Renten
Schweiz bereitet erste Auszahlung der 13. Altersrente vor
Die Schweiz zahlt im Dezember erstmals eine 13. monatliche Altersrente aus der AHV. Die durchschnittliche Zahlung wird auf rund CHF 1’580 geschätzt. Die Beträge variieren stark, je nach Beitragsgeschichte und danach, ob die Bezügerinnen und Bezüger in der Schweiz oder im Ausland leben.

Im Dezember 2026 zahlt die Schweiz erstmals eine zusätzliche monatliche AHV-Altersrente aus. Die durchschnittliche Zahlung dürfte rund CHF 1’580 betragen. Damit erhalten Millionen Rentnerinnen und Rentner zum Jahresende eine höhere Überweisung, während die Lebenshaltungskosten weiterhin die Haushaltsbudgets prägen.
Die Schätzung stützt sich auf die Rentenzahlen des Vorjahres. 2025 bezogen rund 2,6 Millionen Menschen eine Altersrente. Die durchschnittliche monatliche Zahlung betrug CHF 1’576. Die 13. Zahlung entspricht einem Zwölftel der Rente, die im laufenden Jahr bezogen wurde, wie eine Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.
Ob jemand Anspruch hat, hängt vom Status im Dezember ab. Anspruch hat, wer in diesem Monat eine Altersrente bezieht. Personen, die 2026 erstmals in Rente gingen, erhalten nur einen anteilsmässigen Betrag, entsprechend den Monaten, in denen sie Anspruch auf eine Rente hatten.
Die Auszahlung erfolgt über das bestehende AHV-System. Kinder- und Ergänzungsrenten sind davon ausgeschlossen. Die neue Zahlung ergänzt somit die Altersrente um eine spezifische Leistung, während andere Sozialversicherungszahlungen nicht Teil der Regelung sind.
Die Unterschiede nach Wohnort
Der Wohnort der Rentnerinnen und Rentner führt zu einem der grössten Unterschiede in den AHV-Zahlen. 2025 betrug die durchschnittliche monatliche Rente von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 1’969. Für Bezügerinnen und Bezüger im Ausland lag der Durchschnitt bei CHF 702.
Die Differenz ist weitgehend auf die Beitragsgeschichte zurückzuführen. Viele Personen, die ausserhalb der Schweiz eine Schweizer Rente beziehen, arbeiteten nur einen Teil ihrer Laufbahn in der Schweiz und weisen deshalb weniger Beitragsjahre auf. Die Schweizer Altersrenten richten sich stark nach der Dauer der Beitragszeit und dem Einkommen, auf dem Beiträge entrichtet wurden.
Die Gruppe im Ausland ist zahlenmässig gross, hat aber einen kleineren Anteil am Gesamtbetrag. 2025 wurde rund ein Drittel aller Renten ins Ausland ausbezahlt, doch machten diese Zahlungen nur 14% des gesamten Rentenbetrags aus. Schweizer Staatsangehörige und andere anspruchsberechtigte Personen in Nachbarländern und weiter entfernten Ländern werden die 13. Zahlung deshalb in sehr unterschiedlicher Höhe erhalten.
Der Durchschnittswert von CHF 1’580 ist ein nationaler Richtwert und kein einheitlicher Auszahlungsbetrag. Die individuellen Zahlungen richten sich weiterhin nach der Erwerbsbiografie, Beitragslücken, Rentenobergrenzen und dem Wohnort.
Die Regeln zum Zivilstand
Der Zivilstand kann darüber entscheiden, ob zwei Renten unter einer gemeinsamen Obergrenze zusammengefasst werden. Beziehen beide Partner eines Ehepaars eine Altersrente, ist der Gesamtbetrag häufig auf 150% der Maximalrente begrenzt. 2025 erhielten viele dieser Paare insgesamt zwischen CHF 1’500 und CHF 2’000.
Bei alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern war die Bandbreite deutlich grösser. Fast ein Drittel erhielt zwischen CHF 2’000 und CHF 2’500, während 24% wegen unvollständiger Beitragszeiten weniger als CHF 500 bezogen. Die Zahlen zeigen, weshalb eine Durchschnittszahl keinen Rückschluss auf die finanzielle Situation eines einzelnen Haushalts zulässt.
Die Daten weisen auch einen moderaten Unterschied zwischen den Geschlechtern aus. Frauen erhielten durchschnittlich CHF 1’630, Männer CHF 1’517. Ein Teil der Differenz ist laut der Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen auf den Verwitwetenzuschlag zurückzuführen, der die Altersrente von Personen erhöht, die ihre Ehepartnerin oder ihren Ehepartner verloren haben.
Nur 9% aller Bezügerinnen und Bezüger erhielten CHF 2’520 oder mehr. Die 13. Zahlung wird diese zugrunde liegenden Unterschiede abbilden, statt sie auszugleichen.
Mit unterschiedlichen Auszahlungen rechnen
Die Dezemberzahlung wird die gesamte Bandbreite der Alterseinkommen in der Schweiz in einem einzigen Monat sichtbar machen. Rentnerinnen und Rentner mit vollständiger Beitragszeit erhalten möglicherweise einen zusätzlichen Betrag nahe dem nationalen Durchschnitt. Wer dagegen Beitragslücken, eine kurze Versicherungszeit in der Schweiz oder eine plafonierte Ehepaarrente hat, erhält deutlich weniger.
Für Neurentnerinnen und Neurentner ist der Zeitpunkt entscheidend. Personen, die 2026 erstmals eine Altersrente bezogen haben, erhalten nicht den vollen zusätzlichen Monatsbetrag. Ihre Zahlung wird anteilsmässig nach der Zahl der Monate berechnet, in denen sie Anspruch auf die Rente hatten. Bereits pensionierte Personen, die im Dezember weiterhin anspruchsberechtigt sind, erhalten den vollen 13. Betrag, der an ihre aktuelle Rente geknüpft ist.
Die Reform führt eine jährliche Zahlung ein, ohne die Regeln zur Berechnung der ordentlichen AHV-Rente zu ändern. Beitragsjahre, Einkommen, Zivilstand, Verwitwetenzuschläge und die Unterscheidung zwischen ordentlichen und ergänzenden Leistungen bleiben entscheidend.
Die Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigen am klarsten, womit Haushalte rechnen können: 2025 betrug die durchschnittliche Monatsrente CHF 1’576, die individuellen Zahlungen variierten jedoch stark. Die erste Auszahlung im Dezember wird diese Unterschiede in der ganzen Schweiz und unter den Schweizer Rentenbezügerinnen und -bezügern im Ausland sichtbar machen.