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Swiss Observer

Diplomatischer Status verhindert Aufenthaltsrechte für langjährige Einwohner

Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, dass Diplomatenkarten nicht an die Aufenthaltsdauer für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung angerechnet werden können. Das betrifft Familien von Mitarbeitenden internationaler Organisationen.

Diplomatischer Status verhindert Aufenthaltsrechte für langjährige Einwohner
AISWI swissinfo.ch

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Diplomatenkarten können nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet werden, die für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erforderlich ist. Im Mittelpunkt des Falls stand eine 17-jährige kenianische Staatsangehörige, die seit ihrer Geburt als Tochter von UNO-Beamten in der Schweiz lebt. Trotz ihres lebenslangen Aufenthalts in der Schweiz hielt das Gericht daran fest, dass ihr diplomatischer Status verhindert, dass die mit Diplomatenkarten verbrachten Jahre für die Voraussetzungen einer Niederlassungsbewilligung angerechnet werden.

Auswirkungen auf Familien internationaler Organisationen

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Familien von Mitarbeitenden internationaler Organisationen mit Sitz in der Schweiz, insbesondere auf die diplomatische Gemeinschaft in Genf. Diplomatenkarten gewähren zwar bestimmte Privilegien und Immunitäten, schaffen nun aber eine besondere Hürde beim Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts. Dies wirkt sich auf die langfristigen Niederlassungsaussichten von Kindern aus, die mit diplomatischem Status in der Schweiz aufwachsen, und stellt Familien, die einen längeren Aufenthalt im Land planen, vor eine besondere Herausforderung.

Rechtlicher Rahmen und Folgen

Der Entscheid des Gerichts unterstreicht die klare rechtliche Unterscheidung zwischen Personen mit diplomatischem Status und regulären ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Für kenianische Staatsangehörige ist für eine Niederlassungsbewilligung normalerweise ein zehnjähriger Aufenthalt erforderlich. Das Gericht wies Argumente zur Ungleichbehandlung ausdrücklich zurück und erklärte, die mit dem diplomatischen Status verbundenen Privilegien rechtfertigten die unterschiedliche Behandlung im Ausländerrecht. Gegen das nicht anfechtbare Urteil kann keine Beschwerde erhoben werden. Vorausgegangen war die Ablehnung eines früheren Einbürgerungsgesuchs der Gesuchstellerin im Jahr 2017.

Schweizerischer Kontext der Einwanderungspolitik

Das Urteil widerspiegelt die sorgfältige Abwägung der Schweiz zwischen ihrer Rolle als Gastgeberin internationaler Organisationen und der Durchsetzung einer strengen Einwanderungspolitik. Der Kanton Waadt hatte zunächst einen positiven Vorentscheid gefällt. Die Ablehnung durch das Staatssekretariat für Migration, die nun vom Gericht bestätigt wurde, zeigt den konsequenten Ansatz des Bundes bei Aufenthaltsrechten. Der Entscheid bekräftigt die Unterscheidung zwischen diplomatischen Privilegien und den üblichen Wegen zum Aufenthaltsrecht im Schweizer Recht.