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Swiss Observer

Neue EU-Bankenvorschrift könnte europäische Kundschaft Schweizer Banken betreffen

Eine neue EU-Bankenvorschrift, die am 11. Januar 2027 in Kraft treten soll, könnte den Zugang europäischer Kundinnen und Kunden zu Schweizer Banken einschränken. Die Änderung wirft Fragen für Schweizer Finanzinstitute auf, die Kundinnen und Kunden über die Grenze hinweg betreuen.

Neue EU-Bankenvorschrift könnte europäische Kundschaft Schweizer Banken betreffen
AIThe Local Switzerland

Schweizer Banken steht in gut zwei Monaten eine Änderung ihres Geschäfts mit europäischen Kundinnen und Kunden bevor. Eine neue EU-Bankenvorschrift soll am 11. Januar 2027 in Kraft treten und den Zugang europäischer Kundinnen und Kunden zu Schweizer Banken einschränken. Die gemeldeten Auswirkungen betreffen direkt Institute, die Kundinnen und Kunden über die Grenze hinweg betreuen: Ab 2027 dürfen sie neuen EU-Kundinnen und -Kunden keine Dienstleistungen mehr anbieten. Die Frist rückt die Vorschrift für Schweizer Finanzinstitute mit europäischer Kundschaft auf die kurzfristige Agenda.

Den Januar-Termin im Blick behalten

Die Vorschrift soll am 11. Januar 2027 in Kraft treten. The Local veröffentlichte seinen Bericht am 3. November 2026. Damit rückt der geplante Starttermin für Banken, die Kundinnen und Kunden in Europa betreuen, näher. Das Datum ist wichtig, weil die Änderung festlegt, was Schweizer Banken neuen EU-Kundinnen und -Kunden ab 2027 anbieten dürfen. Für Institute mit grenzüberschreitendem Geschäft markiert das Inkrafttreten der Vorschrift eine Änderung der Bedingungen für die Aufnahme dieser Kundengruppe.

Neue EU-Kundinnen und -Kunden im Fokus

Die erklärte Einschränkung betrifft neue EU-Kundinnen und -Kunden. Ab 2027 dürfen Schweizer Banken dieser Gruppe gemäss der im Bericht beschriebenen Vorschrift keine Dienstleistungen mehr anbieten. Die Änderung wird zudem umfassender als Einschränkung des Zugangs europäischer Kundinnen und Kunden zu Schweizer Banken dargestellt. Damit stehen der Zugang für Kundinnen und Kunden und die Möglichkeit Schweizer Institute, Personen über die Grenze hinweg zu betreuen, im Zentrum der Frage.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in den Fokus rücken

Schweizer Finanzinstitute, die Kundinnen und Kunden über die Grenze hinweg betreuen, müssen die neue Einschränkung berücksichtigen. Die Vorschrift soll am 11. Januar 2027 in Kraft treten und Schweizer Banken ab 2027 verbieten, neuen EU-Kundinnen und -Kunden Dienstleistungen anzubieten. Für Schweizer Banken liegt die praktische Bedeutung darin, dass die Betreuung europäischer Kundinnen und Kunden damit begrenzt wird. Je näher der Stichtag rückt, desto stärker steht der grenzüberschreitende Zugang für Kundinnen und Kunden im Fokus.