Sport
Schweizer Parlament will Geschlechterquoten in Sportverbänden abschaffen
Der Nationalrat hat dafür gestimmt, die kürzlich eingeführte Anforderung an eine ausgewogene Geschlechtervertretung in Schweizer Sportverbänden aufzuheben. Der Artikel beleuchtet die politischen Argumente zur Vertretung, den ursprünglichen Zweck der Regelung und mögliche Folgen einer Aufhebung für Swiss Olympic und die nationalen Sportverbände.

Der Nationalrat stimmte am 15. September 2026 mit 109 zu 81 Stimmen dafür, eine erst vor drei Jahren eingeführte Regel zur Geschlechtervertretung abzuschaffen. Der Antrag von Stefanie Heimgartner von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei zielt auf die Vorgabe, dass in den Leitungen von Swiss Olympic sowie nationalen Sportverbänden und -organisationen jedes Geschlecht mindestens 40 Prozent vertreten sein muss.
Die Abstimmung hebt die Regel nicht unmittelbar auf. Sie zeigt, dass der Nationalrat die Vorschrift abgeschafft sehen will, und leitet die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens ein. Die Massnahme ist bereits zu einer Prüfung dafür geworden, wie die Schweizer Sportinstitutionen geführt werden sollen und ob die Vertretung zu den ethischen Standards des Landes für den Sport gehört.
Die Regierung führte die Vorgabe 2023 ein. Sie sah Ausnahmen für Verbände vor, die das Ziel nicht erreichen konnten, und trug damit der unterschiedlichen Zusammensetzung verschiedener Sportarten Rechnung. Dennoch begründete die Regel eine gemeinsame Erwartung für das nationale Sportsystem.
Die Debatte geht nun über die Zusammensetzung von Leitungsorganen hinaus. Swiss Olympic und die Verbände müssen die parlamentarische Diskussion verfolgen und gleichzeitig im bestehenden Rahmen weiterhin das Wohl der Athletinnen und Athleten, die Führung sowie die öffentliche Rechenschaftspflicht gewährleisten.
Die 40-Prozent-Regel im Überblick
Das 40-Prozent-Ziel wurde 2023 als Teil eines umfassenderen Katalogs ethischer Grundsätze für den Schweizer Sport eingeführt. Die Vorgabe gilt für die Leitung von Swiss Olympic, dem Dachverband des Schweizer Sports, sowie für nationale Verbände und andere Sportorganisationen.
Die Grundsätze betreffen auch den Schutz von Athletinnen und Athleten vor Gewalt und Missbrauch innerhalb von Verbänden. Dadurch erhält die Quotendebatte einen breiteren institutionellen Kontext. Die Regel wurde nicht als eigenständige arbeitsrechtliche Massnahme vorgestellt. Sie war Teil der Standards, die von Organisationen erwartet werden, die Verantwortung für Athletinnen und Athleten, Wettkämpfe und nationale Sportstrukturen tragen.
Die Vorschrift erlaubt Ausnahmen, wenn ein Verband das Ziel nicht erreichen kann. Aus der Quelle geht nicht hervor, wie viele Organisationen solche Ausnahmen genutzt haben oder wie viele Leitungsorgane die Schwelle derzeit erfüllen. Sie hält jedoch fest, dass die Regelung für Sportarten mit sehr unterschiedlichen Beteiligungsmustern gelten sollte.
Wird das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, würde eine Aufhebung den verbindlichen Richtwert aus diesem ethischen Rahmen entfernen. Die Abstimmung im Nationalrat setzt Swiss Olympic und die nationalen Verbände deshalb unter Druck, darzulegen, wie sie einen fairen Zugang zu Führungspositionen ohne eine formelle Vorgabe in den Regeln fördern würden.
Das Schwinger-Beispiel prägt die Quotendebatte
Stefanie Heimgartner stützte ihre Argumentation auf die Zusammensetzung einzelner Sportarten und verwies auf einen Verband mit rund 90 Prozent männlichen Mitgliedern. Ihr Beispiel war der Schweizerische Schwingerverband, den sie anführte, um zu argumentieren, dass eine einheitliche Quote im Widerspruch zur Mitgliederbasis einer bestimmten Sportart stehen könne.
Heimgartner sagte, Frauenquoten im Sport seien «realitätsfern». Ihrer Ansicht nach sollten Verbände Frauen aus eigener Initiative gezielt fördern, statt einer verbindlichen Vertretungsvorgabe unterworfen zu sein. Damit liege die Verantwortung für Veränderungen bei den Leitungsorganen der jeweiligen Sportart und deren Mitgliedern.
Das Argument spiegelt die praktischen Unterschiede zwischen den Schweizer Sportarten wider. Ein Verband, dessen Mitglieder überwiegend männlich sind, könnte Schwierigkeiten haben, bei einem festen Ziel genügend Kandidatinnen zu finden. Die Regelung erkennt dieses Problem bereits mit Ausnahmen für Organisationen an, die die Schwelle von 40 Prozent nicht erreichen können.
Die Abstimmung im Nationalrat zeigt, dass das Ausnahmesystem den politischen Streit nicht beigelegt hat. Gegnerinnen und Gegner von Quoten wollen die Verpflichtung selbst abschaffen. Aus der verfügbaren Quelle gehen weder die Gründe einzelner Ratsmitglieder für ihre Ablehnung des Aufhebungsantrags hervor, noch enthält sie Angaben zum derzeitigen Frauenanteil in den Leitungspositionen der Schweizer Verbände. Diese Lücken werden wichtig sein, wenn das Parlament darüber berät, was die Regel ersetzen soll.
Swiss Olympic steht vor einer Entscheidung zur Führung
Die vorgeschlagene Aufhebung würde Swiss Olympic und den nationalen Verbänden mehr Spielraum bei der Besetzung von Führungspositionen lassen. Heimgartner ist der Ansicht, Sportorganisationen könnten Frauen auch ohne verpflichtende Schwelle gezielt fördern. Das könnte freiwillige Ziele, Rekrutierungsprogramme oder Änderungen der internen Führung umfassen, doch die Quelle nennt keinen Ersatzplan.
Für die Verbände ist die unmittelbare Herausforderung institutioneller Art. Sie müssten erklären, wie sie Vorstandsmitglieder auswählen, den Kreis möglicher Kandidatinnen und Kandidaten erweitern und Fortschritte messen würden, falls die 40-Prozent-Vorgabe wegfällt. Auch Swiss Olympic müsste die Erwartungen in Sportarten mit sehr unterschiedlichen Mitgliederprofilen und Organisationsgepflogenheiten koordinieren.
Die Verknüpfung der Regelung mit ethischen Grundsätzen macht die Folgen umfassender als eine einzelne Prozentzahl. Diese Grundsätze sollen Athletinnen und Athleten vor Gewalt und Missbrauch schützen und Übergriffe innerhalb von Verbänden verhindern. Mit der Abstimmung im Nationalrat wird die Vorgabe zur Vertretung innerhalb desselben Rahmens überprüft.
Nichts in der Quelle deutet darauf hin, dass die Schutzbestimmungen für Athletinnen und Athleten zusammen mit der Quote aufgehoben würden. Der parlamentarische Antrag betrifft die Geschlechtervertretung in Leitungsorganen. Diese Unterscheidung wird für Schweizer Sportorganisationen wichtig sein, wenn sie kommunizieren, was sich ändert, was bestehen bleibt und wie sie eine gute Führung nachweisen wollen.
Der Schweizer Sport wartet auf den nächsten Gesetzgebungsschritt
In der nächsten Phase wird sich zeigen, ob der Schweizer Sport einen messbaren Standard für die Vertretung beibehält oder die Entscheidung wieder den einzelnen Verbänden überlässt. Der Nationalrat hat den Aufhebungsantrag mit deutlichem Mehr, 109 zu 81 Stimmen, angenommen. Aus der Quelle geht jedoch weder hervor, wie eine allfällige weitere parlamentarische Abstimmung ausgegangen ist, noch wann die Regelung enden könnte.
Bis das Verfahren voranschreitet, bleibt der Rahmen von 2023 für Swiss Olympic und die nationalen Sportorganisationen massgebend. Er legt ein Ziel von 40 Prozent Geschlechtervertretung fest und erlaubt Ausnahmen, wenn eine Organisation es nicht erreichen kann. Die Debatte hat nun zwei konkurrierende Führungsansätze sichtbar gemacht: einen gemeinsamen nationalen Richtwert oder freiwillige Massnahmen, die sich an den Mitgliedern und dem Kandidatenpool der jeweiligen Sportart orientieren.
Das Ergebnis wird beeinflussen, wie Verbände über die Zusammensetzung ihrer Führung berichten und wie sie künftige Ernennungen begründen. Es könnte auch die politische Debatte über die Vertretung in anderen Schweizer Institutionen beeinflussen. Ein separater Bericht von Swissinfo vom April 2026 untersuchte die Auswirkungen von Quoten für Verwaltungsräte von Unternehmen, doch bei der Abstimmung über den Sport geht es um einen anderen Regelungsrahmen.
Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben eine Auseinandersetzung über die Rolle des Staates in der Führung des Sports eröffnet. Swiss Olympic und die nationalen Verbände werden verfolgen, ob das Parlament das Ziel aufhebt, beibehält oder ein neues Modell zur Förderung von Frauen in Führungspositionen verlangt.