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Swiss Observer

In der Schweiz ansässige Escort-Plattform im Visier französischer Ermittlungen

Die französische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine grosse Plattform für Escort-Anzeigen, die Berichten zufolge von einer Schweizer Person aus der Schweiz betrieben wird. Anlass sind Bedenken, dass die Inserate minderjährige Mädchen betreffen könnten.

In der Schweiz ansässige Escort-Plattform im Visier französischer Ermittlungen
AISWI swissinfo.ch

Die französische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen eine der grössten Plattformen des Landes für Prostitutionsanzeigen aufgenommen. Anlass sind Berichte, wonach die Inserate minderjährige Mädchen betreffen. Die Pariser Staatsanwaltschaft untersucht die Website, die früher «Sexemodel» hiess und kürzlich in «Meslibertines» umbenannt wurde.

Radio France berichtet, dass die Plattform durchschnittlich 430'000 Besuche pro Tag verzeichnet und mehr als 45'000 aktive Anzeigen enthält. Französische Behörden wurden aufmerksam, nachdem auf mehreren hundert Seiten angeblich die Dienste minderjähriger Mädchen angeboten wurden. Frankreichs Hochkommissar für Kinderfragen wandte sich an die Staatsanwaltschaft und forderte die Schliessung der Website.

Der Fall rückt die Verbindung zur Schweiz in den Mittelpunkt. Die Plattform soll in der Schweiz gehostet werden und einer Schweizer Person gehören, die in Dubai lebt. Die französischen Justizbehörden haben ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt.

Der Fall wirft unmittelbare Fragen dazu auf, wie Online-Werbeplattformen illegale Inhalte erkennen, Beweise sichern und auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden reagieren. Zudem gerät die Rolle der Schweiz als Unternehmens- und Digitalstandort unter die Lupe, obwohl sich die mutmassliche Ausbeutung und der Grossteil der beworbenen Aktivitäten auf Frankreich beziehen.

Eine Verteidigung unter Druck

Die Plattform erklärt, sie stelle lediglich Anzeigen bereit. Französische Fachleute für die Bekämpfung des Menschenhandels haben diese Haltung scharf kritisiert. In ihren Nutzungsbedingungen schliesst die Plattform Berichten zufolge jede Verantwortung für Kontakte oder Treffen aus, die aus einer Anzeige hervorgehen, und erklärt, gegenüber illegalen Aktivitäten eine «Null-Toleranz-Politik» zu verfolgen.

Diese Verteidigung wird sich im Rahmen der Ermittlungen bewähren müssen. Das französische Zentralbüro zur Bekämpfung des Menschenhandels hält es angesichts der Grösse der Website für unmöglich, die Inserate von ihren Folgen losgelöst zu betrachten. Der Leiter des Büros warf der Plattform laut France Inter eine «äusserst heuchlerische Haltung» vor. Das Unternehmen wisse, dass einige Anzeigen strafbares Verhalten darstellten. Französische Ermittler könnten jedoch nicht allein handeln, weil die Infrastruktur mit der Schweiz verbunden sei.

Die Abgrenzung zwischen einer Plattform und einer aktiven Beteiligten ist für den Fall zentral. Die Ermittler dürften untersuchen, wie Anzeigen freigegeben werden, ob verdächtige Inserate gemeldet wurden, welche Unterlagen das Unternehmen aufbewahrt und wie es mit Beschwerden umgeht. Möglicherweise verlangen sie auch Informationen zu Zahlungen, Kontoinhabern und den Personen, die die Anzeigen aufgegeben haben.

Das Ausgangsmaterial belegt keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Darüber müssen die Staatsanwaltschaft und die Gerichte entscheiden.

Die Schweiz hält die Spur zu den Beweisen in der Hand

Das Rechtshilfesystem der Schweiz steht nun im Zentrum der französischen Ermittlungen. Der mutmassliche Hauptsitz und die Unternehmensverbindungen in der Schweiz erschweren einen Fall, in dem ein Geschäftsinhaber Berichten zufolge in Dubai lebt und über ein internationales Netzwerk tätig ist.

Laut France Inter handelt es sich beim Eigentümer um einen 47-jährigen Schweizer Staatsbürger, der 2011 in Frankreich wegen schwerer Zuhälterei zu drei Jahren Freiheitsstrafe, bedingt, verurteilt wurde. Die französischen Behörden erliessen zuvor einen internationalen Haftbefehl, den die Schweizer Behörden Berichten zufolge nicht vollstreckten. Die aktuellen Ermittlungen werden zeigen, wie viele Beweise durch formelle Zusammenarbeit beschafft werden können und ob die Schweizer Behörden Gründe für ein eigenes Verfahren sehen.

Der Eigentümer kontrolliert Berichten zufolge auch weitere ähnliche Plattformen. Mediapart schrieb 2025, er habe über zwei Jahrzehnte ein Online-Imperium für Prostitution aufgebaut und dabei Vermittler und Briefkastenfirmen genutzt, die hauptsächlich in der Schweiz und auf Zypern registriert waren. Diese Behauptungen stammen aus früheren Berichten und sind keine Erkenntnisse der neuen französischen Ermittlungen.

Für die Schweiz zeigt der Fall, welche praktische Reichweite die internationale Rechtshilfe hat. Die Ermittler könnten Unternehmensunterlagen, Serverinformationen, Finanzdaten und Kommunikation benötigen, die sich über mehrere Zuständigkeitsbereiche erstrecken. Tempo und Umfang dieser Zusammenarbeit könnten darüber entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft den Schritt vom Verdacht zu einer Anklage schafft.

Der Schutz von Kindern treibt die Ermittlungen voran

Das Geschäft bringt laut französischen Medienberichten jährlich mehr als 20 Millionen Euro ein, während schutzbedürftige Kinder im Zentrum der Vorwürfe stehen. Viele Prostituierte in Frankreich sollen die Plattform abonniert haben, wodurch sie eine aussergewöhnlich grosse Reichweite auf dem Online-Sexmarkt des Landes erzielt.

Französische NGOs schätzen, dass mindestens 20'000 Kinder von Prostitution betroffen sind. Ihrer Aussage nach ist die Zahl innerhalb eines Jahrzehnts auf das Zwanzigfache gestiegen. Der Ausgangsbericht beschreibt ein Anwerbemuster, bei dem Zuhälterinnen und Zuhälter Mädchen in Unterkünften für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen ins Visier nehmen und sie regelmässig an andere Orte bringen, um eine Entdeckung zu erschweren.

Diese Zahlen bilden den weiteren Kontext für das Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Eine Online-Anzeige kann losgelöst von der dahinterstehenden physischen Ausbeutung erscheinen. Doch Anzeigen können es Käufern erleichtern, Opfer zu finden, Ausbeutenden ermöglichen, rasch zwischen Städten zu wechseln, und den Betreibern, die sie veröffentlichen, Einnahmen verschaffen.

Die Ermittlungen dürften auch untersuchen, wie Minderjährige auf die Website gelangen und ob die für Anzeigen Verantwortlichen falsche Altersangaben oder Identitäten verwendeten. Dass mehrere hundert Seiten angeblich minderjährige Mädchen anpriesen, beweist für sich allein nicht, wer sie erstellt oder betreut hat. Die Staatsanwaltschaft muss die Inserierenden identifizieren, Zahlungen zurückverfolgen und feststellen, was die Plattform wusste und wann sie davon wusste.

Die Zusammenarbeit entscheidet über das weitere Vorgehen

Die nächste Bewährungsprobe ist, ob die französischen und Schweizer Behörden aus den grenzüberschreitenden Ermittlungen durchsetzbare Massnahmen ableiten können. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eröffnet, und Frankreich hat die Schweiz um Rechtshilfe ersucht. Das Ersuchen könnte Unternehmensstrukturen, Finanzflüsse, technische Aufzeichnungen und Informationen über die Betreiber der Plattform betreffen.

Die Verbindung zur Schweiz verleiht den Ermittlungen eine innenpolitische Dimension. Ein in der Schweiz gegründetes oder gehostetes Unternehmen kann den Schweizer Aufsichts- und Strafverfahren unterstehen, auch wenn sich seine Kunden, Inserierenden und mutmasslichen Opfer im Ausland befinden. Der Fall trägt zudem zur jüngeren Aufmerksamkeit für Menschenhandelsnetzwerke mit Verbindungen zur Schweiz bei, darunter ein separater Fall aus dem Jahr 2025 wegen mutmasslichen Menschenhandels mit chinesischen Sexarbeiterinnen.

Die Ermittler müssen feststellen, was die Plattform wusste, welche Rollen die dahinterstehenden Personen spielten und welche Verantwortung Unternehmen oder Vermittler tragen. Zudem müssen sie mögliche Opfer schützen und digitale Beweise sichern, die rasch gelöscht oder verschoben werden können.

Im aktuellen Verfahren wurden keine Anklagen oder Verurteilungen gemeldet. Die Vorwürfe betreffen eine Plattform, deren Eigentümerschaft und die Inhalte ihrer Inserate. Die französische Staatsanwaltschaft und die Schweizer Behörden werden nun entscheiden, ob die verfügbaren Beweise weitere Strafverfahren rechtfertigen.