Graubünden
Graubünden bereitet Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität vor
Graubünden plant einen eigenen Aktionsplan und einen externen Expertenbericht zur organisierten Kriminalität. Die Initiative folgt auf politischen Druck aus dem Parlament und soll Massnahmen für Behörden, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt prüfen.

Graubünden bereitet einen eigenen Plan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor, nachdem ein parlamentarischer Vorstoss Schwachstellen bei der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Aufenthaltsbewilligungen aufgedeckt hat. Die Kantonsregierung kündigte den Aktionsplan und einen externen Expertenbericht am 14. September 2026 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Mitte-Politikerin Sandra Maissen an. Der Bericht soll Massnahmen für Behörden, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt prüfen.
Der Schritt folgt auf die Verhaftung mutmasslicher Mitglieder der Camorra, der 'Ndrangheta und einer kriminellen Gruppierung aus dem Balkan bei einer Europol-Operation Ende Februar. Vier der sieben Verhafteten lebten in Roveredo im südlichen Val Mesolcina des Kantons und verfügten über gültige B-Bewilligungen. Einer Person war zuvor im benachbarten Tessin eine Bewilligung verweigert worden. In ihrer parlamentarischen Anfrage schrieb Maissen, die Bündner Behörden hätten erst Monate später von diesem Entscheid erfahren.
Der Fall rückte eine lokale Verwaltungsfrage in den Zusammenhang einer umfassenderen europäischen Ermittlung gegen die organisierte Kriminalität. Zugleich richtete sich die Aufmerksamkeit auf das Val Mesolcina, eine Region, die seit Langem als anfällig für Geldwäscherei gilt. Der geplante Bericht soll dem Kanton eine externe Beurteilung liefern, während Graubünden die Umsetzung der nationalen Strategie der Schweiz gegen die organisierte Kriminalität ausarbeitet.
Der Fall Roveredo zeigt Lücken im Informationsaustausch zwischen Kantonen
Vier der sieben Personen, die bei der Europol-Operation verhaftet wurden, lebten in Roveredo. Damit wurde die kleine Gemeinde zum Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte. Bei den Verhaftungen ging es um mutmassliche Verbindungen zu drei kriminellen Netzwerken: der Camorra, der 'Ndrangheta und einem Clan aus dem Balkan. Die Verdächtigen verfügten in Graubünden über gültige B-Bewilligungen.
Der parlamentarische Vorstoss warf Fragen zum Informationsaustausch zwischen den Kantonen auf. Einer Person war zuvor im Tessin eine Aufenthaltsbewilligung verweigert worden, doch die Bündner Behörden sollen monatelang nichts von diesem Entscheid gewusst haben. Der Vorfall hat die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, wie Schweizer Kantone Informationen austauschen, wenn Gesuchstellende über die Kantonsgrenzen hinweg umziehen.
Graubünden hat elf Verwaltungsbezirke. Besonders heikel ist die Frage in der Region Moesa, die die Südschweiz mit Italien verbindet und zu der Roveredo gehört. Die Regierung hat nicht erklärt, dass die bestehenden Kontrollen im ganzen Kanton versagt hätten. Sie hält daran fest, dass sich ihre Informations- und Überwachungsmechanismen bewährt hätten, räumt aber ein, dass im Rahmen des neuen Aktionsplans weitere Massnahmen geprüft werden müssen.
Der geplante externe Bericht soll diese Verfahren voraussichtlich beurteilen, ohne die von Polizei und Staatsanwaltschaft geführten strafrechtlichen Ermittlungen zu ersetzen.
Kanton verschärft Bewilligungskontrollen in der Moesa
Laut der Bündner Regierung sind zwei der vier Forderungen des parlamentarischen Vorstosses bereits umgesetzt worden. Der Kanton verfügt über ein verbindliches Verfahren, um die Einhaltung ausländerrechtlicher Verfahren in anderen Kantonen zu überprüfen. Ausserdem würden die gesetzlich zulässigen Überwachungsinstrumente systematisch eingesetzt.
Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit. Bei Personen aus Drittstaaten verlangen die Behörden normalerweise einen Strafregisterauszug. Bei Bürgerinnen und Bürgern von Staaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation verlangen die Behörden dieses Dokument, wenn Verdachtsgründe vorliegen. Für die Region Moesa hat die Regierung eine befristete Massnahme eingeführt: Jedem neuen Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung für EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürger muss ein Strafregisterauszug beigelegt werden.
Die Regierung hat das Parlament gebeten, die bereits erfüllten Forderungen als erledigt abzuschreiben und die beiden übrigen zur weiteren Prüfung zurückzustellen. Diese Haltung spiegelt die rechtliche und administrative Unterscheidung zwischen Massnahmen, die dem Kanton bereits zur Verfügung stehen, und Vorschlägen wider, die eine umfassendere politische Prüfung erfordern.
Der geplante Aktionsplan soll daher auf den bestehenden Kontrollen aufbauen, statt bei null anzufangen. Seine Ergebnisse könnten darüber entscheiden, ob befristete regionale Massnahmen dauerhaft eingeführt oder die Kontrollen in ganz Graubünden neu gestaltet werden.
Aktionsplan soll Unternehmen mit hohem Risiko ins Visier nehmen
In der nächsten Phase stehen Unternehmen im Fokus, die Eigentumsverhältnisse verschleiern oder unrechtmässig erworbene Gelder verschieben können. Zu den parlamentarischen Forderungen, die noch geprüft werden, gehören ein kantonaler Überwachungsplan für Briefkastenfirmen und Unternehmen mit hohem Geldwäschereirisiko. Zudem wird eine Prüfung verlangt, ob Graubünden eine zentrale Meldestelle einrichten soll.
Damit weitet sich die Debatte über die Kontrollen im Ausländerbereich hinaus aus. Die organisierte Kriminalität kann rechtmässig tätige Unternehmen, Immobilientransaktionen und komplexe Eigentumsstrukturen nutzen, um Erträge aus Straftaten zu verschleiern. Der geplante Expertenbericht der Regierung soll untersuchen, was die Behörden tun können, welche Informationen Unternehmen bereitstellen können und wo die Zuständigkeiten innerhalb des Kantons liegen sollten.
Eine zentrale Meldestelle könnte als Anlaufstelle für Hinweise von Behörden oder privaten Unternehmen dienen. Das Ausgangsmaterial gibt jedoch nicht an, wie eine solche Stelle ausgestaltet wäre. Jedes neue System müsste sich innerhalb des Schweizer Bundesrechts bewegen und mit den bestehenden nationalen Institutionen zusammenarbeiten.
Graubünden beabsichtigt zudem, bei der Umsetzung der nationalen Strategie der Schweizer Regierung gegen die organisierte Kriminalität eine aktive Rolle zu übernehmen. Der kantonale Aktionsplan soll voraussichtlich diesen bundesweiten Rahmen mit den örtlichen Gegebenheiten im Val Mesolcina, in Chur und in anderen Teilen des Kantons verknüpfen.
Bündner Plan wird die umfassendere Reaktion der Schweiz prägen
Der Aktionsplan wird aufzeigen, wie wirksam das föderale System der Schweiz auf kriminelle Netzwerke reagieren kann, die über Kantons- und Landesgrenzen hinweg tätig sind. Die unmittelbare Herausforderung für Graubünden besteht darin, Kontrollen im Ausländerbereich, polizeiliche Erkenntnisse, die Aufsicht über Unternehmen und die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen miteinander zu verbinden, ohne parallele Systeme zu schaffen, die keine Informationen austauschen können.
Die Regierung hat das Parlament gebeten, die beiden noch offenen Forderungen zurückzustellen, während der neue Plan ausgearbeitet wird. So erhalten die Behörden Zeit, den externen Bericht in Auftrag zu geben und die vorgeschlagene Überwachung von Briefkastenfirmen und Unternehmen mit hohem Risiko sowie eine mögliche zentrale Meldestelle zu prüfen. Zugleich bleibt dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung vorbehalten, ob die Empfehlungen zu verbindlichen Massnahmen werden sollen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner sind die ersten Änderungen vor allem in der Region Moesa sichtbar: EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger müssen bei neuen Bewilligungsgesuchen vorübergehend einen Strafregisterauszug einreichen. Für Unternehmen könnte die bevorstehende Prüfung eine genauere Kontrolle von Eigentumsstrukturen und Geldwäschereirisiken bedeuten. Für die kantonalen Behörden haben die Verhaftungen in Roveredo gezeigt, welche Folgen ein verzögerter Informationsaustausch haben kann.
Die Reaktion Graubündens wird sich nun an der Umsetzung messen lassen: an der Qualität des Expertenberichts, der Koordination mit den Bundesbehörden und der Klarheit allfälliger neuer Pflichten für Behörden und Unternehmen.