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Swiss Observer

Stalking ist in der Schweiz künftig strafbar

Das Schweizer Parlament hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Stalking unter Strafe stellt. Dies ist ein bedeutender Fortschritt beim Schutz von Betroffenen vor Belästigung.

Stalking ist in der Schweiz künftig strafbar
AISWI swissinfo.ch

Stalking ist in der Schweiz nun offiziell strafbar. Damit enden Jahre der rechtlichen Unklarheit im Umgang mit obsessiver Belästigung. Am Donnerstag hat das Schweizer Parlament mit einem einstimmigen Beschluss entschieden, den Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Dies ist ein historischer Erfolg für den Schutz von Betroffenen. Der Ständerat gab mit einer einstimmigen Abstimmung den Anstoss und signalisierte damit null Toleranz gegenüber der psychischen Zermürbung, die Stalking kennzeichnet. Das Gesetz schliesst eine wichtige Lücke im Schweizer Recht und definiert ein Verhalten konkret, das bisher nur schwer wirksam strafrechtlich verfolgt werden konnte.

Die Dringlichkeit dieses Entscheids kann kaum überschätzt werden. Indem Stalking ausdrücklich als Straftat benannt wird, sendet der Bund eine deutliche Botschaft: Das obsessive Eindringen in das Privatleben ist keine Grauzone mehr, sondern eine strafbare Handlung. Die endgültige Zustimmung am 19. Juni 2025 ist der Abschluss intensiver politischer Verhandlungen. Damit entspricht die Schweiz nun strengeren internationalen Standards für persönliche Sicherheit und den Schutz vor Belästigung. Die Zeit der Straflosigkeit für beharrliche Belästiger ist offiziell vorbei.

Betroffene müssen die Strafverfolgung in Gang setzen

Das Gesetz ist ein Erfolg, doch der Weg zur Strafverfolgung legt die Verantwortung für das Tätigwerden klar bei den Betroffenen. Gemäss der endgültigen Fassung müssen sie einen formellen Strafantrag stellen, damit ein Verfahren eingeleitet wird. Die Behörden verfolgen solche Fälle nicht automatisch. Dieser Entscheid fiel nach einem heftigen Ringen im Parlament. Der Nationalrat, der sich für eine automatische Strafverfolgung eingesetzt hatte, insbesondere in Fällen im häuslichen Umfeld, gab schliesslich gegenüber dem Ständerat und dem Bundesrat nach, um die Verabschiedung der Vorlage sicherzustellen.

Die Begründung für diese Vorgabe ist pragmatisch, stellt aber hohe Anforderungen. Der Parlamentarier Philippe Nantermod unterstrich die Realität dieser komplexen Fälle und sagte: «Das Argument, dass die vollständige Mitwirkung der betroffenen Person erforderlich ist, um die begangene Straftat nachzuweisen, wurde einstimmig akzeptiert.» Ohne die aktive Mitwirkung der betroffenen Person ist es rechtlich heikel, die subjektive und oft subtile Art des Stalkings nachzuweisen. Der Staat stellt nun zwar das Schwert der Justiz bereit, doch führen muss es die betroffene Person selbst.

Belästigung hinter verschlossenen Türen bekämpfen

Das neue Gesetz nimmt eine beunruhigende Realität direkt in den Blick: Stalking kommt am häufigsten dort vor, wo sich Betroffene am sichersten fühlen sollten, in Ehe- und Paarbeziehungen. In der parlamentarischen Debatte wurde hervorgehoben, dass obsessive Belästigung häufig zwischen Partnerinnen und Partnern oder ehemaligen Partnerinnen und Partnern vorkommt. So werden Wohnungen zu Gefängnissen der Überwachung und Angst. Bislang konnten Täterinnen und Täter im häuslichen Umfeld mangels eines spezifischen Stalking-Tatbestands rechtliche Schlupflöcher ausnutzen und ihr Verhalten oft als blosse Beziehungskonflikte darstellen.

Mit der Verankerung dieses Tatbestands erkennt die Schweiz die Schwere obsessiver Belästigung an, unabhängig davon, in welcher Beziehung die angreifende Person zur betroffenen Person steht. Umstritten bleibt jedoch, dass auch in Ehefällen ein Strafantrag erforderlich ist. Befürworterinnen und Befürworter einer automatischen Strafverfolgung argumentierten, dadurch würden misshandelte Ehepartnerinnen und Ehepartner entlastet. Der endgültige Kompromiss stellt jedoch die Notwendigkeit von Aussagen der betroffenen Person als Beweismittel in den Vordergrund. Das Gesetz zwingt die Schweiz zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den Grenzen der Privatsphäre und den toxischen Dynamiken, die sich hinter verschlossenen Türen halten können.

Ein klarer Wandel in der Schweizer Justiz

Diese umfassende Gesetzesrevision markiert einen klaren Wandel in der Schweizer Justiz. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen sich bei Stalking nicht länger auf ein Flickwerk aus Tatbeständen wie Nötigung oder Missbrauch von Fernmeldeanlagen stützen. Die ausdrückliche Aufnahme von Stalking ins Strafgesetzbuch gibt den Strafverfolgungsbehörden die gezielten Mittel an die Hand, um einzugreifen, bevor die Belästigung in körperliche Gewalt mündet. Sie bestätigt das Leid Tausender Menschen, denen bisher gesagt wurde, ihre Peinigerinnen und Peiniger bewegten sich technisch gesehen im Rahmen des Gesetzes.

Mit dem Beginn der Umsetzung muss sich der Fokus nun auf die Information der Öffentlichkeit richten. Betroffene müssen wissen, dass das Gesetz sie schützt, aber auch verstehen, dass sie einen Strafantrag stellen müssen. Dies ist ein Wendepunkt für die Bürgerrechte in der Schweiz und zeigt, dass sich das Rechtssystem weiterentwickeln kann, um den Herausforderungen moderner sozialer Beziehungen gerecht zu werden. Die Botschaft an Stalkerinnen und Stalker ist nun unmissverständlich: Ihr Verhalten ist strafbar, und der Schweizer Staat ist bereit, es strafrechtlich zu verfolgen.