Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Zürcher Angreifer hätte laut Behörden bereits vor Jahren ausgeschafft werden sollen

Der Kosovare, der für einen kürzlichen antisemitischen Angriff in Zürich verantwortlich ist, hätte sich nach Ansicht des Migrationsamts des Kantons nicht mehr in der Schweiz aufhalten dürfen. Die Behörden erklären, dass langwierige Gerichtsverfahren seine Ausschaffung verzögert hätten. Dies hat eine Debatte über die Wirksamkeit des Schweizer Migrationsrechts und des Justizsystems ausgelöst.

Zürcher Angreifer hätte laut Behörden bereits vor Jahren ausgeschafft werden sollen
AISWI swissinfo.ch

Ein gravierendes Versagen des Schweizer Justizsystems hat Zürich erschüttert. Der 40-jährige Kosovare, der für einen brutalen antisemitischen Angriff am Montag verantwortlich ist, hätte sich gar nicht erst auf den Schweizer Strassen bewegen dürfen. In einer erschütternden Enthüllung bestätigte das Migrationsamt des Kantons Zürich am Donnerstag, dass die Ausschaffung des Mannes bereits vor Jahren vorgesehen war. Wegen eines blockierten Gerichtsverfahrens blieb er jedoch im Land. Das ist nicht bloss ein Versehen, sondern ein entscheidendes Vollzugsversagen, das zu Gewalt geführt hat.

Die Behörden müssen sich nun mit der Tatsache auseinandersetzen, dass dieser Angriff hätte verhindert werden können. Das Migrationsamt erklärte unmissverständlich, es habe «jahrelang alles in seiner Macht Stehende» unternommen, um den Mann wegzuweisen. Die Diskrepanz zwischen Absicht und Umsetzung hat jedoch eine gefährliche Lücke im Vollzug des Migrationsrechts offengelegt. Obwohl der Angreifer keine Niederlassungsbewilligung hatte und wie ein Schatten im System lebte, gelang es dem Staatsapparat nicht, seine Wegweisung abzuschliessen. So konnte sich eine bekannte Gefahr zu körperlicher Gewalt gegen ein Mitglied der jüdischen Gemeinschaft steigern.

Bürokratische Blockade: Kanton gegen Bundesgericht

Das Schwarze-Peter-Spiel hat begonnen und legt ein zerrüttetes Verhältnis zwischen kantonalem Vollzug und eidgenössischer Aufsicht offen. Während die Zürcher Behörden auf die Wegweisung drängten, verhinderte das Bundesverwaltungsgericht diesen Schritt und ordnete eine «vorläufige Aufnahme» durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) an. Dieser gerichtliche Entscheid machte die Bemühungen des Kantons faktisch zunichte und verschaffte dem Angreifer einen rechtlichen Schutz, der jahrelang bestehen blieb.

Dieses bürokratische Tauziehen schuf ein Schlupfloch von der Grösse eines Gerichtssaals. Erst jetzt ist das SEM zum Schluss gekommen, dass die vorläufige Aufnahme erloschen ist, eine Erkenntnis, die für das Opfer zu spät kommt. Berichten zufolge hatte der Angreifer die Schweiz kurzzeitig verlassen, war dann aber zurückgekehrt und erneut in eine rechtliche Grauzone geraten. Das Migrationsamt hat versprochen, ihn «sobald der Entscheid rechtskräftig ist» wegzuweisen. In der Öffentlichkeit klingt dieses Versprechen jedoch wenig überzeugend. Der zeitliche Ablauf zeichnet das Bild eines Justizsystems, das Verfahrensverzögerungen über die öffentliche Sicherheit stellt und gefährliche Personen auf unbestimmte Zeit in der Schwebe lässt.

Der Angriff: Hass auf Zürcher Strassen

Am Montag kam es zu einem Gewaltausbruch, als der Angreifer am helllichten Tag einen orthodoxen jüdischen Mann attackierte. Der Angriff war keine zufällige Auseinandersetzung, sondern ein Hassverbrechen, das von tief verwurzeltem Antisemitismus genährt wurde. Selbst als die Polizei dem 40-Jährigen Handschellen anlegte, stiess er weiterhin antisemitische Beschimpfungen aus und bestätigte damit die ideologische Motivation der Tat. Das Opfer kam mit Prellungen davon. Dies war allein dem mutigen Eingreifen von Zürcherinnen und Zürchern zu verdanken.

Passantinnen und Passanten zögerten nicht. In einem Zeichen von Zivilcourage griffen Augenzeugen körperlich ein und zogen den Angreifer vom Opfer weg, bevor die Polizei eintraf. Diese sofortige Reaktion der Öffentlichkeit steht in starkem Kontrast zu den langsam mahlenden Rädern der Justiz. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft beantragt, und das Zwangsmassnahmengericht berät derzeit darüber. Der Angreifer war der Polizei zwar bekannt, hatte aber keine Vorstrafen wegen vergleichbarer Hassverbrechen. Das deutet auf eine Eskalation hin, die die Behörden trotz seines prekären rechtlichen Status nicht vorhergesehen hatten.

Öffentliche Empörung und politische Folgen

Die politischen Folgen liessen nicht lange auf sich warten und fielen heftig aus. Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch verurteilte die Tat deutlich und erklärte: «Alle müssen gegen Antisemitismus Stellung beziehen.» Der Stadtrat zeigte sich tief betroffen über die «feige Tat» und betonte, dass das jüdische Kultur- und Religionsleben in der grössten Stadt der Schweiz sichtbar und sicher bleiben müsse.

Worte des Mitgefühls stossen jedoch auf die öffentliche Frustration über das Versagen des Rechtswegs. Dieser Vorfall zwingt die Schweiz, sich unangenehmen Fragen zur Wirksamkeit ihrer Ausschaffungsgesetze zu stellen. Wenn eine Person, die kein Bleiberecht hat, lange genug im Land bleiben kann, um ein Hassverbrechen zu begehen, ist das System kaputt. Während der Angreifer darauf wartet, dass seine Wegweisung rechtskräftig wird, fordert die Stadt mehr als blosse Verurteilungen. Sie verlangt die Garantie, dass die rechtlichen Schlupflöcher, die gefährliche Straftäter schützen, endgültig geschlossen werden.