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Swiss Observer

St. Galler Staatsanwaltschaft stellt Missbrauchsermittlungen gegen katholische Kirche wegen Verjährung ein

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat ihre Ermittlungen zu fünf Anzeigen wegen historischen sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche eingestellt, ohne Anklage zu erheben. Der Entscheid, der auf einen grossen nationalen Bericht zu Missbrauchsfällen im Jahr 2023 folgte, führt die Verjährung als Hauptgrund dafür an, die Fälle nicht weiterzuverfolgen.

St. Galler Staatsanwaltschaft stellt Missbrauchsermittlungen gegen katholische Kirche wegen Verjährung ein
AISWI swissinfo.ch

Keine einzige Anklage. Das ist die nüchterne und endgültige Bilanz der Staatsanwaltschaft St. Gallen nach einer viel beachteten Untersuchung zu sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche. Trotz fünf konkreter Anzeigen gegen fünf beschuldigte Priester und zehn identifizierter Opfer ist es zu keiner Anklage gekommen. Die Ermittlungen, die durch den aufsehenerregenden nationalen Missbrauchsbericht vom September 2023 ausgelöst wurden, sind offiziell in einer Sackgasse angelangt. Die Opfer bleiben ohne die zivilrechtliche Gerechtigkeit, die sie gesucht haben.

Der Entscheid, die Untersuchung einzustellen, macht deutlich, wie gelähmt das Schweizer Rechtssystem im Umgang mit historischem Leid ist. Die Vorwürfe waren schwerwiegend genug, um eine von der Staatsanwaltschaft als «zeitaufwendig und komplex» bezeichnete Untersuchung zu rechtfertigen. Für die Betroffenenvertreterinnen und -vertreter ist das Ergebnis dennoch enttäuschend. Die Anzeigen, darunter eine Meldung des Bistums Chur zu einem Übergriff aus den 1970er-Jahren, wurden letztlich nicht wegen fehlender Glaubwürdigkeit, sondern aufgrund der starren Grenzen des Verfahrensrechts zu den Akten gelegt. Dieser Entscheid sendet eine beunruhigende Botschaft: Aus Sicht des Staates ist die Frist abgelaufen, in der diese konkreten Straftaten noch geahndet werden können.

Die Tyrannei der Zeit

Die Verjährung hat sich als endgültiger Schutzschild für die Beschuldigten erwiesen. Für die Staatsanwaltschaft St. Gallen blieb in einer ernüchternden Wendung nur die Feststellung, dass eine erfolgreiche Strafverfolgung aufgrund des Zeitablaufs unmöglich geworden war. In vier Fällen, in denen die Verjährungsfrist formal noch nicht abgelaufen war, waren die Beweise im Nebel der Vergangenheit verloren gegangen. Der Sprecher Leo-Philippe Menzel bestätigte, die Ermittlungen seien umfassend gewesen, die Vorwürfe hätten sich jedoch nicht im strafrechtlich erforderlichen Mass erhärten lassen.

Die Wirklichkeit der Ermittlungen zu Jahrzehnte zurückliegenden Straftaten ist hart. Traumatisierte und erschöpfte Opfer konnten oft die genauen Daten und Einzelheiten, die für eine heutige Anklage erforderlich sind, nicht nennen oder wollten den Schrecken schlicht nicht nochmals durchleben. Zudem hat der Tod eingegriffen, wo das Gesetz nicht weiterkam: In einem Fall war der beschuldigte Priester bereits verstorben, in einem anderen wurde der Verdächtige als dauerhaft verhandlungsunfähig eingestuft. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Verfahrens und besiegelte damit faktisch die Akten. Diese rechtliche Sackgasse zeigt, wie schwierig es ist, Gerechtigkeit zu erlangen, wenn die Täterinnen und Täter hochbetagt oder verstorben sind und die Erinnerungen der Überlebenden an den strengen Beweismassstäben des Gerichts gemessen werden.

Eine systemische Krise in Zahlen

Diese fünf eingestellten Fälle sind nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs. Sie stehen im Schatten der umfangreichen Studie von 2023, die seit 1950 mehr als 1'000 Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche der Schweiz aufdeckte. Das Ausmass der Krise ist unbestreitbar und nimmt zu. In den nur sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Berichts meldeten sich mehr als 160 mutmassliche Opfer und berichteten von Missbrauch. Das deutet auf eine Flut hin, die sich nun Bahn gebrochen hat.

In die Untersuchung in St. Gallen waren zehn mögliche Opfer einbezogen, Menschen, deren Leid nun ohne rechtliche Aufarbeitung bleibt. Die Kluft zwischen der grossen Zahl der Vorwürfe und der geringen Zahl der Verurteilungen ist alarmierend. Die Staatsanwaltschaft ist ihren Pflichten zwar nachgekommen, doch die Zahlen zeichnen das düstere Bild eines Rechtssystems, das für ein systemisches moralisches Versagen dieses Ausmasses schlecht gerüstet ist. Während die Zahl der gemeldeten Opfer weiter steigt, wird die Kluft zwischen historischer Wahrheit und rechtlichen Folgen immer grösser. Die Schweizer Öffentlichkeit muss sich mit einer unbequemen Realität auseinandersetzen: Missbrauch anzuerkennen ist nicht dasselbe, wie ihn zu bestrafen.

Kirchenrecht: Der letzte Ausweg?

Nachdem die Türen des Zivilgerichts verschlossen sind, richtet sich der Blick nun wieder auf die Kirche selbst. In einer ironischen Wendung ist die Institution, der die Taten vorgeworfen werden, nun die einzige, die ein Urteil fällen kann. Das Bistum St. Gallen hat angekündigt, Erkenntnisse aus den polizeilichen Ermittlungen in laufende kirchenrechtliche Verfahren einfliessen zu lassen. Anders als das starre Schweizer Strafrecht kann die Kirche auf die Verjährung verzichten und Täter theoretisch unabhängig davon bestrafen, wie viel Zeit vergangen ist.

Das Bistum Chur und das Bistum St. Gallen haben beide zugesagt, die Massnahmen nach Kirchenrecht weiter umzusetzen. Die Skepsis bleibt jedoch gross. Kann man der Kirche zutrauen, sich nach Jahrzehnten des Schweigens selbst zu kontrollieren? Während sich die Zivilbehörden zurückgezogen haben, liegt die moralische Verantwortung nun ganz bei den Bischöfen. Sie verfügen über die Akten und die Namen, und sie können dort handeln, wo der Staat es nicht konnte. Die Öffentlichkeit wird genau beobachten, ob «Kirchenrecht» tatsächlich Konsequenzen bedeutet oder lediglich weitere interne Bürokratie.