Einwanderung
Graubünden widerruft Aufenthaltsbewilligungen mutmasslicher Mafia-Mitglieder
Graubünden hat nach einer internationalen Anti-Drogen-Operation die Aufenthaltsbewilligungen von vier Personen, die verdächtigt werden, Verbindungen zur Camorra und zur ’Ndrangheta zu haben, definitiv widerrufen. Der Artikel erläutert die aussergewöhnlich hohe rechtliche Hürde für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen von EU-/EFTA-Staatsangehörigen und die Aufgabenteilung zwischen Migrationsbehörden und Strafgerichten.

Vier Aufenthaltsbewilligungen in Roveredo wurden definitiv widerrufen, womit ein aussergewöhnlicher Migrationsfall in Graubünden abgeschlossen ist. Die vier Personen wurden im Februar 2026 während einer internationalen Anti-Drogen-Operation in Frankreich und Italien festgenommen. Italienische und französische Ermittler vermuteten Verbindungen zur Camorra und zur ’Ndrangheta, zwei organisierten kriminellen Gruppen mit seit Langem bestehenden Wurzeln in Süditalien.
Die Personen verfügten über B-Bewilligungen und lebten in Roveredo in der Region Moesa. Im Sommer ordnete das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden den Widerruf der Bewilligungen an. Der Entscheid wurde rechtskräftig, nachdem keine der vier Personen Beschwerde eingereicht hatte. Der Kanton bezeichnete die Massnahme als Teil seiner Reaktion auf Erkenntnisse aus den grenzüberschreitenden Ermittlungen.
Der Fall ist relevant, weil der Entzug von Bewilligungen rechtlichen Einschränkungen unterliegt, insbesondere bei Personen, die unter die EU-/EFTA-Regeln fallen. Migrationsbehörden können bei auftauchenden Vorwürfen nicht einfach die Rolle eines Strafgerichts übernehmen. Die Strafverfahren im Ausland und der Verwaltungsentscheid in der Schweiz verlaufen auf getrennten Wegen. Die Quelle berichtet nicht von Verurteilungen der vier Personen, und die Vorwürfe bilden weiterhin die Grundlage für die migrationsrechtliche Massnahme.
Für Graubünden bildet der rechtskräftige Entscheid zudem den Hintergrund für eine strengere Prüfung von Gesuchen in der Region Moesa. Dort hat der Kanton für bestimmte EU-/EFTA-Arbeitnehmende und Gesuchstellende vorübergehend einen Strafregisterauszug zur Pflicht gemacht.
Warum Bewilligungswiderrufe selten bleiben
Für EU-/EFTA-Staatsangehörige gilt eine hohe rechtliche Hürde, bevor ein Schweizer Kanton eine Bewilligung widerrufen kann. Niculin Mosca, Leiter des Amts für Migration und Zivilrecht Graubünden, sagte, das Amt könne diesen Schritt nur in Ausnahmefällen unternehmen, insbesondere im EU-/EFTA-Raum.
Diese Einschränkung spiegelt die Aufgabenteilung im Schweizer Recht wider. Für eine Ausweisung aus der Schweiz sind die Strafgerichte zuständig. Eine Migrationsbehörde regelt den Aufenthaltsstatus, während ein Strafgericht über die strafrechtliche Schuld und eine allfällige gerichtlich angeordnete Ausweisung entscheidet. Dieselben Sachverhalte können für beide Verfahren relevant sein, doch handelt es sich weiterhin um getrennte Verwaltungs- und Strafverfahren.
Die Regeln für die Ablehnung einer neuen Bewilligung sind etwas weniger streng. Mosca sagte, ein Gesuch könne bei schweren strafrechtlichen Verurteilungen abgelehnt werden. Auch von dieser Möglichkeit werde nur selten Gebrauch gemacht. In den vergangenen Jahren verzeichnete Graubünden nach Angaben des Migrationsamts im Durchschnitt weniger als 10 solche Fälle.
Der Entscheid zu Roveredo liegt deshalb deutlich ausserhalb der routinemässigen Bewilligungsverfahren. Ihm gingen Festnahmen in zwei Ländern, eine internationale Anti-Drogen-Operation und vermutete Verbindungen zu grossen italienischen kriminellen Netzwerken voraus. Der definitive Widerruf stellt für sich genommen keine strafrechtliche Schuld fest. Er hält das Ergebnis der kantonalen Verwaltungsprüfung fest, nachdem die den Behörden vorliegenden Informationen eine aussergewöhnlich hohe Schwelle überschritten hatten.
Eine Bewilligungsgeschichte über zwei Kantone
Eine der vier Personen erhielt 2021 in Chur eine B-Bewilligung, nachdem der Kanton Tessin ihm den Aufenthalt verweigert hatte. Dieses Detail zeigt, wie Bewilligungsentscheide zwischen Kantonen wechseln können und warum der Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Fällen wichtig ist.
Die Person lebte später in Roveredo, einer Gemeinde in der italienischsprachigen Region Moesa. Die Quelle nennt keine weiteren Einzelheiten zur früheren Ablehnung durch den Kanton Tessin, auch nicht die Gründe dafür. Ebenso ist nicht angegeben, ob sich die beiden kantonalen Entscheide auf dieselben Beweise stützten. Diese Einschränkungen sind für die Beurteilung des Falls wichtig, denn ein Bewilligungsentscheid beruht auf den Informationen und den rechtlichen Umständen, die zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegen.
Nach den Festnahmen in Frankreich und Italien überprüfte das Migrationsamt Graubünden den Aufenthaltsstatus aller vier Personen erneut. Das Amt ordnete im Sommer den Widerruf der Bewilligungen an. Es wurde keine Beschwerde eingereicht, weshalb die Anordnungen rechtskräftig wurden. Der Ausgang zeigt, wie sich ein Verwaltungsdossier nach einer internationalen strafrechtlichen Ermittlung weiterentwickeln kann, während Fragen der Schuld weiterhin in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen.
Der Fall lenkt auch die Aufmerksamkeit auf das praktische Zusammenspiel zwischen den Schweizer Kantonen. Migrationsentscheide werden auf lokaler Ebene verwaltet, während organisierte kriminelle Netzwerke über Grenzen hinweg tätig sind. Eine Ablehnung in einem Kanton entscheidet nicht automatisch über jedes spätere Gesuch in einem anderen Kanton. Die Behörden müssen jeden Fall anhand der geltenden Regeln und Beweise prüfen.
Moesa erprobt strengere Überprüfungen
Graubünden verlangt in der Region Moesa seit Mitte August 2026 bei bestimmten EU-/EFTA-Gesuchen einen Strafregisterauszug. Die vorübergehende Massnahme gilt für Gesuchstellende um Aufenthaltsbewilligungen, Saisonarbeitskräfte und Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Sie soll bis Ende Dezember 2026 in Kraft bleiben.
Der Kanton führte das Verfahren nach dem Fall Roveredo ein. Betroffene Gesuchstellende müssen einen Strafregisterauszug einreichen, damit den Behörden bei der Prüfung der Gesuche zusätzliche Informationen vorliegen. Die Regelung gilt in einer Region mit engen täglichen Verbindungen über die schweizerisch-italienische Grenze hinweg, wo Arbeitnehmende, Einwohnende und Unternehmen regelmässig zwischen den Zuständigkeitsgebieten wechseln.
Mosca sagte, die Anpassung solle der Sicherheit und Prävention dienen. Er sagte zudem, der Kanton werde ihre Wirksamkeit, Praktikabilität und ihren Mehrwert Ende Jahr beurteilen. Die Überprüfung soll zeigen, ob das vorübergehende Verfahren nützliche Informationen liefert, ohne für Gesuchstellende und Arbeitgebende einen unnötigen administrativen Aufwand zu verursachen.
Die neue Pflicht ersetzt weder strafrechtliche Ermittlungen noch Gerichtsverfahren. Sie bietet den Migrationsbehörden bei der Prüfung von Bewilligungen eine zusätzliche Informationsquelle. Der Kanton muss weiterhin die rechtlichen Regeln für EU-/EFTA-Staatsangehörige anwenden und zwischen einem Gesuch um eine neue Bewilligung und dem Widerruf einer bestehenden Bewilligung unterscheiden. Der Fall Roveredo zeigt, wie selten Letzterer vorkommt, während die Massnahme in der Moesa verdeutlicht, wie Graubünden ein systematischeres Prüfverfahren erprobt.
Ein lokaler Fall mit nationalen Folgen
Der Bewilligungsentscheid fällt in eine Zeit, in der die Schweiz bis Ende 2026 eine nationale Strategie gegen die organisierte Kriminalität vorbereitet. Der Bund hat erklärt, dass die Schweiz zunehmend von organisierter Kriminalität betroffen sei und plant, einen gesamtschweizerischen Ansatz zu beschliessen. Die Reaktion Graubündens in der Region Moesa ist ein Beispiel auf Kantonsebene dafür, wie die Behörden ihre administrativen Kontrollen verschärfen, während diese umfassendere Strategie ausgearbeitet wird.
Die Massnahmen auf nationaler und kantonaler Ebene wirken auf unterschiedlichen Ebenen. Eine Strategie des Bundes kann gemeinsame Prioritäten für Strafverfolgung und Prävention festlegen. Das vorübergehende Verfahren Graubündens betrifft konkret Informationen, die bei Gesuchen um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen erhoben werden. Keine der beiden Massnahmen ändert etwas an der Zuständigkeit der Strafgerichte für Verurteilungen oder im Rahmen von Strafverfahren angeordnete Ausweisungen.
Für Einwohnende und Arbeitgebende in der Region Moesa sind die unmittelbaren Auswirkungen verfahrensbezogen. Einige EU-/EFTA-Gesuchstellende, Saisonarbeitskräfte und Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen bis Ende Dezember 2026 einen Strafregisterauszug einreichen. Ende Jahr wird der Kanton prüfen, ob die zusätzliche Überprüfung in der Praxis einen Mehrwert gebracht hat.
Die vier Bewilligungen in Roveredo sind bereits rechtskräftig widerrufen, weil keine Beschwerde eingereicht wurde. Der Fall wird weiterhin in die Debatte darüber einfliessen, wie die Schweiz mit Verdachtsfällen organisierter Kriminalität umgeht und dabei den rechtlichen Schutz des Aufenthaltsrechts Rechnung trägt. Die nächste Bewährungsprobe wird sein, ob das vorübergehende Überprüfungssystem Graubündens Informationen liefert, die die Behörden konsequent und rechtmässig nutzen können.