Gesundheitswesen
Schweiz führt Videopflicht für Sterbetourismus ein
Der Kanton Solothurn führt eine beispiellose Regelung ein, wonach assistierte Suizide von ausländischen Staatsangehörigen per Video dokumentiert werden müssen. Damit sollen die Kosten für den Staat gesenkt werden.

Mit einer wegweisenden Massnahme hat der Kanton Solothurn eine obligatorische Videodokumentation für assistierte Suizide von ausländischen Staatsangehörigen eingeführt. Die beispiellose Regelung wurde mit einer Vereinbarung mit der Sterbehilfeorganisation Pegasos umgesetzt und markiert eine bedeutende Veränderung im Umgang der Schweiz mit Fällen von assistiertem Suizid. Das Video muss klar zeigen, dass die betroffene Person die letzte Handlung selbst ausführt. Es dient als eindeutiger Beleg für die Selbstverabreichung, eine zentrale rechtliche Voraussetzung bei assistierten Suiziden in der Schweiz.
Finanzielle Auswirkungen
Die neue Regelung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen sowohl für den Kanton als auch für Personen, die einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Bisher kostete jeder Fall mit einer ausländischen Staatsangehörigen oder einem ausländischen Staatsangehörigen den Kanton Solothurn rund CHF 3'000 an Ermittlungskosten. Mit der neuen Vereinbarung sind diese Kosten auf CHF 1'000 bis 2'000 pro Fall gesunken. Sie werden nun der Sterbehilfeorganisation und letztlich der Person, die das Angebot in Anspruch nimmt, verrechnet. Die Gesamtkosten für einen assistierten Suizid belaufen sich einschliesslich dieser neuen Anforderungen auf rund CHF 10'000 pro Person.
Auswirkungen auf Familien und Abläufe
Die neue Regelung hat das Erleben trauernder Familien deutlich verbessert. Bisher unterbrach die Anwesenheit von Ermittlungsteams den Abschied und verursachte in einer ohnehin schwierigen Zeit zusätzlichen emotionalen Stress. Pegasos zufolge können Familien dank des neuen Systems in diesen intimen Momenten ihre Privatsphäre wahren, ohne durch sofortige behördliche Ermittlungen gestört zu werden. Der Leichnam wird nun zur Untersuchung an das Institut für Rechtsmedizin der Stadt Basel überführt. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht und gleichzeitig die notwendige Aufsicht gewährleistet.
Aktuelle Zahlen und Prognosen
In der Schweiz nehmen jährlich mehr als 1'700 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und über 500 ausländische Staatsangehörige Angebote für assistierten Suizid in Anspruch. Fachleute gehen davon aus, dass sich diese Zahlen bis 2035 verdoppeln werden. Das unterstreicht die wachsende Bedeutung effizienter und nachhaltiger Abläufe. Die steigende Nachfrage hat die Kantone dazu veranlasst, nach innovativen Lösungen für die Bearbeitung der Fälle und einen wirksamen Ressourceneinsatz zu suchen.
Reaktionen und Herausforderungen in den Kantonen
Während das Solothurner Modell in der ganzen Schweiz grosse Aufmerksamkeit erregt hat, ringen andere Kantone weiterhin mit den Ermittlungskosten und der Zuteilung von Ressourcen. Frühere Versuche, diese Kosten zu vermeiden, stiessen auf rechtliche Hindernisse, denn die Schweizerische Strafprozessordnung schreibt Ermittlungen bei aussergewöhnlichen Todesfällen vor. Einige Kantone konnten die Kosten durch Gespräche mit Sterbehilfeorganisationen senken. Solothurns Modell der Videodokumentation ist hinsichtlich der Kostenübernahme jedoch einzigartig. Organisationen wie Exit Deutsche Schweiz wenden ein, dass diese Lösung die finanzielle Belastung für Personen erhöht, die Sterbehilfe am Lebensende in Anspruch nehmen möchten.