Gesellschaft
Luzerner Spitäler erlauben Suizidhilfe nach Entscheid des Kantonsparlaments
Das Luzerner Kantonsparlament hat sich dafür ausgesprochen, die Suizidhilfe in öffentlichen Spitälern und Alters- und Pflegeheimen zu regeln. Der bedeutende Entscheid stellt sicher, dass unheilbar kranke Patientinnen und Patienten für die Sterbehilfe künftig nicht mehr medizinische Einrichtungen verlassen müssen.
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