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Swiss Observer

Schweiz schreibt Deklaration schmerzhafter Eingriffe bei tierischen Produkten vor

Ab Juli 2025 müssen in der Schweiz Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn Tiere bei ihrer Produktion schmerzhafte Eingriffe erdulden mussten. Betroffen sind unter anderem Foie gras, Fleisch und Milchprodukte.

Schweiz schreibt Deklaration schmerzhafter Eingriffe bei tierischen Produkten vor
AISWI swissinfo.ch

In einem wegweisenden Schritt für den Tierschutz hat die Schweiz ein neues obligatorisches Kennzeichnungssystem angekündigt. Lebensmittel müssen damit gekennzeichnet werden, wenn Tiere bei ihrer Produktion schmerzhafte Eingriffe erdulden mussten. Das Gesetz tritt im Juli 2025 in Kraft. Mit dieser Pioniergesetzgebung positioniert sich die Schweiz als Vorreiterin für Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten sowie für den Tierschutz in der Lebensmittelindustrie.

Geltungsbereich und Umsetzung

Die neue Gesetzgebung umfasst ein breites Spektrum an tierischen Produkten, darunter Fleisch, Eier, Milch und Spezialitäten wie Foie gras. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Produzentinnen und Produzenten deklarieren, ob Tiere während der Produktion ohne Betäubung schmerzhafte Eingriffe erdulden mussten. Der Bund hat eine zweijährige Übergangsfrist festgelegt, damit sich die Branche anpassen kann. Die Regelung gilt auch für importierte Produkte und erfasst damit alle Lebensmittel tierischen Ursprungs auf dem Schweizer Markt.

Betroffene Produkte und Eingriffe

Die Deklarationspflicht betrifft insbesondere Produkte von Tieren, an denen Eingriffe wie das Enthornen von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen der Schnäbel von Hühnern sowie die Gewinnung von Froschschenkeln ohne Betäubung vorgenommen wurden. Bei Foie gras, die für ihre umstrittene Herstellungsmethode bekannt ist, müssen die damit verbundenen schmerzhaften Eingriffe ausdrücklich deklariert werden. Zudem verbietet die Gesetzgebung die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die mit grausamen Methoden hergestellt wurden.

Auswirkungen auf Branche und Handel

Die neuen Vorschriften bedeuten eine erhebliche Veränderung für Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Importeure und Detailhändler in der Schweiz. Unternehmen müssen ihre Verpackungs- und Kennzeichnungssysteme an die neuen Anforderungen anpassen. Die zweijährige Übergangsfrist soll den Betrieben genügend Zeit geben, die nötigen Änderungen umzusetzen und gleichzeitig ihre Handelsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Die Gesetzgebung könnte internationale Handelsmuster beeinflussen, insbesondere bei Produkten wie Foie gras und Pelzwaren.

Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und Transparenz

Diese wegweisende Gesetzgebung verschafft Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bisher unerreichte Transparenz bei der Auswahl ihrer Lebensmittel. Dank der vorgeschriebenen klaren Deklaration schmerzhafter Produktionsverfahren können sie fundierte Entscheidungen treffen, die ihren persönlichen Werten und ethischen Überlegungen entsprechen. Die Massnahme widerspiegelt das Engagement der Schweiz für den Tierschutz und die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und könnte einen neuen Standard für Transparenz bei Lebensmitteln in Europa und darüber hinaus setzen.