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Swiss Observer

Schweiz überwacht drei grosse Bedrohungen durch Tierseuchen

Die Schweizer Veterinärbehörden überwachen mit höchster Alarmbereitschaft die Lumpy-Skin-Krankheit, die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest. In einigen Kantonen wurden bereits vorbeugende Massnahmen umgesetzt.

Schweiz überwacht drei grosse Bedrohungen durch Tierseuchen
AISWI swissinfo.ch

Die Schweizer Veterinärbehörden kämpfen derzeit an mehreren Fronten gegen drei gewaltige virale Gegner. Diesen Sommer stand die drohende Gefahr von Tierseuchen im Mittelpunkt und versetzte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in höchste Alarmbereitschaft. Das Trio des Schreckens, die Lumpy-Skin-Krankheit, die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest, stellt die Schweizer Landwirtschaft vor eine der grössten Herausforderungen der jüngeren Geschichte.

Während die Afrikanische Schweinepest im Norden Italiens weiterhin lauert und die Südgrenze zu überschreiten droht, kommt der unmittelbare Druck von allen Seiten. Die Behörden beobachten die Lage nicht nur, sie mobilisieren ihre Kräfte. Da das Risiko einer Einschleppung bei Krankheiten wie der Lumpy-Skin-Krankheit als «hoch» eingestuft wird, setzt der Bund auf Früherkennung und rasches Handeln. Die Lage ist kritisch: Es handelt sich nicht bloss um mögliche Risiken, sondern um aktive biologische Bedrohungen, die sofortige und konsequente Massnahmen erfordern, um katastrophale wirtschaftliche Verluste für die Schweizer Landwirtschaft zu verhindern.

Lumpy-Skin-Krankheit: Der Feind vor den Toren

Die Bedrohung durch die Lumpy-Skin-Krankheit (ansteckende Knötchendermatitis) hat sich von einer theoretischen Möglichkeit zu einer konkreten Gefahr entwickelt. Nach einem bestätigten Ausbruch in Savoyen, Frankreich, steht die Krankheit nun vor der Schweizer Grenze. Um die Grenzen zu schützen, wurden in einer entschlossenen Massnahme bereits Tausende Rinder in den Frontkantonen Genf, Waadt und Wallis geimpft.

«Die Krankheit hat Italien und Frankreich erreicht. Bisher gibt es in der Schweiz keine Fälle, doch das Risiko einer Einschleppung ist hoch», warnt das BLV. Der wichtigste Überträger, Insekten, kennt keine Grenzen. Ohne Gegenmassnahmen ist eine Einschleppung der Krankheit daher nahezu sicher. Diese Impfkampagnen sind nicht bloss vorsorglich, sondern bilden eine dringend benötigte Schutzbarriere, um den Schweizer Viehbestand zu schützen. Die Krankheit hat Schweizer Gebiet zwar noch nicht erreicht, doch die Nähe des Ausbruchs in Savoyen hat eine Abwehrmobilisierung ausgelöst, wie sie in der Veterinärmedizin in Friedenszeiten selten zu sehen ist.

Blauzungenkrankheit: Über 3000 Fälle

Während die Lumpy-Skin-Krankheit von aussen droht, wütet die Blauzungenkrankheit bereits in den Tierbeständen. Die Zahlen sind erschreckend: Bis zum 1. August war die Zahl der Infektionen mit dem virulenten Serotyp 3 (BTV-3) auf über 3000 bestätigte Fälle angestiegen. Dies ist ein dramatischer Anstieg gegenüber den ersten Fällen dieses Stamms im vergangenen Jahr. Zudem wurden 242 Fälle des Serotyps 8 registriert. Das zeichnet ein düsteres Bild einer weit verbreiteten Ansteckung in mehr als 20 Kantonen.

Die durch Gnitzen übertragene Krankheit verursacht schweres Leiden und führt zu Fieber, Entzündungen und Totgeburten. Bei Rindern sinkt häufig die Milchproduktion stark, während die Auswirkungen auf Schafe besonders verheerend sind. Das BLV hat sich klar geäussert: «Die Impfung ist die einzige wirksame Präventionsmassnahme.» Die Einführung der Impfungen stösst jedoch auf logistische Hürden: Impfstoffe, die gegen die neuen Stämme zugelassen sind, dürften erst gegen Jahresende breit verfügbar sein. Die Landwirte müssen sich derzeit damit auseinandersetzen, dass ihr Vieh von einem unsichtbaren, durch die Luft übertragenen Feind angegriffen wird.

Gesetzesrevision beschleunigt die Abwehr

Angesichts dieser biologischen Angriffe reagiert die Schweizer Politik mit beispielloser Geschwindigkeit. Im Bewusstsein, dass Bürokratie die Biosicherheit nicht behindern darf, hat der Bundesrat eine wichtige Gesetzesänderung vorgeschlagen. Sie ermächtigt das BLV, bei Tierseuchenausbrüchen befristete Marktzulassungen für Tierarzneimittel zu erteilen und damit die üblichen langwierigen Zulassungsverfahren zu umgehen.

Diese Gesetzesänderung ist unerlässlich. Bis vor Kurzem gab es in der Schweiz keine zugelassenen Impfstoffe gegen die spezifischen zirkulierenden Blauzungen-Serotypen. Die Behörden mussten deshalb auf Notfallvereinbarungen mit Swissmedic zurückgreifen. Die neue Rechtsgrundlage, gegen die es während der bis Juli dauernden Vernehmlassung keine Einwände gab, soll fallweise Notlösungen durch einen dauerhaften und robusten Rahmen ersetzen. Diese rechtliche Flexibilität ist nicht nur im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit entscheidend, sondern auch angesichts der drohenden Lumpy-Skin-Krankheit und einer möglichen künftigen Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die Afrikanische Schweinepest. Die Schweiz rüstet sich rechtlich und medizinisch für einen langfristigen Kampf gegen Tierseuchen.