Justiz
Zürcher Prozess dreht sich um die Schuldfähigkeit des mutmasslichen Täters
In Zürich hat ein Prozess gegen einen 25-jährigen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, 2024 drei Kindergartenkinder mit einem Messer verletzt zu haben. Im Zentrum steht die Frage, ob eine schwere psychotische Störung seine Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs beeinträchtigt hat.

Im Herbst 2024 wurden drei Kinder schwer verletzt. Der mutmassliche Täter erschien am Donnerstag, 17. September 2026, vor einem Zürcher Gericht, als das Verfahren wegen mehrfach versuchten Mordes begann.
Beim Beschuldigten handelt es sich um einen 25-jährigen Chinesen, der zum Zeitpunkt des mutmasslichen Angriffs Student war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Gruppe von Kindergartenkindern gezielt mit einem Messer angegriffen und besonders skrupellos gehandelt zu haben. Im Verfahren geht es um die Verletzungen, die drei Kinder in einer Zürcher Kindertagesstätte erlitten.
Bei der Eröffnung des Prozesses rückte der psychische Zustand des Beschuldigten deutlich in den Fokus. Auf die Frage, in welchem Zustand er sich zum Zeitpunkt des Angriffs befunden habe, sagte er dem Gericht, er sei «von Sinnen» gewesen. Er beschrieb, dass er sich in einer eigenen Welt befunden habe und nicht aus ihr habe entkommen können.
Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, weil das Gericht sowohl die mutmassliche Gewalttat als auch die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt prüfen muss. Ein psychiatrisches Gutachten hält fest, dass er an einer schweren psychotischen Störung litt. Das Gutachten wird im Prozess überprüft, unter anderem durch die Befragung der sachverständigen Person, die es erstellt hat. Die Beurteilung des Gerichts wird zeigen, welche Bedeutung die psychiatrischen Erkenntnisse für die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Schweizer Recht haben.
Psychiatrische Erkenntnisse prägen die Verhandlung zur Schuldfähigkeit
Das psychiatrische Gutachten stellt die Schuldfähigkeit ins Zentrum des Falls. Es hält fest, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des mutmasslichen Angriffs an einer schweren psychotischen Störung litt. Damit ergibt sich für das Zürcher Gericht eine zentrale Untersuchungsfrage.
Das Gericht muss das Gutachten zusammen mit den Aussagen des Beschuldigten, den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und den weiteren Beweisen im Verfahren würdigen. Das Gutachten allein entscheidet den Fall nicht. Die zuständige sachverständige Person soll im weiteren Prozessverlauf Fragen beantworten. So können die Richterinnen und Richter sowie die Parteien die Diagnose und ihre Bedeutung für das Verhalten des Beschuldigten prüfen.
Diese Prüfung wird sich auf den Zeitraum rund um den mutmasslichen Messerangriff im Herbst 2024 konzentrieren und nicht auf eine allgemeine Beschreibung der psychischen Gesundheit des Mannes. Mit seiner Aussage schilderte der Beschuldigte dem Gericht seine eigene Sicht auf diese Zeit. Er sagte, er sei von der gewöhnlichen Realität losgelöst gewesen und habe die «Welt», in der er sich befunden habe, nicht verlassen können.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterdessen vorsätzliches Handeln und besondere Skrupellosigkeit vor. Diese Vorwürfe und die psychiatrischen Erkenntnisse müssen gemeinsam beurteilt werden. Im Verfahren stehen damit zwei eng miteinander verbundene Fragen im Raum: Was geschah in der Kindertagesstätte, und was konnte der Beschuldigte zum Zeitpunkt des mutmasslichen Angriffs verstehen oder steuern?
Die verletzten Kinder stehen im Zentrum des Falls
Bei dem mutmasslichen Angriff wurden drei Kinder an einem Ort verletzt, der mit täglicher Betreuung und Routine verbunden ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, eine Gruppe von Kindergartenkindern mit einem Messer gezielt angegriffen zu haben. Er habe vorsätzlich und besonders skrupellos gehandelt. Laut der von Keystone-SDA vorgelegten Fallzusammenfassung wurden die Kinder schwer verletzt.
Das Ausgangsmaterial nennt die Kinder nicht und enthält keine weiteren medizinischen Angaben. Der Schutz ihrer Privatsphäre bleibt im Verlauf des Prozesses ein wichtiger Gesichtspunkt, insbesondere weil sie zum Zeitpunkt des mutmasslichen Angriffs minderjährig waren. Die öffentliche Berichterstattung konzentriert sich auf das Gerichtsverfahren, die Anklagepunkte und die für den psychischen Zustand des Beschuldigten relevanten Beweise.
Der mutmassliche Vorfall erklärt auch, weshalb das Verfahren für Zürich über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. In einer Kindertagesstätte verlassen sich Familien darauf, dass Mitarbeitende und Institutionen die kleinen Kinder tagsüber schützen. Das Gericht wird die Ereignisse von 2024 untersuchen, ohne dem Entscheid vorzugreifen.
Die Darstellung des Beschuldigten wird an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der psychiatrischen Beurteilung gemessen. Das Gericht wird die für das Gutachten verantwortliche sachverständige Person anhören. Die Parteien erhalten Gelegenheit, die Beweise infrage zu stellen oder zu präzisieren. In der ersten Berichterstattung wurde kein Urteil erwähnt.
Aussagen der sachverständigen Person prägen den weiteren Prozess
Im weiteren Prozessverlauf wird die sachverständige Person befragt. Ihre Aussagen dürften dem Gericht die ausführlichste Beurteilung der im psychiatrischen Gutachten beschriebenen schweren psychotischen Störung und ihres Zusammenhangs mit dem mutmasslichen Verhalten ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen. Ihre Darstellung beschreibt einen vorsätzlichen Angriff, bei dem der Beschuldigte besonders skrupellos gehandelt habe. Die Position der Verteidigung wird anhand der Aussagen des Beschuldigten und der Beweise zu seinem psychischen Zustand behandelt. Die Eröffnungsverhandlung machte die unterschiedlichen Linien des Prozesses sichtbar, klärte sie aber nicht abschliessend.
Für Zürich lenkt das Verfahren die Aufmerksamkeit auf die Verantwortung von Gerichten, Staatsanwaltschaften und psychiatrischen Fachpersonen, wenn schwere Gewalt und psychische Erkrankungen zusammentreffen. Schweizer Gerichte müssen ihre Schlussfolgerungen auf die im Verfahren vorgelegten Beweise stützen, einschliesslich Aussagen, die von den Parteien geprüft werden können.
Die nächsten Verfahrensschritte werden klären, wie die sachverständige Person den Zustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt des mutmasslichen Angriffs beurteilt und wie das Gericht diese Erkenntnisse im Verhältnis zu den übrigen Beweismitteln gewichtet. Im verfügbaren Bericht wird kein Zeitplan für ein Urteil genannt. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben die Vorwürfe Vorwürfe, und die drei verletzten Kinder stehen weiterhin im Zentrum der menschlichen Folgen des Falls.