Recht
Zürich setzt umstrittenes Rottweiler-Verbot trotz Rechtsmitteln in Kraft
Neue Einschränkungen für die Haltung von Rottweilern treten im Kanton Zürich trotz mehrerer rechtlicher Anfechtungen und einer Petition mit 12'000 Unterschriften gegen die Massnahme in Kraft.

Der Entscheid ist in Zürich gefallen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Kanton offiziell ein striktes Verbot für Rottweiler, ungeachtet einer Reihe von Rechtsmitteln, die in letzter Minute eingereicht wurden. Das Verwaltungsgericht Zürich hat bestätigt, dass die neuen Vorschriften trotz des laufenden Gerichtsverfahrens nun geltendes Recht sind. Die Rechtsmittel wurden nicht mit aufschiebender Wirkung versehen. Damit ist das Verbot sofort in Kraft, ungeachtet des laufenden Rechtsstreits.
Das Gericht kann den Entscheid der Kantonsregierung künftig noch aufheben, doch vorerst setzen die Behörden ihn mit voller Überzeugung um. Dadurch entsteht eine prekäre rechtliche Grauzone: Das Gesetz wird mit voller Konsequenz angewendet, obwohl seine Rechtmässigkeit von Gegnerinnen und Gegnern angefochten wird. Die Botschaft des Kantons ist unmissverständlich: Massnahmen für die öffentliche Sicherheit werden nicht durch bürokratische Verzögerungen aufgehalten. Diese sofortige Umsetzung ist eine deutliche Verschärfung im Umgang der Schweizer Kantone mit Vorschriften zu gefährlichen Hunden. Sofortige Prävention erhält Vorrang vor einer langwierigen rechtlichen Prüfung.
Öffentlicher Unmut: Tausende wehren sich gegen das pauschale Verbot
Den Behörden wurden beeindruckende 12'000 Unterschriften übergeben. Sie stehen für eine massive Welle des öffentlichen Widerstands gegen eine Massnahme, die Kritikerinnen und Kritiker als kurzsichtig bezeichnen. Die Gegnerinnen und Gegner des Verbots geben nicht kampflos auf. Sie argumentieren, die Gesetzgebung setze am falschen Ende der Leine an. Einigkeit herrscht unter den Befürwortenden dieser Haltung darüber, dass das Problem nicht bei der Rasse, sondern bei den Halterinnen und Haltern liege. Die kantonale Exekutive hätte ihrer Ansicht nach strengere Anforderungen einführen sollen, etwa verpflichtende Ausbildungskurse und häufigere Kontrollen, statt ein pauschales Verbot zu erlassen.
Diese starke Mobilisierung der Bevölkerung macht eine tiefe Kluft zwischen der Kantonsregierung und den Tierschutzbefürwortenden sichtbar. Die Petition steht für mehr als die Anliegen von Hundefreundinnen und Hundefreunden. Sie zeigt eine breitere Debatte über individuelle Verantwortung und staatliche Eingriffe. Während die Regierung das Risiko durch ein Verbot der Rasse beseitigen will, sehen Tausende Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz darin eine übermässige Einmischung, die die Ursache aggressiven Tierverhaltens nicht angeht. Die hohe Zahl der Unterschriften zeigt, dass das Thema weit über den Kreis der Rottweiler-Halterinnen und -Halter hinaus auf Widerhall gestossen ist.
Sicherheit zuerst: Die Angriffe als Auslöser des Verbots
Auslöser für diese einschneidende Gesetzgebung waren keine theoretischen Überlegungen, sondern konkrete, brutale Vorfälle. Ende 2024 ereigneten sich zwei separate, besorgniserregende Angriffe mit Rottweilern. Sie erschütterten die Bevölkerung und zwangen die Regierung zum Handeln. Bei den Vorfällen in Adlikon Ende Oktober und in Winterthur Anfang Dezember wurden auch besonders verletzliche Kinder verletzt. Die Angriffe lösten grosse Besorgnis um die öffentliche Sicherheit aus.
Laut der Kantonsregierung beruht der Entscheid auf den körperlichen Eigenschaften der Rasse: Ihre Grösse und die Kraft ihres Bisses könnten katastrophale Verletzungen verursachen. Die jüngsten Angriffe gaben den Ausschlag dafür, dass die Politik von einer Regulierung zu einem Verbot überging. Die Behörden argumentieren, das Risiko für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder, sei schlicht zu hoch. Mit dem Verweis auf diese konkreten, tragischen Vorfälle begründet die Regierung ihre umstrittene Politik mit der unabdingbaren Pflicht, die Bevölkerung vor körperlichen Verletzungen zu schützen.
Strenge Auflagen: Die Zukunft der 350 Rottweiler im Kanton Zürich
Für die Halterinnen und Halter der rund 350 Rottweiler, die derzeit im Kanton Zürich registriert sind, wird sich das Leben bald drastisch verändern. Ab 2025 dürfen keine neuen Hunde mehr angeschafft werden. Bereits bestehende Halterinnen und Halter müssen jedoch nicht mit einer sofortigen Beschlagnahmung rechnen, sofern sie sich durch die neuen bürokratischen Anforderungen arbeiten. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss nun eine spezielle Bewilligung beantragen, um ihn behalten zu dürfen. Das Verfahren dürfte streng sein.
Entscheidend ist, dass jeder einzelne der 350 Hunde eine obligatorische Wesensprüfung absolvieren muss. Mit dieser Prüfung soll das potenzielle Risiko des Tieres für die Gesellschaft beurteilt werden. Es steht viel auf dem Spiel: Besteht der Hund die Prüfung, darf er bleiben; fällt er durch, können die Folgen schwerwiegend sein. Diese Übergangsregelung erlaubt es, bestehende Hunde zu behalten, doch sie werden genau überprüft. Die Zeiten einer unkomplizierten Haltung sind vorbei: Wer in Zürich einen Rottweiler hält, muss dies nun rechtlich begründen und fachlich bestätigen lassen.
Die Verbotsliste wird länger: Eine Geschichte der Null-Toleranz
Zürich ist für strenge Massnahmen zur Kontrolle der Hundehaltung bekannt. Der Rottweiler ist lediglich die jüngste Rasse auf einer wachsenden Verbotsliste, die den Null-Toleranz-Ansatz des Kantons gegenüber potenziell gefährlichen Tieren widerspiegelt. Seit 2010 ist die Haltung von American Bull Terriern, Pitbull Terriern und American Staffordshire Terriern strikt verboten. Mit der Aufnahme des Rottweilers wird das Netz weiter gespannt. Dies deutet darauf hin, dass die Behörden bereit sind, die Definition «gefährlicher Rassen» anhand von Vorfallsdaten auszuweiten.
Dieser historische Kontext ist wichtig, um die aktuelle Lage zu verstehen. Zürich hat sich bei der Kontrolle der Tierhaltung als einer der strengsten Kantone der Schweiz etabliert. Die Entwicklung vom Verbot terrierartiger Rassen bis zur Aufnahme des Rottweilers zeigt eine konsequente politische Linie: Ist die öffentliche Sicherheit gefährdet, zieht die Regierung ein Verbot einer Regulierung vor. Während die Liste wächst, fragen sich Hundehalterinnen und Hundehalter im ganzen Kanton, welche Rasse als Nächstes ins Visier der Gesetzgebung geraten könnte.