Recht
Schweiz führt mit Gesetzesreform Möglichkeit zum Privatkonkurs ein
Der Bundesrat stellt ein neues Rechtsverfahren vor, das hoch verschuldeten Personen einen Weg zur Entschuldung eröffnet. Damit wird das Schweizer Konkursrecht grundlegend geändert.

Die Schweiz sprengt die Fesseln lebenslanger Verschuldung. Jahrzehntelang bedeutete finanzielles Scheitern im Alpenland eine lebenslange Strafe. Anders als andere westliche Demokratien bot die Schweiz zahlungsunfähigen Personen keinen rechtlichen Ausweg: Wer Geld schuldete, schuldete es für immer, unabhängig davon, ob er oder sie zahlen konnte. Diese drakonische Zeit geht zu Ende. Der Bundesrat hat eine historische Gesetzesrevision vorgestellt und bietet hoffnungslos überschuldeten Personen damit endlich eine «Reset-Taste».
Das ist ein gewaltiger Wandel in der Schweizer Rechtsprechung. Bislang blieben Personen ohne Aussicht auf Rückzahlung dauerhaft finanziell gelähmt und wurden oft bis an ihr Lebensende von Gläubigern verfolgt. Mit dem neuen Verfahren wird das Konzept des Privatkonkurses eingeführt, eine zweite Chance, die bisher rechtlich unmöglich war. Indem die Regierung anerkennt, dass eine lebenslange Haftung weder Schuldnern noch Gläubigern nützt, richtet sie das Schweizer Recht stärker auf einen pragmatischen und auf Wiedereingliederung ausgerichteten Umgang mit finanziellem Scheitern aus.
Die stille Krise: 6 % in den roten Zahlen
Erstaunliche 6 % der Schweizer Bevölkerung sind derzeit von Zahlungsausfällen betroffen. Hinter der Fassade des Schweizer Wohlstands verbirgt sich eine düstere Realität: Hunderttausende Einwohnerinnen und Einwohner stecken in einer Abwärtsspirale fest, aus der es bisher keinen Ausweg gab. Das ist nicht bloss eine Finanzkennzahl, sondern ein sozialer Notstand. Nach einem Zahlungsausfall löst der wachsende Druck oft einen Dominoeffekt aus, der zu Abhängigkeit von Sozialhilfe, einer gravierenden Verschlechterung der Gesundheit und dem vollständigen Ausbleiben von Steuerzahlungen führt.
Die menschlichen Kosten lassen sich nicht beziffern, die wirtschaftlichen hingegen schon. Diese Menschen, die von der Wirtschaft ausgeschlossen sind, belasten die öffentlichen Finanzen, statt dazu beizutragen. Die «Schuldenfalle» schafft eine dauerhafte Unterschicht von Bürgerinnen und Bürgern, die unter dem Druck unbezahlbarer Verpflichtungen oft gesundheitlich leiden und dadurch das Gesundheitssystem des Staates zusätzlich belasten. Das enorme Ausmass der Zahlungsausfälle, von denen fast jede sechzehnte Person betroffen ist, zwang die Regierung zum Handeln. Der Status quo war nicht länger bloss grausam, sondern auch finanzpolitisch nicht tragbar.
Der dreijährige Härtetest auf dem Weg in die Freiheit
Freiheit gibt es nicht umsonst, sie muss in einem strengen dreijährigen finanziellen Härtetest verdient werden. Das neue Verfahren ist alles andere als ein Geschenk: Es verlangt strikte finanzielle Disziplin. Um für den Schuldenerlass infrage zu kommen, muss die verschuldete Person ein transparentes Budget vorlegen, das ausschliesslich die grundlegenden Lebenshaltungskosten umfasst. Jeder Franken, der über das Existenzminimum hinaus verdient wird, muss direkt an die Gläubiger fliessen.
Diese Phase dauert drei Jahre. Es ist eine Bewährungsprobe für den Geldbeutel. Erst nach erfolgreichem Bestehen dieser 36-monatigen Sparphase werden die verbleibenden Schulden rechtlich erlassen. So wird sichergestellt, dass die Schuldnerin oder der Schuldner Verantwortung übernimmt und den maximal möglichen Betrag zur Begleichung der Verpflichtungen beiträgt. Zugleich gibt es ein klares Licht am Ende des Tunnels. Aus einer endlosen Qual wird eine zeitlich begrenzte Herausforderung mit einer klaren Belohnung: ein schuldenfreier Neuanfang.
Ein pragmatischer Neuanfang für Wirtschaft und Gesellschaft
Bundesrat Beat Jans geht davon aus, dass dank dieser Reform jährlich bis zu 10'000 Personen ihr Leben neu beginnen könnten. Die Schätzungen reichen von 2'000 bis 10'000 Begünstigten pro Jahr, doch die Auswirkungen gehen weit über diese Personen hinaus. Jans argumentiert, das System sei ein Sieg wirtschaftlicher Vernunft über eine strafende Tradition. In der derzeitigen Sackgasse erhalten Kreditgeber von mittellosen Schuldnern in der Regel nichts zurück. Im neuen System stellt der dreijährige Zahlungsplan sicher, dass die Gläubiger zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückerhalten.
Zudem verspricht die Reform, Tausende Bürgerinnen und Bürger wieder in die steuerzahlende Wirtschaft einzugliedern. Indem die erdrückende Last unbezahlbarer Schulden wegfällt, setzt die Schweiz darauf, dass diese Personen wieder produktiv werden und weniger auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es ist eine mutige Rechnung: Richtig ausgestaltet, wirft Milde mehr ab als lebenslange Bestrafung. Während die Gesetzgebung voranschreitet, markiert die Reform eine Weiterentwicklung der Schweizer Sozialpolitik. Sie anerkennt, dass eine zweite Chance mitunter die beste Investition ist, die ein Staat tätigen kann.