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Swiss Observer

Schweiz legt neue Massnahmen zur Kontrolle der Zuwanderung aus der EU vor

Der Bundesrat legt Kriterien für mögliche vorübergehende Einschränkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU vor. Dies markiert einen deutlichen Wandel im Schweizer Umgang mit der Steuerung der Zuwanderung.

Schweiz legt neue Massnahmen zur Kontrolle der Zuwanderung aus der EU vor
AIThe Local Switzerland

In einer bedeutenden politischen Entwicklung hat der Bundesrat neue Kriterien für eine mögliche Begrenzung der Zuwanderung aus Ländern der Europäischen Union und der EFTA festgelegt. Die Ankündigung stellt einen sorgfältigen Ausgleich dar: Einerseits soll die für die Schweiz entscheidende Beziehung zur EU gewahrt bleiben, andererseits sollen die innenpolitischen Sorgen über die Auswirkungen der Zuwanderung berücksichtigt werden. Der neue Rahmen sieht eine «Schutzklausel» vor, die es der Schweiz erlauben würde, die Personenfreizügigkeit vorübergehend einzuschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, insbesondere bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen.

Zentrale Kriterien und Überwachungsmechanismen

Die neuen Kontrollmassnahmen stützen sich auf ein umfassendes Beobachtungssystem mit nationalen Indikatoren, darunter die Zuwanderungszahlen, die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Arbeitslosenquote und die Inanspruchnahme der Sozialhilfe. Überschreiten diese Indikatoren festgelegte Schwellenwerte, prüft der Bundesrat, ob die Schutzklausel aktiviert werden soll. Kantone, die einem besonderen Druck ausgesetzt sind, können eine regionale Anwendung von Einschränkungen beantragen. Justizminister Beat Jans bezeichnete den Mechanismus als «Notbremse», die eingesetzt werden könne, ohne die übergeordneten bilateralen Abkommen mit der EU zu gefährden.

Aktuelle Zuwanderungslage

In der Schweiz leben derzeit rund 2,4 Millionen ausländische Staatsangehörige. Die grösste Gruppe bilden Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten. Zu den grössten EU-Gemeinschaften gehören 338'000 Italienerinnen und Italiener, 323'000 Deutsche und 255'000 Portugiesinnen und Portugiesen. Diese Zahlen spiegeln die starke wirtschaftliche Anziehungskraft der Schweiz und ihren integrierten Arbeitsmarkt mit der EU wider. Der hohe Anteil von Menschen aus der EU unterstreicht, wie wichtig ausgewogene Zuwanderungspolitiken sind, die zugleich wirtschaftliches Wachstum und soziale Stabilität sichern.

Rechtlicher Rahmen und Beziehungen zur EU

Der neue Rahmen wahrt das Recht der Schweiz, Einschränkungen einseitig umzusetzen, auch ohne Zustimmung eines Schiedsgerichts. Solche Schritte könnten jedoch Gegenmassnahmen der EU auslösen, die andere Abkommen zum Binnenmarkt betreffen. Das System sieht eine Überprüfung durch den Gemischten Ausschuss sowie mögliche Schiedsverfahren vor. Zudem hat die Schweiz Ausnahmen von der EU-Richtlinie über die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger erreicht. Dazu gehört die Möglichkeit, Personen, die als sozialhilfeabhängig gelten oder voraussichtlich Lohndumping betreiben, eine Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Diese Massnahmen zeigen, wie sorgfältig die Schweiz ihre nationalen Interessen und internationalen Verpflichtungen gegeneinander abwägt.

Zeitplan der Umsetzung und nächste Schritte

Der Umsetzungsprozess beginnt mit einer öffentlichen Vernehmlassung, die für Juni 2025 angesetzt ist. Der Bund wird gemeinsam mit den Sozialpartnern und den kantonalen Behörden genaue Schwellenwerte für die Aktivierung der Schutzklausel festlegen. Das endgültige Gesetzespaket soll dem Parlament im Frühjahr 2026 vorgelegt werden. Dieses schrittweise Vorgehen ermöglicht eine umfassende Einbindung der Anspruchsgruppen und zugleich eine sorgfältige Umsetzung des neuen Systems. Der Zeitplan spiegelt das Bekenntnis der Schweiz zu einer transparenten und inklusiven Politikgestaltung im Bereich der Zuwanderung wider.