Politik
Genfer Gericht setzt Verbot von Ganzkörper-Badebekleidung in öffentlichen Schwimmbädern vorläufig aus
Ein Kantonsgericht in Genf hat ein umstrittenes Verbot von Ganzkörper-Badebekleidung wie «Burkinis» ausgesetzt, das seit Mai in öffentlichen Schwimmbädern galt. Der provisorische Entscheid erlaubt es, wieder langärmlige Badebekleidung zu tragen, während das Gericht die Rechtmässigkeit des vom Grossen Rat im März verabschiedeten Verbots prüft.

Die Rechtslage in Genf hat sich gerade unter den Füssen der Gesetzgeber verschoben: Das Kantonsgericht hat ein umstrittenes Verbot von Ganzkörper-Badebekleidung faktisch auf Eis gelegt. Diese einschneidende Aussetzung bedeutet, dass «Burkinis» und andere langärmlige Badebekleidung vorerst wieder in öffentlichen Schwimmbädern erlaubt sind. Der Eingriff des Gerichts richtet sich gegen ein Gesetz, das am 30. Mai in Kraft trat und Badebekleidung verbot, die über die Knie reicht oder die Arme bedeckt. Die Richterinnen und Richter warnen, dass die Durchsetzung eines solchen Verbots mitten im Hochsommer den Bürgerinnen und Bürgern, die auf diese Einrichtungen für soziale Integration und Abkühlung angewiesen sind, «irreparablen Schaden» zufügen könnte. Indem das Gericht den sofortigen Zugang höher gewichtet als die ideologische Durchsetzung, hat es signalisiert, dass das Recht auf die kühlenden Gewässer der Stadt Vorrang vor der sofortigen Umsetzung restriktiver Kleidungsvorschriften hat. Es handelt sich nicht bloss um einen Aufschub, sondern um eine deutliche gerichtliche Rüge an eine Politik, die nach Ansicht vieler gefährdete Bevölkerungsgruppen aus dem öffentlichen Leben ausschliesst.
Koalition stellt sich gegen den Grossen Rat
Eine eindrucksvolle Koalition aus 29 unterschiedlichen Organisationen hat die Genfer Justiz zum Handeln gezwungen. Unter dem Dach der «Koordination für inklusives Schwimmen» vereint dieses beispiellose Bündnis Asylorganisationen, feministische Bewegungen und LGBTIQ+-Gruppen, um eine Politik zu kippen, die sie als diskriminierend bezeichnen. Obwohl die Zustimmung des Grossen Rates zu Artikel 5 im März offiziell auf religiöse Symbole abzielte, argumentiert die Koalition, das Gesetz greife gefährlich weit und erfasse auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen oder zum Sonnenschutz bedecken. Es geht um Zahlen und Nerven: 29 Gruppen stellen sich einem einzigen Gesetzesakt entgegen, der ihrer Ansicht nach muslimische Frauen unter dem Deckmantel der Neutralität ins Visier nimmt. Ihre rechtliche Anfechtung zeigt die zunehmenden Spannungen in der Schweizer Gesellschaft, wo das Streben nach «Laizität» auf eine moderne, intersektionale Forderung nach persönlicher Selbstbestimmung trifft. Dass das Gericht dieser gemeinsamen Stimme Gehör schenkt, ist ein entscheidender Moment für das zivilgesellschaftliche Engagement im Kanton.
Gemeinden wehren sich gegen kantonale Kompetenzüberschreitung
Fünf grosse Gemeinden befinden sich nun in offenem Widerstand gegen den Kanton. Damit wird eine kulturelle Debatte zu einer Verfassungskrise über die kommunale Autonomie. Vernier, Carouge, Lancy, Meyrin und auch die Stadt Genf haben rechtliche Schritte gegen die Massnahme eingeleitet. Diese Gemeinwesen argumentieren, der Kanton überschreite seine Kompetenzen und nehme den Städten das Recht, ihre öffentlichen Räume und Beziehungen innerhalb der Gemeinschaft selbst zu gestalten. Dieser Bruch innerhalb der Schweizer politischen Struktur ist selten und bedeutend. Während der Grosse Rat eine einheitliche Anwendung des Säkularismus anstrebt, bestehen diese fünf Zentren des täglichen Lebens auf einem pragmatischeren und inklusiveren Regierungsansatz. Die Spannung ist greifbar: Auf der einen Seite steht ein Gesetzgebungsorgan, das eine bestimmte Vorstellung von Schweizer Identität durchsetzen will, auf der anderen Seite stehen die Städte, die diese Gesellschaft im Alltag am Laufen halten sollen. Der Ausgang dieses Kompetenzstreits dürfte die Grenzen der kommunalen Macht in Genf für Jahrzehnte neu bestimmen.
Säkularismus kollidiert mit persönlicher Freiheit
Die Schweiz steht vor einem entscheidenden Moment, in dem das Prinzip der «Laizität», also der staatlichen Neutralität in religiösen Angelegenheiten, mit dem Grundrecht auf persönlichen Ausdruck kollidiert. Genf betrachtet den Glauben seit Langem als Privatsache, doch dieses Verbot trug diese Haltung mitten in den öffentlichen und sehr sichtbaren Raum des Schwimmbads. Das jüngste Urteil des Gerichts anerkennt, dass es nicht nur um Religion geht, sondern auch um Gesundheit, Schamgefühl und die grundlegende Freiheit, die eigene Kleidung zu wählen. Während sich der Rechtsstreit einem endgültigen Urteil nähert, richtet sich der Blick des Landes auf Genf. Wird der Kanton eine starre Auslegung des Säkularismus aufrechterhalten, die bestimmte Gemeinschaften an den Rand zu drängen droht, oder wird er sich zu einer «pluralistischen Neutralität» weiterentwickeln, die Unterschiede berücksichtigt? Die Folgen sind weitreichend. Dieser Fall wird einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Schweizer Städte traditionelle Werte mit den Realitäten einer globalisierten und vielfältigen Bevölkerung in Einklang bringen. Vorerst stehen die Schwimmbäder allen offen, doch die ideologischen Gewässer bleiben aufgewühlt.