kulturelles Erbe
Schweiz gibt altägyptische Totenmaske zurück
Die Schweiz hat eine altägyptische Grabmaske aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. zurückgegeben, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass sie illegal eingeführt worden war. Der Artikel erklärt, wie Zollbeamte das Objekt identifizierten, welche Regeln in der Schweiz für Kulturgüter gelten und welche Rolle das Land bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Antiquitäten spielt.

Eine ägyptische Grabmaske aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. wurde am 15. September 2026 nach Ägypten zurückgegeben, nachdem die Schweizer Behörden zum Schluss gekommen waren, dass sie illegal ins Land gelangt war. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider übergab das Objekt dem ägyptischen Botschafter an einer Zeremonie im Bernerhof in Bern.
Mit der Übergabe wird ein Fall abgeschlossen, der am Zollübergang Bardonnex im Kanton Genf begonnen hatte. Am 5. September 2022 meldete ein Transportunternehmen die Maske beim Passieren des Schweizer Zolls an. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stoppte die Einfuhr, nachdem bei den Beamten Zweifel am Objekt aufgekommen waren.
Daraufhin ging der Fall von der Grenzkontrolle zur fachlichen Prüfung über. Auf Ersuchen des Bundesamts für Kultur bestätigte ein Ägyptologe die Echtheit der Maske. Die Behörden fanden zudem Belege dafür, dass ihre Einfuhr gegen die Schweizer Kulturgüterbestimmungen verstiess.
Die Rückgabe macht die Bemühungen der Schweiz, den Transport von Antiquitäten durch ihr Hoheitsgebiet zu unterbinden, konkret sichtbar. Die Maske wurde nicht einfach als diplomatische Geste zwischen Regierungen übergeben. Sie wurde gestoppt, untersucht und im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt, bevor sie formell nach Ägypten zurückgegeben wurde.
Der Zoll deckt eine illegale Einfuhr auf
Die Ermittlungen begannen mit einer Zollanmeldung in Bardonnex. Der Entscheid des Transportunternehmens, die Maske anzumelden, gab den Schweizer Behörden die Möglichkeit, ihren Status zu prüfen, bevor sie ins Land gelangte. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit blockierte die Einfuhr, nachdem die Beamten misstrauisch geworden waren.
Dieser Eingriff zeigt, welche praktische Rolle der Schweizer Zoll beim Schutz des kulturellen Erbes spielt. Grenzbeamte klären nicht eigenständig die gesamte Geschichte jedes Objekts ab. Erfordert eine mutmassliche Antiquität eine fachliche Untersuchung, kann der Fall an das Bundesamt für Kultur und qualifizierte Fachleute weitergeleitet werden.
In diesem Fall bestätigte ein Ägyptologe die Echtheit der Maske. Dieser Befund war wichtig, weil das Alter und die kulturelle Bedeutung eines Objekts Einfluss auf die rechtlichen Vorschriften für seine Verbringung haben können. Die Behörden stellten anschliessend fest, dass die Einfuhr illegal war, und beschlagnahmten die Maske im Rahmen eines Strafverfahrens.
Das Quellenmaterial nennt weder den Transporteur noch den vorgesehenen Empfänger oder die genauen Belege, mit denen die illegale Einfuhr der Maske nachgewiesen wurde. Diese Einzelheiten sind von den durch die Schweizer Behörden bestätigten Fakten zu unterscheiden. Klar ist die Abfolge: Anmeldung, Verdacht, Eingreifen des Zolls, fachliche Echtheitsprüfung und Strafverfahren. Die Reise des Objekts durch die Schweiz endete an der Grenze und nicht in einer Privatsammlung oder auf einem Handelsmarkt.
Ein bilaterales Abkommen schafft den rechtlichen Weg zurück
Die Schweiz und Ägypten arbeiten seit 2011 auf der Grundlage eines Kulturgüterabkommens zusammen. Die bilaterale Vereinbarung regelt die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückgabe von Kulturgütern und bietet den Behörden einen Rahmen für die Zusammenarbeit, wenn archäologisch bedeutende Objekte in der Schweiz auftauchen.
Das Abkommen ist Teil der umfassenderen Schweizer Kontrollen im Bereich der Kulturgüter. Seine Bedeutung zeigt sich besonders dann, wenn ein Objekt auf der Durchfuhr entdeckt, während eines Strafverfahrens beschlagnahmt oder als ohne erforderliche Rechtsgrundlage über eine Grenze verbracht erkannt wird. Die ägyptische Maske nahm diesen Weg, nachdem der Schweizer Zoll sie in Genf gestoppt hatte.
Dem Bundesamt für Kultur zufolge hat die Schweiz in den vergangenen 15 Jahren rund 80 Kulturgüter an Ägypten zurückgegeben. Diese Zahl ordnet die jüngste Übergabe in eine langjährige Zusammenarbeit ein, statt sie als Einzelfall zu behandeln.
Schweizer Behörden haben sich in der Vergangenheit auch in der Region Genf mit mutmasslichen ägyptischen Antiquitäten befasst. 2016 berichtete Swissinfo, dass Zollbeamte bei einer Inventarkontrolle im Genfer Freihafen ein Granitrelief unbekannter Herkunft entdeckt hatten. Daraufhin eröffnete die Genfer Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung. Die Fälle zeigen, weshalb Schweizer Häfen, Lagerhäuser und Grenzen für den internationalen Transport von Kulturgütern von Bedeutung sind.
Die Rückgabe stellt die Schweizer Kontrollen für Antiquitäten auf die Probe
Die Zeremonie in Bern bringt die Durchsetzung der Regeln und die Rückgabe in einem Bild zusammen. Die Schweiz ist ein wichtiger Knotenpunkt für den internationalen Transport, Handel und die Lagerung. Dadurch können Kulturgüter das Land durchqueren, selbst wenn ihre Eigentumsverhältnisse umstritten sind oder sie rechtswidrig ausgeführt wurden. Zollkontrollen und fachliche Untersuchungen klären, ob diese Objekte ihre Reise rechtmässig fortsetzen dürfen.
Die Rückgabe der Maske spiegelt auch eine breitere Debatte darüber wider, wie europäische Institutionen und Behörden mit Artefakten umgehen, die aus ihren Herkunftsländern entfernt wurden. Schweizer Museen und Sammlungen sind wegen Objekten unter die Lupe genommen worden, die mit Plünderungen aus der Kolonialzeit in Verbindung stehen, darunter Werke aus dem ehemaligen Königreich Benin. Diese Fälle haben unterschiedliche historische Hintergründe und werfen andere Rechtsfragen auf, doch gemeinsam ist ihnen die Forderung nach sorgfältiger Provenienzforschung und transparenten Entscheiden.
Für Ägypten bedeutet die jüngste Übergabe, dass ein archäologisches Objekt in das Land zurückkehrt, dessen antike Kultur es repräsentiert. Für die Schweiz ist der Fall ein Prüfstein für die Wirksamkeit der eingeführten Kontrollen und der mit ausländischen Regierungen aufgebauten Kooperationsmechanismen.
Das Bundesamt für Kultur erklärte, die Zeremonie solle das Engagement der Schweiz für die Bekämpfung des illegalen Transfers von Kulturgütern signalisieren. Künftige Fälle werden von derselben Handlungskette abhängen, die in Bardonnex zum Tragen kam: aufmerksame Zollkontrollen, fachliche Überprüfung, rechtliche Prüfung und eine dokumentierte Rückgabe.