Politik
Bundesrat erklärt Teilnahme der Schweiz am EU-Migrationspakt für verpflichtend
Die Schweizer Regierung fordert eine obligatorische Teilnahme am reformierten Migrations- und Asylsystem der EU. Sie verweist auf die Verpflichtungen aus dem Schengen-Abkommen und auf die Notwendigkeit eines effizienteren Grenzmanagements.

Der Bundesrat hat offiziell erklärt, dass die Schweiz am reformierten Migrations- und Asylsystem der Europäischen Union teilnehmen muss. Diese obligatorische Teilnahme ergibt sich aus den Verpflichtungen der Schweiz als Unterzeichnerin der Schengen-/Dublin-Kooperationsabkommen. In seiner umfassenden Botschaft ans Parlament betont der Bundesrat, dass ein Beitritt zu dieser bedeutenden europäischen Initiative notwendig sei, um die Zusammenarbeit im Migrationsmanagement fortzusetzen.
Die Unterstützung des Bundesrats für den europäischen Pakt beruht auf der Überzeugung, dass ein koordiniertes Vorgehen bei den Herausforderungen der Migration entscheidend ist, damit das Grenzmanagement im Schengen-Raum wirksam bleibt.
Wichtige Bestandteile des Migrationspakts
Der EU-Pakt zu Migration und Asyl umfasst zehn verschiedene Texte. Fünf davon sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich. Zu den wichtigsten Zielen des Pakts gehören ein effizienteres europäisches Migrationssystem, eine bessere Krisenfestigkeit und inklusivere Asylverfahren.
Im Zentrum des Pakts steht die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement. Sie präzisiert die «Dublin-Kriterien», die festlegen, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylgesuchs zuständig ist. Der neue Rahmen sieht kürzere Fristen für die Klärung der Zuständigkeit vor und betont, dass die Verbindungen von Asylsuchenden zu bestimmten Dublin-Staaten berücksichtigt werden sollen.
Gesetzliche Änderungen und Anpassungen
Die Schweiz muss ihre Gesetzgebung erheblich anpassen, um die Anforderungen des neuen EU-Migrationspakts zu erfüllen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Umsetzung der überarbeiteten Eurodac-Verordnung. Sie erweitert die zentrale biometrische Datenbank der EU um Gesichtsbilder und Fingerabdrücke von Personen ab sechs Jahren. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
Auch neue Vorschriften zum Krisenmanagement müssen in den Schweizer Rechtsrahmen aufgenommen werden. Einige Bestimmungen, etwa das Grenzverfahren zur Rückführung abgewiesener Asylsuchender, sind für die Schweiz jedoch freiwillig.
Auswirkungen auf das Schweizer Grenzmanagement
Die Umsetzung des EU-Migrationspakts wird das Grenzmanagement der Schweiz erheblich beeinflussen. Für Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, wird ein neues Überprüfungsverfahren eingeführt. Dazu gehören obligatorische Identitätskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitskontrollen.
Das erweiterte Eurodac-System wird die Interoperabilität der Datenbanken verschiedener europäischer IT-Systeme verbessern. Dadurch kann die Schweiz Migrationsbewegungen wirksamer bewältigen und zugleich die Sicherheitsstandards an ihren Grenzen aufrechterhalten.