Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Wegweisender Klimafall: Indonesische Inselbewohner verklagen Holcim vor Schweizer Gericht

Erste Klimaschadenklage gegen ein Schweizer Unternehmen beginnt vor dem Zuger Kantonsgericht

Wegweisender Klimafall: Indonesische Inselbewohner verklagen Holcim vor Schweizer Gericht
AISWI swissinfo.ch

Diesen Mittwoch wird im Kanton Zug Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal überhaupt muss sich ein Schweizer multinationaler Konzern vor einem einheimischen Gericht einer Zivilklage wegen Klimaschäden stellen. Das Zuger Kantonsgericht hat die Beratungen zu einem Fall aufgenommen, der den rechtlichen Schutzschild erschüttern könnte, der Konzerngiganten vor der Haftung für Umweltschäden bewahrt. Vier Bewohnerinnen und Bewohner der indonesischen Insel Pari tragen ihren Kampf direkt zum Hauptsitz von Holcim, einem der weltweit grössten Zementhersteller. Sie fordern, dass das Unternehmen für den steigenden Meeresspiegel zur Verantwortung gezogen wird, der ihre Häuser zu verschlingen droht.

Die Atmosphäre ist von Dringlichkeit geprägt. Wegen des grossen öffentlichen Interesses an diesem ungleichen Kampf zwischen David und Goliath wurde die Anhörung in den Ratssaal des Kantons verlegt. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine verfahrensrechtliche Formalität, sondern um einen Belastungstest für das Schweizer Rechtssystem. Das Gericht muss entscheiden, ob die Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind, damit dieser wegweisende Fall weitergeführt werden kann. Öffnen die Richterinnen und Richter die Tür, wäre das ein grundlegender Wandel darin, wie Schweizer Unternehmen mit ihren weltweiten Umweltauswirkungen umgehen müssen.

Der Preis des Überlebens

Für die Klägerinnen und Kläger steht enorm viel auf dem Spiel. Ibu Asmania und Arif Pujianto, die Tausende Kilometer zurückgelegt haben, um auszusagen, kämpfen nicht für abstrakte Grundsätze, sondern um ihr Leben. Ihre Heimatinsel Pari wird von immer häufigeren Überschwemmungen heimgesucht, die die Lebensgrundlagen zerstören und die körperliche Sicherheit gefährden. Unterstützt von der Hilfsorganisation der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks), zeichnet die Klage das düstere Bild einer Gemeinschaft, die kurz vor dem Verschwinden steht.

«Wir wollen unsere Insel retten», erklären die Klägerinnen und Kläger. Diese einfache Bitte unterstreicht eine katastrophale Realität. In der Klage wird geltend gemacht, dass Holcims Emissionen direkt zur Klimakrise beigetragen haben, die diese Katastrophen verschärft. Hier prallt die greifbare Realität des versinkenden Landes in Indonesien auf die Konzernleitungen in der Schweiz. Die Klägerinnen und Kläger argumentieren, ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit werde verletzt. Damit wird aus einem Klimathema ein bedeutender Menschenrechtsfall.

Die Berechnung von 0,42 Prozent

Die Klage stützt sich auf eine präzise und belastende Berechnung: 0,42 Prozent. Laut dem Climate Accountability Institute entspricht dieser Wert dem Anteil Holcims an allen industriellen CO2-Emissionen seit 1750. Die Klägerinnen und Kläger nutzen diese Kennzahl, um eine anteilsmässige finanzielle Verantwortung zu fordern. Sie verlangen eine Entschädigung von 3600 CHF (4500 US-Dollar) pro Person, ein Betrag, der genau 0,42 Prozent der Gesamtkosten ausmacht, die ihnen aufgrund der Klimaschäden entstanden sind.

Auch wenn die Summe für einen milliardenschweren Konzern bescheiden erscheinen mag, ist das Rechtsprinzip brisant. Die Klägerinnen und Kläger verlangen nicht nur eine Auszahlung. Sie fordern auch, dass Holcim seine Emissionen bis 2040 um einen bestimmten Zielwert senkt und Anpassungsmassnahmen auf der Insel Pari mitfinanziert. Mit dieser Strategie sollen historische Unternehmensemissionen rechnerisch mit der Zerstörung in der Gegenwart verknüpft werden. Wird dieses Rechtsargument anerkannt, könnte jeder grosse Umweltverschmutzer mit ähnlichen Forderungen konfrontiert werden.

Holcim schlägt zurück

Holcim weist die Grundlage der Klage mit aller Entschiedenheit zurück. In einer vor der Anhörung veröffentlichten Stellungnahme zog das Unternehmen eine klare Grenze: «Unserer Meinung nach ist es Sache des Gesetzgebers und nicht eines Zivilgerichts zu entscheiden, wer wie viel CO2 ausstossen darf.» Das Unternehmen argumentiert, Klimapolitik gehöre ins Parlament und nicht vor ein Gericht in Zug.

Der Zementkonzern verteidigt auch seine Umweltbilanz vehement. Holcim hebt hervor, die CO2-Emissionen seit 2015 bereits um mehr als 50 Prozent gesenkt zu haben und sich ehrgeizigen Klimazielen verpflichtet zu fühlen. Das Unternehmen macht geltend, es sei rechtlich nicht haltbar, ein einzelnes Unternehmen für ein globales Phänomen zur Verantwortung zu ziehen. Damit prallen zwei grundsätzliche Sichtweisen aufeinander: Ist der Klimawandel eine regulatorische Frage, die von Regierungen gesteuert werden muss, oder eine Haftungsfrage, die von Betroffenen vor Gericht gebracht werden kann?

Ein globaler Präzedenzfall

Der Ausgang dieser Anhörung wird weit über die Grenzen des Kantons Zug hinaus nachwirken. Lässt das Gericht die Klage zu, könnte dies den Weg für Klagen gegen multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz ebnen. Es wäre ein Zeichen, dass Schweizer Unternehmen ihre Umweltauswirkungen nicht mehr ins Ausland verlagern können, ohne zu Hause rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Nachdem der Schlichtungsversuch im Juli 2022 gescheitert war, wurde diese öffentliche Konfrontation unausweichlich.

Während die Richterinnen und Richter beraten, schaut die Welt zu. Ein Urteil zugunsten der indonesischen Inselbewohnerinnen und -bewohner würde einen wichtigen Präzedenzfall schaffen: Die Verantwortung von Unternehmen reicht demnach bis in die entlegensten Winkel der Erde. Eine Abweisung der Klage hingegen würde den Schutzschild der Unternehmen stärken und Klimabetroffenen nur wenige rechtliche Möglichkeiten zur Wiedergutmachung lassen. Unabhängig von der unmittelbaren verfahrensrechtlichen Entscheidung ist die Botschaft von der Insel Pari in der Schweiz unüberhörbar angekommen.