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Swiss Observer

Europäischer Gerichtshof verpflichtet die Schweiz, Gefangenen vegane Mahlzeiten anzubieten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gegen die Schweiz entschieden und bestätigt, dass öffentliche Institutionen wie Gefängnisse inhaftierten Personen eine vollständig vegane Ernährung anbieten müssen, wenn deren Überzeugung, vegan zu leben, als geschützte weltanschauliche Überzeugung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt.

Europäischer Gerichtshof verpflichtet die Schweiz, Gefangenen vegane Mahlzeiten anzubieten
AILe News

Die Rechtslandschaft der Schweiz hat soeben einen tiefgreifenden Wandel erlebt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Status quo bei der Verpflegung in Institutionen einen schweren Schlag versetzt. In einem wegweisenden Urteil entschied das Gericht, dass Veganismus nicht bloss eine Lebensstilentscheidung, sondern eine geschützte weltanschauliche Überzeugung ist. Dieser wegweisende Entscheid verpflichtet öffentliche Institutionen in der Schweiz, inhaftierten Personen eine vollständig vegane Ernährung anzubieten, wenn diese glaubhaft zeigen, dass sie sich der Lebensweise ernsthaft verpflichtet fühlen. Jahrzehntelang ging das Schweizer Strafvollzugssystem davon aus, dass Ernährungspräferenzen gegenüber administrativer Einfachheit zweitrangig seien. Diese Ära endete diese Woche. Das Gericht bekräftigte, dass die Gedanken- und Gewissensfreiheit ein Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft bleibt, und stellte eine pflanzenbasierte Ernährung rechtlich auf dieselbe Stufe wie die Ausübung einer Religion. Es geht nicht länger um eine Präferenz, sondern um grundlegende Menschenrechte, die der Staat nicht mehr ignorieren kann.

Champ-Dollon steht vor einer Ernährungsrevolution

Im Zentrum dieses Rechtsstreits standen elf Monate Untersuchungshaft im berüchtigten Genfer Gefängnis Champ-Dollon. Einer der beiden beteiligten Schweizer verbrachte nach seiner Festnahme wegen Sachbeschädigung fast ein Jahr damit, für eine Ernährung zu kämpfen, die seinen tief verwurzelten Überzeugungen entsprach. Obwohl die Institution vereinzelt und uneinheitlich versuchte, pflanzenbasierte Optionen anzubieten, befand der EGMR diese Bemühungen für völlig unzureichend. Ein zweiter Beschwerdeführer hatte unterdessen ähnliche Schwierigkeiten in einer psychiatrischen Klinik im Kanton Waadt. Die Feststellungen des Gerichts legen ein gravierendes Versäumnis in Schweizer Haftanstalten offen: Es fehlt ein einheitlicher, rechtlich durchsetzbarer Rahmen für ethisch begründete Ernährungsweisen. Das Urteil macht deutlich, dass «gewisse Bemühungen» nicht genügen, wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen. Gefangene sind nicht länger dem Ermessen der Küchenleitung ausgeliefert. Sie verfügen nun über einen rechtlichen Schutz, der gewährleistet, dass ihre Mahlzeiten ihren Grundsätzen entsprechen.

Rechtsvakuum hält der Prüfung der Menschenrechte nicht stand

Schweizer Gerichte hatten zuvor die Auffassung vertreten, es bestehe keine rechtliche Verpflichtung, vegan lebende Inhaftierte entsprechend zu verpflegen. Der EGMR hat diese Haltung nun mit chirurgischer Präzision verworfen. Der Gerichtshof in Strassburg kritisierte, dass es in der Schweiz überhaupt keinen klaren Rechtsrahmen gebe und inhaftierte Personen dadurch keine wirksamen Mittel hätten, ihre Rechte durchzusetzen. Zwar verfügen die Mitgliedstaaten in ethischen Fragen üblicherweise über einen weiten Ermessensspielraum, doch die Schweiz habe es versäumt, einen fairen Ausgleich zwischen administrativer Zweckmässigkeit und individueller Freiheit zu schaffen. Das Urteil erinnert eindringlich daran, dass administrative Hürden, etwa die Kosten oder die Komplexität der Beschaffung veganer Zutaten, nicht über der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen können. Mit diesem Entscheid endet das rechtliche Vakuum, das es Schweizer Gefängnissen ermöglichte, besondere Ernährungsbedürfnisse zu umgehen. Die Behörden müssen nun rasch strenge Standards einführen, damit jede hinter Gittern servierte Mahlzeit dieser neuen gerichtlichen Vorgabe entspricht.

Schockwellen auf dem Kontinent, weit über die Alpen hinaus

Die Folgen dieses Urteils reichen weit über die Schweizer Grenzen hinaus und drohen, die Gefängnisregeln in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats auf den Kopf zu stellen. Derzeit unterscheiden sich die Vorschriften zur Verpflegung in Gefängnissen stark: Während manche Länder vegetarische Optionen garantieren, bieten andere keinerlei entsprechenden Schutz. Dieses Urteil setzt Gefängnisbehörden von Lissabon bis Tiflis sofort und in beispielloser Weise unter Druck, ihre Speisepläne zu überarbeiten. Da Veganismus auf dem Kontinent immer beliebter wird, sorgt dieser Rechtspräzedenzfall dafür, dass sich die Rechtspflege gemeinsam mit den gesellschaftlichen Werten weiterentwickelt. Für die Schweiz ist die unmittelbare Aufgabe klar: Diese Anforderungen müssen ins Bundes- und Kantonsrecht aufgenommen werden, andernfalls droht eine Welle weiterer Klagen. Die Botschaft aus Strassburg ist unmissverständlich: Die Macht des Staates endet dort, wo das Gewissen einer Person beginnt, und das gilt auch dafür, was sie in Haft isst. Die Zukunft des europäischen Justizvollzugs ist nun offiziell pflanzenbasiert.