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Swiss Observer

Schweiz stoppt UNRWA-Finanzierung wegen Terrorismusbedenken

Eine Kommission des Schweizer Ständerats stimmt dafür, die finanzielle Unterstützung für das UNRWA angesichts von Vorwürfen möglicher Verbindungen zum Terrorismus sofort auszusetzen. Der endgültige Entscheid des Ständerats steht noch aus.

Schweiz stoppt UNRWA-Finanzierung wegen Terrorismusbedenken
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz zieht eine klare Grenze. In einem folgenreichen Schritt, der in den Wandelhallen des Bundeshauses nachhallt, hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerats dafür gestimmt, die finanzielle Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) sofort auszusetzen. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine Pause, sondern um eine direkte Konfrontation mit dem Status quo der internationalen Hilfe.

Die Entscheidung fiel äusserst knapp. In der Kommission kam es bei einer entscheidenden Abstimmung zu einem Patt von 6 zu 6, was einen dramatischen Eingriff erforderlich machte. Marco Chiesa von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gab den Stichentscheid und besiegelte damit faktisch die Haltung der Kommission gegen das Hilfswerk. Damit schliesst sich die Ständeratskommission dem Nationalrat an, der bereits im vergangenen September seine Zustimmung zu einem Finanzierungsstopp signalisiert hatte. Die Botschaft aus Bern wird zunehmend einheitlich: Schweizer Steuergeld darf ohne umfassende Rechenschaftspflicht nicht fliessen.

Terrorverbindungen führen zu einer Nulltoleranzpolitik

Die Begründung für die Aussetzung ist eindeutig: Die Schweiz weigert sich, mögliche Terrorstrukturen zu finanzieren. Die Kommission erklärte unmissverständlich, die Eidgenossenschaft «sollte eine Organisation mit möglichen Verbindungen zum Terrorismus nicht finanziell unterstützen». Diese Haltung, die vom SVP-Parlamentarier David Zuberbühler vertreten wird, spiegelt eine wachsende Ungeduld gegenüber Unklarheiten darüber wider, wofür Schweizer humanitäre Gelder letztlich verwendet werden.

Gegnerinnen und Gegner argumentieren, der Entzug der finanziellen Lebensader wäre für die Zivilbevölkerung «tragisch». Die Kommission bleibt jedoch unnachgiebig. Sie ist der Ansicht, dass der humanitäre Auftrag nicht zwingend die spezifische Infrastruktur des UNRWA erfordert. Stattdessen setzt sich die Kommission für Alternativen ein und schlägt ausdrücklich vor, die Hilfe in das Mandat des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu integrieren. Diese Neuausrichtung deutet darauf hin, dass Bern das palästinensische Volk nicht im Stich lässt, sondern einen verlässlichen und überprüfbaren Kanal für seine humanitären Beiträge verlangt.

Parlamentarisches Kräftemessen: Der Weg zur Frühjahrssession

Der endgültige Entscheid steht noch aus. Die Kommission hat sich zwar ausgesprochen, doch der gesamte Ständerat wird sich während der entscheidenden Frühjahrssession vom 26. Februar bis zum 15. März dazu äussern. Diese Session dürfte zu einem parlamentarischen Kräftemessen werden, in dem die künftige Schweizer Aussenpolitik im Nahen Osten festgelegt wird.

Bis dahin hat die Kommission die Verfahrensaufsicht verschärft. Mit einem klaren Stimmenverhältnis von 9 zu 4 nahm sie einen geänderten Antrag an, wonach die aussenpolitischen Kommissionen konsultiert werden müssen, bevor künftig irgendwelche Beiträge an das UNRWA geleistet werden. Zudem wurden strenge Bedingungen festgelegt: Die Gelder dürfen ausschliesslich der Zivilbevölkerung zugutekommen. Diese zusätzliche bürokratische Ebene stellt sicher, dass der Bundesrat die parlamentarische Kontrolle nicht umgehen kann, und überträgt die Finanzhoheit wieder klar den Parlamentarierinnen und Parlamentariern.

Humanitäre Alternativen und abgelehnte Anträge

Die Kommission lehnte die Anträge zugunsten des UNRWA umfassend ab. In einer deutlichen Zurückweisung des Status quo stimmte sie mit 7 zu 2 gegen eine Initiative des Kantons Genf, die verlangte, dass die Schweiz ihren Beitrag «ohne weiteren Aufschub» bezahlt. Auch Petitionen grosser Organisationen, darunter Amnesty International und das Zentrum für Gewaltfreie Aktion, wurden ohne Gegenstimme abgelehnt.

Die Kommission verwarf jedoch einen Antrag, den Beitrag für 2024 direkt der palästinensischen Bevölkerung zukommen zu lassen, mit der Begründung, der Text sei «überholt». Dies deutet auf ein komplexes taktisches Vorgehen hin: Veraltete Vorschläge werden fallen gelassen, um sich auf eine neue strategische Ausrichtung zu konzentrieren, nämlich das UNRWA durch Organisationen wie das UNHCR zu ersetzen. Während die Schweiz ihre Strategie für die Auslandhilfe neu ausrichtet, ist die Botschaft klar: Die humanitäre Unterstützung wird weitergehen, doch die Kanäle, über die sie geleistet wird, werden grundlegend umgebaut.