Gesundheitswesen
Schweiz überarbeitet System zur Abgabe von Antibiotika
Die Schweizer Regierung kündigt weitreichende Änderungen am Rahmen für die Abgabe von Antibiotika an, um Resistenzen zu bekämpfen. Damit vollzieht sie einen bedeutenden Kurswechsel in der Gesundheitspolitik.

Die Schweiz erklärt der stillen Pandemie der Antibiotikaresistenzen den Kampf. In einem entschiedenen Schritt beauftragte der Bundesrat am 25. Juni das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Rahmenbedingungen für die Abgabe von Arzneimitteln zu überarbeiten. Die Botschaft ist klar: Die Zeit der freizügigen Abgabe von Antibiotika ist vorbei. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine administrative Anpassung, sondern um einen entscheidenden Eingriff zum Schutz der Wirksamkeit der modernen Medizin.
Die Regierung warnt ausdrücklich: «Jedes Mal, wenn Antibiotika eingesetzt werden, können sich resistente Bakterien entwickeln.» Diese biologische Realität erfordert einen entschlossenen politischen Kurswechsel. Indem die Schweiz die Ursache, die übermässige Verfügbarkeit von Medikamenten, angeht, positioniert sie sich an der Spitze eines verantwortungsvollen Umgangs mit Arzneimitteln. Es steht viel auf dem Spiel: Mit der Zunahme von Resistenzen drohen Standardbehandlungen wirkungslos zu werden. Die Weisung des Bundesrats soll diese Entwicklung aufhalten und sicherstellen, dass diese lebensrettenden Medikamente auch künftigen Generationen wirksam zur Verfügung stehen. Diese Initiative markiert einen Wendepunkt in der Schweizer Gesundheitspolitik: Die langfristige Sicherheit der öffentlichen Gesundheit erhält Vorrang vor kommerzieller Bequemlichkeit.
Die Epidemie der unpassenden Packungsgrössen
Die Zahlen sind alarmierend. In der Schweiz entspricht die verschriebene Menge an Antibiotika in 30 bis 50 Prozent der Fälle nicht der Packungsgrösse des Herstellers. Diese systembedingte Ineffizienz zwingt Patientinnen und Patienten dazu, deutlich mehr Medikamente zu kaufen, als für ihre Behandlung nötig sind. So wird eine fünftägige Standardbehandlung, für die zehn Tabletten benötigt werden, oft mit einer Packung zu 20 Tabletten abgegeben. Dadurch bleibt in den Hausapotheken im ganzen Land ein gefährlicher Überschuss zurück.
Diese Diskrepanz fördert bei Patientinnen und Patienten eine gefährliche «mehr ist besser»-Haltung. Der Bundesrat hat diesen Überschuss als einen der Hauptgründe für die unsachgemässe Anwendung ausgemacht. Wenn Patientinnen und Patienten sich mit übrig gebliebenen Tabletten selbst behandeln, beschleunigen sie unbeabsichtigt die Entwicklung resistenter Superkeime. Dieser strukturelle Mangel in der Lieferkette ist nicht nur verschwenderisch, sondern untergräbt aktiv die öffentliche Gesundheit. Indem das aktuelle System den Verkauf überschüssiger Einheiten zulässt, trägt es zum Verlust der Wirksamkeit von Antibiotika bei. Die Massnahmen der Regierung zielen auf genau diese Schwachstelle ab und sollen die Lücke zwischen Verschreibung und Packungsgrösse ein für alle Mal schliessen.
Präzise Abgabe wird vorgeschrieben
Präzision wird zum neuen Standard. Um den Kreislauf aus Verschwendung und Resistenzen zu durchbrechen, hat der Bundesrat die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Abgabe von Antibiotika in Teilmengen angeordnet. Die Weisung ist eindeutig: «Die Abgabe von Antibiotika in Einzel- oder Teilmengen ... stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nur die Menge an Antibiotika erhalten, die sie tatsächlich benötigen.» Das bedeutet, dass Apotheken künftig Grosspackungen aufteilen müssen, um genau die verschriebene Anzahl abzugeben.
Diese Massnahme setzt gleichzeitig bei zwei wichtigen Punkten an. Erstens verhindert sie, dass sich ungebrauchte Medikamente in Schweizer Haushalten ansammeln, und senkt damit direkt das Risiko der Selbstmedikation und von Resistenzen. Zweitens entlastet sie die Lieferkette. Wenn keine unnötigen Tabletten mehr abgegeben werden, kann die Schweiz die Verschwendung von Antibiotika deutlich verringern und Engpässen bei Medikamenten entgegenwirken. Das BAG wurde beauftragt, den Entwurf bis Ende 2026 in die Vernehmlassung zu schicken. Damit steht ein klarer Zeitplan für diesen Wandel fest. Die Zeit der Einheitsverpackungen geht zu Ende. An ihre Stelle tritt ein System, das die medizinische Notwendigkeit höher gewichtet als die logistische Einfachheit.
Differenzierte Regeln und weitere Anwendungsbereiche
Im komplexen Schweizer Gesundheitswesen setzt die Regierung auf einen pragmatischen und differenzierten Ansatz. Während die Einzelabgabe für Apotheken obligatorisch wird, bleibt sie für Arztpraxen freiwillig. Diese Unterscheidung berücksichtigt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von öffentlichen Apotheken und der Ärzteschaft. So soll das System funktionsfähig bleiben, ohne den praktizierenden Ärztinnen und Ärzten eine unangemessene Belastung aufzuerlegen.
Die Überarbeitung der Abgabe von Antibiotika könnte jedoch erst der Anfang sein. Der Bundesrat hat angekündigt, auch die Möglichkeit einer Einzelabgabe von anderen Medikamenten als Antibiotika zu prüfen. Damit öffnet sich der Weg für eine umfassende Modernisierung des Umgangs mit Arzneimitteln in der Schweiz. Im Mittelpunkt steht vorerst der dringende Kampf gegen bakterielle Resistenzen. Der hier geschaffene Präzedenzfall könnte jedoch das gesamte Modell der Medikamentenabgabe grundlegend verändern. Während in den nächsten zwei Jahren die Rechtsgrundlage ausgearbeitet wird, muss sich der Gesundheitssektor auf eine Zukunft einstellen, in der Präzision und Effizienz nicht nur erwünscht, sondern gesetzlich vorgeschrieben sind.