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Swiss Observer

Schweizer Parlament will Handel mit tierquälerisch erzeugtem Pelz einschränken

Das Schweizer Parlament hat eine Gesetzesvorlage unterstützt, die Einfuhren und Handel mit Pelz einschränken soll, der mit grausamen Methoden gewonnen wurde. Bevor sie in Kraft treten kann, muss der Nationalrat noch geringfügige Differenzen bereinigen.

Schweizer Parlament will Handel mit tierquälerisch erzeugtem Pelz einschränken
AISWI swissinfo.ch

Mit einem Stimmenverhältnis von 43 zu 1 ist die Schweiz der Einschränkung von Pelz, der mit grausamen Methoden gewonnen wurde, einen Schritt näher gekommen. Am 15. September 2026 stimmte der Ständerat Änderungen am Tierschutzgesetz zu, die die Einfuhr und den Handel mit solchem Pelz und Pelzprodukten einschränken würden. Es gab keine Enthaltungen.

Der Entscheid folgt auf die Zustimmung des Nationalrats in der Herbstsession 2025. Für die Vorlage steht im Nationalrat noch ein Verfahrensschritt an: Er muss zwei Differenzen bei nebensächlichen Punkten bereinigen. Eine davon betrifft den Titel der neuen Gesetzesbestimmungen. Der endgültige Wortlaut entscheidet darüber, wann die Vorlage ihrem Inkrafttreten näherkommen kann.

Der Vorschlag ist der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative mit dem Titel «Ja zu einem Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte». Die Initiative verlangt ein direktes Importverbot für Produkte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstossen würde. Der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats empfehlen, die Initiative abzulehnen. Sie verweisen auf Bedenken im Zusammenhang mit internationalen Handelsregeln.

Für Konsumentinnen und Konsumenten würde der vorgeschlagene Rahmen stärker darauf abstellen, wie Pelz auf den Schweizer Markt gelangt und wie seine Herstellung dokumentiert ist. Für Händler würde damit eine Rechtsordnung geschaffen, die auf anerkannten Zertifizierungen und der Aufsicht des Bundes beruht.

Ständerat belässt Zertifizierungen unter Bundesaufsicht

Mit 40 zu 2 Stimmen entschied sich der Ständerat dafür, die Zuständigkeit für Zertifizierungen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu belassen. Die Frage hatte die Ständerätinnen und Ständeräte gespalten, als sie darüber berieten, wie die Schweiz Pelz und Pelzprodukte überprüfen soll, die nach den neuen Regeln zugelassen sind.

Der Entwurf des Bundesrats überträgt die Zuständigkeit für Zertifizierungen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerats hatte einen anderen Weg vorgeschlagen: Der Schweizerischen Akkreditierungsstelle sollte die Zuständigkeit dafür übertragen werden, zu entscheiden, ob Zertifizierungsstellen anerkannt werden. Dieser Vorschlag scheiterte im Rat.

Der Ständerat hielt somit am Vorschlag des Bundesrats fest. Der Entscheid fiel mit 40 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Damit erhält der Bund eine klare Rolle im System, das das Parlament aufbaut. Die Gesetzgebung muss jedoch noch vom Nationalrat bereinigt werden, der die verbleibenden Differenzen ausräumen muss.

Zertifizierungen werden für den Vollzug zentral sein. Die Behörden benötigen Unterlagen, die belegen können, dass eingeführter Pelz die im Schweizer Recht festgelegten Bedingungen erfüllt. Auch Detailhändler und Importeure müssen wissen, welche Stellen gültige Zertifizierungen ausstellen können und wie diese Dokumente geprüft werden. Im Ausgangsmaterial sind weder die künftigen Zertifizierungskriterien noch der Zeitplan für Kontrollen oder die Sanktionen festgelegt. Diese Einzelheiten werden für Unternehmen wichtig sein, sobald das Gesetz seine endgültige Form erreicht hat.

Tierschutzorganisationen kritisieren Gegenvorschlag

Tierschutzorganisationen warnten, der Gegenvorschlag könnte die Kampagne für ein direktes Importverbot schwächen. Ihre Kritik kam vor der Abstimmung im Ständerat und richtete sich gegen die praktischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung des Tierschutzgesetzes.

Die Volksinitiative verlangt ein Verbot von Pelzprodukten, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst. Sie ist weiterhin beim Parlament hängig, doch der Ständerat hat seinen Entscheid vertagt, bis der indirekte Gegenvorschlag fertig ausgearbeitet ist. Der Bundesrat und eine Mehrheit des Nationalrats haben den Stimmberechtigten empfohlen, die Initiative abzulehnen. Sie verwiesen auf mögliche Probleme mit dem Handelsrecht.

Damit laufen zwei Prozesse parallel. Das Parlament bringt eine Gesetzgebung voran, die den Handel durch Regeln zu grausamer Tierhaltung und Zertifizierungen einschränken würde. Gleichzeitig muss es entscheiden, wie es auf die Initiative reagiert, die ein direkteres Verbot fordert. Der Ständerat wird seine endgültige Position zur Initiative festlegen, nachdem die noch offenen Differenzen der Vorlage bereinigt sind.

Die rechtliche Unterscheidung hat praktische Folgen. Eine gesetzliche Einschränkung, die auf Zertifizierungen beruht, könnte Importeuren einen Weg zur Einhaltung der Vorschriften eröffnen. Ein direktes Verbot könnte ein umfassenderes Verbot von Produkten bedeuten, die mit Praktiken verbunden sind, welche die Schweiz nicht zulässt. Der endgültige Wortlaut des Parlaments wird bestimmen, wie diese Ansätze zusammenspielen und wie viel Ermessensspielraum die Bundesbehörden erhalten.

Nationalrat muss letzte Differenzen bereinigen

Der Nationalrat muss nun zwei Differenzen bereinigen, bevor die Pelzregeln Gesetz werden können. Die verbleibenden Fragen werden als nebensächlich beschrieben. Dennoch muss der Gesetzgebungsweg abgeschlossen werden, der mit der Zustimmung des Nationalrats im Jahr 2025 begann.

Der Ständerat hat den Inhalt der Massnahme bereits mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen. Zudem hat er die Alternative der Kommissionsmehrheit zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen abgelehnt und damit die vom Bundesrat vorgeschlagene Rolle des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beibehalten. Der Nationalrat muss diese Punkte prüfen und mit dem Ständerat einen endgültigen Text vereinbaren.

Anschliessend muss das Parlament noch das Verfahren zur Volksinitiative abschliessen. Der Ständerat hat seinen Entscheid zur Initiative an den Abschluss des Gegenvorschlags geknüpft. Der Bundesrat und die Mehrheit der Nationalratsmitglieder empfehlen derzeit die Ablehnung, weil sie Bedenken zum Handelsrecht haben.

Die Schweiz präsentiert sich bereits als Land mit strengen Tierschutzregeln. Die vorgeschlagene Pelzgesetzgebung würde diese Politik auf die Einfuhr- und Verkaufskette ausweiten, in der Schweizer Standards Auswirkungen auf im Ausland hergestellte Produkte haben können. Die Folgen hängen vom endgültigen Gesetzeswortlaut, vom Zertifizierungssystem und davon ab, wie Zoll und Bundesbehörden die Regeln durchsetzen. Der nächste Entscheid des Parlaments wird diesen Rahmen festlegen.