der Quelle eingedämmt und die von Bauern und Naturschützern gleichermassen gefürchtete rasche Ausbreitung der Rudel verhindert werden. Indem die Kantone die Jungtiere des Jahrgangs 2025 ins Visier nehmen, versuchen sie, die Bestandsentwicklung einzufrieren und sicherzustellen, dass die Zahl der Raubtiere die Tragfähigkeit der alpinen Weiden nicht übersteigt. Die gezielten Forderungen zeigen, dass die Kantone nicht aus dem Bauch heraus handeln, sondern sich auf berechnete Daten zu Rudelgrössen und Fortpflanzungsraten stützen.

Bern prüft die Gesuche

Das Schicksal von über 30 Wolfsrudeln liegt nun ganz in den Händen des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Die Bundesbehörden in Bern haben mit der entscheidenden Prüfung der Gesuche begonnen. Dieser Prozess wird über die unmittelbare Zukunft der Schweizer Biodiversitätspolitik entscheiden. Der Entscheid des BAFU wird eindeutig ausfallen: Entweder bewilligt es die Abschüsse und lässt die kantonalen Wildhüter handeln, oder es lehnt sie ab und muss mit dem Zorn der Landwirtschaft rechnen. Einen Mittelweg gibt es nicht.

Das revidierte Jagdgesetz legt den rechtlichen Rahmen für diese präventiven Abschüsse fest. Die Anwendung des Gesetzes bleibt jedoch umstritten. Die Bundesbehörden müssen prüfen, ob die Voraussetzungen für solch drastische Massnahmen erfüllt sind, und dabei den rechtlichen Schutz der Art gegen die wirtschaftlichen Interessen der Kantone abwägen. Bei einer Bewilligung würden die Abschüsse rasch umgesetzt: Das Zeitfenster für präventive Abschüsse ist nur bis Januar offen. Dieser enge Zeitrahmen erhöht den Druck auf das Prüfverfahren zusätzlich. Die für die Umsetzung zuständigen Kantone stehen bereit, ihre Jägerinnen und Jäger einzusetzen, sobald grünes Licht gegeben wird.

Die Zukunft des Zusammenlebens in den Alpen

Dieses umfangreiche Gesuch um eine letale Regulierung zwingt die Schweiz, sich mit der Realität des modernen Lebens auseinanderzusetzen: Das romantische Ideal der Wildnis kollidiert heftig mit den praktischen Erfordernissen der Landwirtschaft. Der enorme Umfang der Forderung, die auf Dutzende Rudel abzielt, deutet darauf hin, dass jene, die am engsten mit dem Land verbunden sind, das Experiment eines ungeregelten Zusammenlebens als gescheitert betrachten. Bauern argumentieren seit Langem, die Rückkehr des Wolfs bedrohe die Zukunft der traditionellen Alpwirtschaft. Der koordinierte Vorstoss der sechs Kantone ist der politische Ausdruck dieses Unmuts.

Im Verlauf des Septembers 2025 blickt das Land auf die Entwicklung. Eine Bewilligung der Abschüsse wäre ein bedeutender Präzedenzfall und könnte die grossflächige Bestandskontrolle als übliches Instrument der Schweizer Umweltpolitik etablieren. Eine Ablehnung könnte dagegen einen politischen Sturm zwischen den ländlichen Kantonen und dem Bund auslösen. Unabhängig vom Entscheid des BAFU hat sich das Verhältnis der Schweizer Bevölkerung zu den zurückkehrenden Raubtieren unwiderruflich verändert. Die Ära des passiven Schutzes ist vorbei, die Ära der aktiven, tödlichen Regulierung steht vor der Tür.