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Swiss Observer

Genfs Verbot religiöser Symbole kommt vor Gericht

Genfs Verbot auffälliger religiöser Symbole für Mitglieder kantonaler und kommunaler Parlamente wird rechtlich angefochten. Kritiker argumentieren, dass die von den Stimmberechtigten knapp angenommene Verfassungsänderung Grundrechte verletzt.

Genfs Verbot religiöser Symbole kommt vor Gericht
AILe News

Vier rechtliche Beschwerden bringen Genfs Verbot religiöser Symbole nun vor die Gerichte. Die im Juni 2026 von den Stimmberechtigten angenommene Änderung verbietet Mitgliedern kantonaler und kommunaler Parlamente, während ihrer Amtszeit als gewählte Parlamentarier auffällige religiöse Symbole zu tragen. Kopftücher, Kippas und Kreuze fallen unter die Regelung.

Die Abstimmung klärte den Verfassungsstatus der Änderung innerhalb Genfs, nicht aber ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Die Beschwerdeführenden sagen, das Verbot verletze die Gewissensfreiheit, demokratische Grundsätze und individuelle Grundrechte. Der jüngste Fall wurde im September 2026 von zwei Privatpersonen eingereicht, einer muslimischen und einer christlichen Person. Auch grüne Kantonsparlamentarier, evangelikale Christinnen und Christen sowie ein protestantischer Lokalpolitiker haben Beschwerden eingereicht.

Der Streit hat in Genf besonderes Gewicht, denn der Kanton verfolgt einen der strengsten Ansätze der Schweiz in Sachen religiöse Neutralität. Die Gerichtsverfahren werden prüfen, ob der Kanton die bereits für öffentliche Amtsträger geltenden Einschränkungen auf gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den gesetzgebenden Kammern ausdehnen darf. Sie werden auch untersuchen, wie weit eine Verfassungsänderung gehen darf, wenn sie die politische Teilhabe und den öffentlichen Ausdruck des Glaubens betrifft.

Für Genfs politische Institutionen ist der Fall inzwischen mehr als eine Frage von Wahlkampfslogans. Die Gerichte müssen nun eine von einer knappen Volksmehrheit angenommene und von der Kantonsregierung abgelehnte Massnahme beurteilen.

Knappes Abstimmungsergebnis entfacht einen grösseren Streit

Die Verfassungsänderung wurde mit 51,5 Prozent der Stimmen angenommen, womit Genf bei einem Abstand von weniger als zwei Prozentpunkten gespalten blieb. Das Kantonsparlament hatte beschlossen, das Verbot in die Verfassung aufzunehmen. Da der Vorschlag eine Verfassungsänderung erforderte, kam es zu einer Volksabstimmung.

Das Ergebnis entsprach nicht dem Willen der Genfer Regierung. Der Widerstand kam hauptsächlich von der politischen Linken, darunter von Carole-Anne Kast, einem sozialistischen Mitglied der Kantonsregierung. Kast kritisierte das Ergebnis und argumentierte, die Änderung sei verfassungswidrig.

Die Befürworter begründeten ihre Haltung mit dem Erscheinungsbild und der Funktionsweise des Parlaments. Die Initiative wurde von der Schweizerischen Volkspartei, den Liberalen, der Mitte und der rechtspopulistischen Mouvement Citoyen Genevois unterstützt. Sie vertreten die Ansicht, ein Parlament solle sich als religiös neutral präsentieren und auffällige Symbole könnten beeinflussen, wie die Institution wahrgenommen wird.

Die Abstimmung folgte auf eine langjährige Auseinandersetzung über den Status gewählter Vertreterinnen und Vertreter. 2019 befand die Verfassungskammer Genfs, Parlamentarierinnen und Parlamentarier verträten die Gesellschaft in ihrer Vielfalt und nicht den Staat selbst. Diese Begründung liess die Mitglieder des Parlaments von den Einschränkungen ausgenommen, die für Regierungsmitglieder und andere Beschäftigte des öffentlichen Sektors gelten. Die Verfassungsänderung stellt diese frühere Unterscheidung direkt infrage.

Das knappe Abstimmungsergebnis liefert den Gerichten einen politisch heiklen Hintergrund, auch wenn sich die Rechtsfrage nach den Verfassungsrechten und der Rangordnung des anwendbaren Rechts richten wird.

Genf weitet seine Laizitätsregeln aus

Genf schränkt religiöse Symbole bereits in weiten Teilen des öffentlichen Sektors ein. Seit 2019 müssen Mitglieder der Kantonsregierung und kommunaler Exekutiven darauf verzichten, bei der Ausübung ihrer amtlichen Aufgaben religiöse Symbole zu zeigen. Für Staatsangestellte und Lehrpersonen gelten ähnliche Einschränkungen.

Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren von diesen Regeln ausgenommen, weil die Verfassungskammer ihre Rolle anders beurteilte. Gewählte Mitglieder des Parlaments, so die Begründung des Gerichts, verträten die Bevölkerung, statt den Staat in gleicher Weise zu verkörpern wie ein Mitglied der Exekutive oder eine angestellte Person im öffentlichen Dienst. Die neue Änderung hebt diese Unterscheidung für kantonale und kommunale Parlamente auf.

Damit sind unterschiedliche Auslegungen der Laizität, des Genfer Modells religiöser Neutralität, zutage getreten. Seit 1907 hält der Kanton an einer strikten Trennung von Kirche und Staat fest. Befürworter des Verbots sehen darin eine Garantie dafür, dass politische Institutionen nicht den Anschein erwecken, einen Glauben einem anderen vorzuziehen. Gegner sagen, Neutralität könne zu einer Einschränkung der Menschen werden, die am öffentlichen Leben teilnehmen, insbesondere wenn die Regel sichtbare Formen religiöser Ausübung ins Visier nimmt.

Gemäss den Quellen ist Genfs Ansatz eher mit Frankreich vergleichbar als mit der Praxis der meisten Schweizer Kantone. Dieser Vergleich ist relevant, weil es bei der rechtlichen Anfechtung nicht bloss um die Kleidung im Parlament geht. Es geht darum, wie das schweizerische föderale System unterschiedlichen Modellen des Säkularismus Rechnung trägt und gleichzeitig gleiche politische Rechte wahrt.

Eine parlamentarische Aktion verschärft die Debatte

Ein Nudelsieb wurde zu einem ungewöhnlichen Requisit in Genfs Debatte über religiöse Neutralität. Im vergangenen Jahr erschien Céline Zuber-Roy, eine FDP-Parlamentarierin, im Parlament mit einem Nudelsieb, das mit dem Pastafarianismus in Verbindung gebracht wird. Diese satirische religiöse Bewegung wurde 2005 vom US-amerikanischen Physikabsolventen Bobby Henderson ins Leben gerufen.

Die Aktion bezog sich auf Hendersons Protest gegen Bestrebungen, an Schulen in Kansas neben der Evolution auch «Intelligent Design» zu unterrichten. Seine Argumentation lautete, wenn eine nicht überprüfbare übernatürliche Erklärung anerkannt werde, müsse eine andere dieselbe Anerkennung erhalten. Pastafarianische Symbole, darunter das Nudelsieb, tauchen seither in Debatten über Religionsfreiheit und die Grenzen staatlicher Neutralität auf.

Zuber-Roy setzte das Symbol ein, um zu argumentieren, auffällige religiöse Darstellungen könnten von der parlamentarischen Arbeit ablenken und beeinflussen, wie sich die Kammer präsentiere. Ihr Auftritt lieferte den Befürwortern eines umfassenderen Verbots ein einprägsames Beispiel für ihre Kampagne. Zugleich veranschaulichte er, warum der Rechtsstreit schwierig ist. Eine Regel, die auf auffällige Symbole abzielt, muss für alle Glaubensrichtungen und Weltanschauungen gelten, auch für Formen religiösen Ausdrucks, die viele Menschen als fremd oder provokativ empfinden.

Die Änderung nennt keine einzelne Religion. Ihre rechtlichen Auswirkungen werden jedoch anhand konkreter Praktiken beurteilt, darunter islamische Kopftücher, jüdische Kippas und christliche Kreuze. In den hängigen Verfahren wird gefragt, ob eine allgemeine Regel verhältnismässig bleiben kann, wenn sie sich in der Praxis auf bestimmte Formen religiöser Ausübung auswirkt.

Die Gerichte setzen einen Präzedenzfall für die Schweiz

Die Gerichte werden entscheiden, ob Genfs Verbot in der Verfassung Anfechtungen aufgrund von Grundrechten standhält. Der erste Rechtsfall wurde im Dezember 2025, noch vor der Volksabstimmung, eingereicht. Der vierte folgte im September 2026. Die Verfahren bringen Einwände politischer Gruppierungen, religiöser Gemeinschaften und Privatpersonen zusammen.

Zu den jüngsten Beschwerdeführenden gehören eine muslimische und eine christliche Person. Ihre Beteiligung unterstreicht die Breite der Argumentation der Gegner, die sagen, die Änderung betreffe die Gewissensfreiheit und nicht nur eine einzelne Konfession. Auch grüne Parlamentarier, evangelikale Christinnen und Christen sowie ein protestantischer Lokalpolitiker haben die Bestimmung angefochten.

Die Verfahren könnten die verfassungsrechtlichen Grenzen von Genfs Regeln zur Laizität und den Status gewählter Vertreterinnen und Vertreter nach schweizerischem Recht klären. Ein Urteil könnte beeinflussen, wie Kantone zwischen Exekutivmitgliedern, Angestellten des öffentlichen Dienstes und Parlamentarierinnen und Parlamentariern unterscheiden. Es könnte auch künftige Debatten über den Ausdruck religiöser Überzeugungen in Parlamenten und anderen öffentlichen Institutionen prägen.

Der Zeitplan ist offen. Die Quellen nennen die rechtlichen Beschwerden und ihre wichtigsten Argumente, berichten jedoch nicht über einen Gerichtsentscheid und geben keinen Hinweis darauf, wann ein Urteil ergehen wird. Bis dahin haben Genfs Stimmberechtigte die Einschränkung gutgeheissen, während die Gerichte bestimmen müssen, ob diese Genehmigung mit den durch übergeordnetes Recht geschützten Rechten vereinbar ist. Das Ergebnis wird auch ausserhalb des Kantons aufmerksam verfolgt werden, insbesondere im Rahmen der anhaltenden Debatte in der Schweiz über Religion im öffentlichen Leben.

Genfs Prüfung reicht über den Kanton hinaus

Der Genfer Fall wird auf die Probe stellen, wie Schweizer Institutionen öffentliche Neutralität und politische Vertretung miteinander in Einklang bringen. Der Kanton verfolgt eine strengere Form der Laizität als die meisten anderen Schweizer Kantone. In Teilen des öffentlichen Sektors schränkt er religiöse Symbole ein, während Parlamentarierinnen und Parlamentarier bis zur diesjährigen Änderung einem anderen Massstab unterstanden.

Diese Unterscheidung spiegelte einen demokratischen Grundsatz wider: Parlamente setzen sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusammen, welche die Bevölkerung einschliesslich ihrer religiösen Vielfalt abbilden. Die neue Regel verfolgt einen anderen Ansatz. Sie verleiht der Kammer ein sichtbar neutrales Erscheinungsbild, selbst wenn dadurch eingeschränkt wird, wie manche Mitglieder sich kleiden oder ihren Glauben zeigen.

Die rechtlichen Beschwerden bringen beide Grundsätze vor die Gerichte. Die Richterinnen und Richter müssen den Wortlaut und Zweck der Änderung, ihre Auswirkungen auf die Gewissensfreiheit und die Rolle gewählter Parlamentarierinnen und Parlamentarier prüfen. Zudem müssen sie Genfs Regeln in den breiteren verfassungsrechtlichen Rahmen der Schweiz einordnen.

Das Ergebnis könnte den unmittelbaren Streit über Kopftücher, Kippas, Kreuze und andere auffällige Symbole in Genfer Parlamenten beilegen. Es könnte auch Orientierung für künftige kantonale Massnahmen zu Religion, politischen Institutionen und öffentlichem Dienst bieten. Vorerst bildet die Annahme mit 51,5 Prozent die demokratische Grundlage des Verbots, während vier rechtliche Beschwerden dessen endgültigen Rechtsstatus offenhalten.