Tierschutz
Parlament unterstützt Gegenvorschlag zum Importverbot für Foie gras
Das Parlament empfiehlt den Stimmberechtigten, eine Volksinitiative für ein Importverbot von Foie gras abzulehnen, und unterstützt einen indirekten Gegenvorschlag, der den Konsum schrittweise senken soll. Nun kommt die Vorlage vors Volk.

Der Streit um Foie gras in der Schweiz kommt vors Volk, nachdem sich beide Kammern des Parlaments für einen Gegenvorschlag ausgesprochen und die Ablehnung der Initiative für ein Importverbot empfohlen haben. Der Ständerat bereinigte am Dienstag, 15. September 2026, die letzten Differenzen im Parlament und schloss sich damit der früheren Position des Nationalrats an.
Beide Kammern sprechen sich für Ablehnung aus
Der Ständerat stimmte der Nein-Empfehlung mit 28 zu 11 Stimmen bei vier Enthaltungen zu. Der Nationalrat war im März bereits zum selben Schluss gekommen und hatte mit 105 zu 58 Stimmen bei 21 Enthaltungen gestimmt. Damit hat die parlamentarische Empfehlung in beiden Kammern eine klare Mehrheit, die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Stimmberechtigten.
Gegenvorschlag lässt Importe weiterhin zu
Der indirekte Gegenvorschlag würde Foie-gras-Importe weiterhin zulassen und zugleich mit neuen gesetzlichen Bestimmungen den Konsum senken. Das Parlament hat sich somit gegen ein direktes Verbot und für ein schrittweises Vorgehen entschieden. Die Quelle nennt weder den vollständigen Inhalt dieser Bestimmungen noch ein Ziel für die Senkung der Verkäufe oder des Konsums. Die Massnahme würde Foie gras und weitere Produkte aus Gänse- oder Entenleber betreffen.
Kennzeichnungsvorschriften bilden den politischen Hintergrund
Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gelten bereits Kennzeichnungsvorschriften im Zusammenhang mit der Herstellung von Foie gras. Seit dem 1. Juli 2025 muss bei in der Schweiz verkauftem Foie gras auf die schmerzhaften Verfahren hingewiesen werden, die bei der Herstellung angewendet werden. Die Kennzeichnung informiert die Konsumentinnen und Konsumenten am Verkaufsort, während der neue Gegenvorschlag mit zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen einen schrittweisen Rückgang des Konsums erreichen soll. Die 2023 eingereichte Initiative geht nun von der parlamentarischen Beratung in den nationalen Abstimmungskampf über. Die Stimmberechtigten entscheiden, ob sie das vorgeschlagene Importverbot annehmen oder der Empfehlung des Parlaments folgen und es ablehnen, wobei der Gegenvorschlag die gesetzliche Alternative bildet.