Justiz
Schweizer Parlament will Mord künftig ohne zeitliche Begrenzung strafverfolgen können
Das Parlament hat beschlossen, die Verjährungsfrist für Mord aufzuheben, und verweist dabei auf Fortschritte bei der DNA-Analyse. Die Massnahme muss noch in einer Schlussabstimmung der Bundesversammlung bestätigt werden.

Das Schweizer Parlament hat beschlossen, die Verjährungsfrist für Mord aufzuheben, womit sich das Land einem Rechtssystem nähert, in dem die Straftat unabhängig davon verfolgt werden kann, wie viel Zeit vergangen ist. Der Entscheid fiel am Mittwoch, 16. September 2026, nach jahrelangen Diskussionen zwischen den beiden Kammern.
Nationalrat und Ständerat hatten der Änderung bereits zugestimmt, und zwar im März 2025 beziehungsweise im März 2026. Anschliessend setzte sich eine Minderheit in der Rechtskommission des Ständerats dafür ein, an diesen früheren Entscheiden festzuhalten. Nun steht noch eine Schlussabstimmung in der Bundesversammlung an.
Der Vorschlag ist wichtig, weil er die Möglichkeit einer Strafverfolgung auch in Fällen wahren würde, in denen Ermittlerinnen und Ermittler entscheidende Beweise erst nach vielen Jahren finden. Die Zustimmung des Parlaments gibt der Reform eine klare Richtung, schliesst den Gesetzgebungsprozess aber noch nicht ab. Bis zur Schlussabstimmung gelten die bisherigen Regeln.
Die Massnahme geht auf den Kanton St. Gallen zurück, der 2019 eine Standesinitiative eingereicht hatte. Im Zentrum der Begründung standen Fortschritte in der Forensik und die Möglichkeit, alte Fälle mit Beweisen neu aufzurollen, die frühere Generationen nicht zuverlässig analysieren konnten.
DNA-Analyse treibt die Gesetzesänderung voran
Die Reform geht auf eine Initiative des Kantons St. Gallen aus dem Jahr 2019 zurück, mit der das Parlament aufgefordert wurde, den Fortschritten bei der DNA-Analyse Rechnung zu tragen. Der Kanton argumentierte, forensische Methoden könnten Ermittlerinnen und Ermittlern heute dabei helfen, Beweise noch lange nach einem Mord zu sichern und auszuwerten.
Diese Begründung spiegelt eine praktische Veränderung in der Strafverfolgung wider. Biologische Spuren, die an einem Tatort gesichert wurden, können an Bedeutung gewinnen, wenn Labors bessere Methoden zur Identifizierung und zum Vergleich von DNA entwickeln. Beweise, die einst kaum von Nutzen für die Ermittlungen waren, können Jahrzehnte später möglicherweise einen Fall stützen, wie in der parlamentarischen Debatte dargelegt wurde.
Die Quelle nennt keinen konkreten Fall, der die Initiative ausgelöst hätte, und macht auch keine Angaben zur Zahl der älteren Ermittlungen, die betroffen sein könnten. Die Gesetzesänderung wird somit mit den Ermittlungsmöglichkeiten begründet, nicht mit einem bestimmten Rückstand oder einer bestimmten Zahl von Fällen.
Die Standesinitiative aus St. Gallen gelangte in den Bundesprozess, nachdem der Kanton sie 2019 eingereicht hatte. Die spätere Zustimmung des Parlaments erfolgte nach wiederholten Abstimmungen und Beratungen in Kommissionen. Der Ablauf zeigt, wie eine kantonale Forderung das föderale System der Schweiz durchlaufen kann, von einer regionalen Initiative bis zu einer landesweiten Änderung des Strafrechts.
Jahrelange Debatte bringt die Vorlage in die Schlussphase
Der parlamentarische Weg dauerte mindestens sieben Jahre, von der Initiative aus St. Gallen im Jahr 2019 bis zur Zustimmung am 16. September 2026. Beide Kammern hatten sich bereits vor dem jüngsten Schritt für die Aufhebung ausgesprochen, doch Meinungsverschiedenheiten in der Rechtskommission des Ständerats hielten das Geschäft im Gesetzgebungsprozess.
Eine Minderheit in der Kommission setzte sich am Mittwoch erfolgreich dafür ein, dass das Parlament an den früheren Entscheiden von Ständerat und Nationalrat festhält. Damit konnten die beiden Kammern in der zentralen Frage auf einer Linie bleiben: Mord soll zu den Straftaten gehören, die in der Schweiz unverjährbar sind.
Der zeitliche Ablauf veranschaulicht auch den mehrstufigen Gesetzgebungsprozess des Landes. Eine Standesinitiative kann eine Debatte auf Bundesebene auslösen, die Positionen der Kommissionen können den Weg zur Einigung prägen, und beide Kammern müssen ihre Differenzen bereinigen, bevor ein Gesetz zur Schlussabstimmung gelangt. Der Prozess umfasste Entscheide im März 2025, März 2026 und im September 2026.
Die Zustimmung des Parlaments ist bedeutend, aber noch nicht der letzte rechtliche Schritt. Die Bundesversammlung muss noch ihre Schlussabstimmung durchführen. Die Quelle nennt weder den Zeitpunkt dieser Abstimmung noch, ob weitere Änderungen möglich sind.
Die Schlussabstimmung entscheidet über die Zukunft der Reform
Der nächste entscheidende Schritt ist die Schlussabstimmung in der Bundesversammlung. Stimmen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Vorlage zu, hebt die Schweiz die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung bei Mord auf. Damit können die Behörden Fälle auch nach Zeiträumen verfolgen, die eine Strafverfolgung derzeit ausschliessen. Die Änderung würde im ganzen Land gelten, auch für Fälle mit Bezug zu Kantonen wie St. Gallen.
Die unmittelbare Bedeutung liegt bei Ermittlungen, in denen Beweise erst spät auftauchen. Eine verbesserte DNA-Analyse kann Staatsanwaltschaften und Polizei dazu veranlassen, einen alten Fall wieder aufzunehmen oder voranzutreiben, wenn Material aus den ursprünglichen Ermittlungen noch vorhanden ist. Das Parlament hat auf diese technischen Möglichkeiten verwiesen, um die zeitlich unbegrenzte Strafverfolgung zu begründen.
Die verfügbaren Informationen nennen weder das Inkrafttreten der Reform noch Übergangsbestimmungen oder die Frage, ob sie auch für Straftaten gelten würde, die vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden. Diese Einzelheiten werden für Ermittlerinnen und Ermittler, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Familien, die ungeklärte Fälle verfolgen, wichtig sein. Im Ausgangsmaterial sind sie nicht geklärt.
Derzeit ist die Lage eindeutig: Nationalrat und Ständerat haben sich nach früheren Abstimmungen in den Jahren 2025 und 2026 geeinigt, während die Schlussabstimmung der Bundesversammlung noch aussteht. Das Schweizer Strafrecht steht somit vor einer bedeutenden Änderung, doch die Reform hat die letzte parlamentarische Hürde noch nicht genommen.