Besteuerung
Der Vorschlag für eine Zuwanderungssteuer in der Schweiz rückt wohlhabende Neuzuziehende in den Fokus
Der von der Regierung unterstützte Vorschlag für eine «Zuwanderungssteuer» könnte dazu führen, dass wohlhabende Neuzuziehende bei ihrer Niederlassung in der Schweiz eine zusätzliche Abgabe bezahlen.

Die neue Offenheit der Schweizer Regierung verschafft einer Zuwanderungssteuer den bisher deutlichsten politischen Auftrieb. Der Vorschlag würde wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz niederlassen, zur Zahlung einer zusätzlichen Abgabe verpflichten, wie aus einem am 7. September 2026 veröffentlichten Bericht hervorgeht. Die Idee wurde schon früher diskutiert, doch die Unterstützung der Regierung bringt sie von einer wiederkehrenden politischen Forderung näher an ein mögliches Gesetzesprojekt.
Die verfügbaren Einzelheiten sind weiterhin begrenzt. Im vorliegenden Bericht wurden weder ein Steuersatz noch eine Vermögensgrenze, eine Erhebungsmethode oder ein Startdatum genannt. Damit bleibt offen, wie weit der Vorschlag in der Praxis reichen würde. Er könnte auf eine eng begrenzte Gruppe wohlhabender Neuzuziehender zugeschnitten oder breiter auf ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet sein, deren finanzielle Verhältnisse sie ausserhalb der üblichen Steuerdebatten positionieren.
Diese Unterscheidung ist in der Schweiz wichtig, wo die Besteuerung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt ist. Eine neue Abgabe müsste in diese föderale Struktur passen und klären, welche Staatsebene das Geld erhebt. Sie müsste zudem einer Prüfung hinsichtlich Gleichbehandlung, Aufenthaltsrechten und des Wettbewerbs der Schweiz mit anderen Ländern um international mobiles Vermögen standhalten.
Vorerst signalisiert die Haltung der Regierung politische Offenheit und noch keinen fertigen Gesetzesentwurf. Die nächste Bewährungsprobe kommt, wenn die Befürworter die Zahlen und die rechtliche Ausgestaltung des Vorschlags offenlegen.
Wohlhabende Neuzuziehende ins Visier nehmen
Die Massnahme würde den Fokus auf wohlhabende Neuzuziehende richten, nicht auf Zuwanderung im Allgemeinen. Der von The Local beschriebene Vorschlag betrifft Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz niederlassen, und sieht vor, dass sie eine zusätzliche Abgabe bezahlen. Diese Formulierung deutet auf eine Abgabe hin, die an den Zuzug und die finanzielle Leistungsfähigkeit geknüpft ist, auch wenn die Quelle keine Anspruchskriterien festlegt.
Mehrere Ausgestaltungsfragen werden darüber entscheiden, wer tatsächlich darunterfällt. Die Politik müsste festlegen, ob die Berechtigung vom Nettovermögen, vom Einkommen, von in die Schweiz eingebrachten Vermögenswerten, von der Verwendung einer Aufenthaltsbewilligung oder von einer Kombination dieser Faktoren abhängt. Zudem müsste sie Familien, Personen, die aus beruflichen Gründen zuziehen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Pensionierte sowie Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigen, die später Schweizer Bürgerinnen oder Bürger werden.
Eine breit angelegte Abgabe könnte neben Personen, die hauptsächlich aus Gründen des Lebensstils zuziehen, auch wohlhabende Berufstätige und Geschäftsinhaber erfassen. Eine eng gefasste Abgabe könnte die Belastung auf wenige ausserordentlich wohlhabende Neuzuziehende beschränken, zugleich aber weniger Einnahmen erzielen. Dieser Unterschied würde die politische Debatte ebenso prägen wie die letztlich eingenommene Summe.
Die Befürworter des Vorschlags werden ihn wahrscheinlich als Beitrag von Neuzuziehenden mit beträchtlichen finanziellen Mitteln darstellen. Kritiker könnten ein System infrage stellen, das den ausländischen Status zum Auslöser einer Steuer macht. Solange die Regierung keinen Entwurf veröffentlicht, bleiben beide Deutungen möglich.
Die Abgabe im Verhältnis zur Pauschalbesteuerung einordnen
In der Schweiz gibt es bereits eine besondere Steuerregelung für eine eng begrenzte Gruppe wohlhabender ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner. Die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand oder Aufwandbesteuerung genannt, ist sehr wohlhabenden Ausländerinnen und Ausländern vorbehalten, wie aus der Erläuterung von The Local hervorgeht. Ihr Bestehen macht die Debatte über eine Zuwanderungssteuer besonders heikel.
Die beiden Ideen sollten nicht als dieselbe Massnahme behandelt werden. Bei der Pauschalbesteuerung geht es um die Bemessungsgrundlage, anhand derer die Steuerschuld einer berechtigten ausländischen Einwohnerin oder eines berechtigten ausländischen Einwohners berechnet wird. Die vorgeschlagene Zuwanderungsabgabe wäre gemäss den verfügbaren Informationen eine zusätzliche Gebühr im Zusammenhang mit der Niederlassung in der Schweiz. Ob eine Person, die pauschal besteuert wird, auch die neue Abgabe bezahlen müsste, ist nicht festgelegt.
Dieser ungeklärte Punkt könnte in der Gesetzesdebatte zentral werden. Eine Neuzuzügerin oder ein Neuzuzüger, die oder der bereits über eine besondere Steuervereinbarung verhandelt, könnte geltend machen, dass eine zusätzliche Zuzugsabgabe die finanziellen Bedingungen verändert, die den Umzug beeinflusst haben. Die Befürworter könnten erwidern, dass die Abgabe unabhängig von der bestehenden Regelung gilt und getrennt von der jährlichen Einkommens- oder Aufwandbesteuerung zu betrachten ist.
Auch die kantonale Praxis wird wichtig sein. Die Pauschalbesteuerung ist in der Schweiz seit Langem mit der kantonalen Steuerpolitik verbunden, während die vorgeschlagene Abgabe eine klare verfassungsrechtliche und administrative Grundlage bräuchte. Die Regierung hat noch nicht erklärt, wie die beiden Systeme zusammenspielen würden.
Den Vorschlag ins Parlament bringen
Die Unterstützung der Regierung verbessert die Aussichten des Vorschlags, garantiert aber weder eine Abstimmung noch ein Gesetz. Dem vorliegenden Bericht zufolge steht die Regierung der Idee inzwischen offener gegenüber. Das ist eine bedeutsame Veränderung für eine Massnahme, die bisher kaum über die politische Diskussion hinausgekommen ist. Zugleich setzt sie die Befürworter unter Druck, Einzelheiten vorzulegen, die einer parlamentarischen und rechtlichen Prüfung standhalten.
Der Vorschlag muss sich in der Schweizer Koalitionspolitik und im föderalen System bewähren. Das Parlament müsste die Rechtsgrundlage prüfen, während Kantone und Gemeinden die Auswirkungen auf den lokalen Steuerwettbewerb, die Wohnungsmärkte und die öffentlichen Dienstleistungen untersuchen würden. Parteien, die strengere Kontrollen der Zuwanderung befürworten, könnten die symbolische Botschaft begrüssen. Parteien, denen die Wettbewerbsfähigkeit wichtig ist, könnten bezweifeln, dass eine neue Abgabe Investitionen oder Personen mit hohen Einkommen nicht abschreckt.
Da kein Steuersatz veröffentlicht wurde, ist die politische Abwägung schwierig. Eine bescheidene Abgabe könnte als Beitrag mit begrenzten Auswirkungen auf Umzugsentscheide dargestellt werden. Eine erhebliche Abgabe könnte mehr Aufmerksamkeit erregen und den Gegnern zugleich stärkere Argumente liefern, dass die Schweiz die Aufenthaltskosten für eine international mobile Bevölkerung erhöht.
Nichts in den verfügbaren Quellen deutet darauf hin, dass das Parlament die Massnahme genehmigt hat. Der aktuelle Stand ist der einer von der Regierung unterstützten Vorlage, die in eine anspruchsvollere Phase eintritt: Ausarbeitung, Vernehmlassung und Koalitionsbildung.
Vor der Abstimmung Zahlen verlangen
Die nächste Ankündigung wird wichtiger sein als die Schlagzeile: Die Schweiz braucht Zahlen, Schutzvorkehrungen und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten. Die Unterstützung der Regierung hat den Vorschlag für eine Zuwanderungssteuer wiederbelebt, doch der Öffentlichkeit fehlen weiterhin die Informationen, um die Auswirkungen zu beurteilen. Zu den entscheidenden Angaben gehören die Steuerbemessungsgrundlage, die Definition einer neuzuziehenden Person, Ausnahmen, Vollzugsvorschriften und die Verwendung der Einnahmen.
Die Regierung muss auch erklären, wie die Abgabe mit der Pauschalbesteuerung zusammenspielen würde. Würden beide Abgaben erhoben, könnten wohlhabende ausländische Einwohnerinnen und Einwohner mit deutlich anderen Kosten rechnen als unter den bestehenden Regelungen. Wären pauschalbesteuerte Personen davon ausgenommen, könnten Kritiker einwenden, dass die Massnahme eine breitere Gruppe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner ins Visier nimmt, während die etablierteste Sonderregelung unangetastet bleibt.
Für Schweizer Steuerpflichtige wird sich die Debatte darum drehen, ob die Abgabe nützliche Einnahmen erzielt, die wahrgenommene Fairness verbessert oder das ohnehin komplexe föderale Steuersystem um eine weitere Ebene ergänzt. Für die Kantone geht es auch um den Wettbewerb um Einwohnerinnen und Einwohner sowie Investitionen. Für Neuzuziehende lautet die praktische Frage, ob die Abgabe transparent und vorhersehbar ist, bevor sie sich für einen Umzug entscheiden.
Der Vorschlag hat nun an Schwung gewonnen. Seine Glaubwürdigkeit wird davon abhängen, welche Einzelheiten folgen.